Stadt Lauf bittet Hundebesitzer um Rücksicht – Leinenpflicht beachten

Im Stadtgebiet müssen große Hunde, darunter Schäferhunde, angeleint werden. Keine Leinenpflicht gibt es anderem auf der Pegnitzwiese und auf der Heldenwiese. (Symbolfoto)
Foto: Pixabay/ Hans KempermanNachdem es zuletzt Beschwerden über nicht angeleinte Hunde im Stadtgebiet gegeben hat, bittet die Stadt Lauf die Hundebesitzer um Rücksicht und um die Einhaltung des Laufer Ortsrechts. Große Hunde und Kampfhunde müssen im gesamten Stadtgebiet innerhalb der Bereiche, die eine geschlossene Bebauung bilden, jederzeit angeleint werden. Die Leine muss reißfest sein und darf nicht länger als 1,20 Meter sein. Große Hunde sind Hunde mit einer Schulterhöhe von mindestens 50 Zentimetern. Erwachsene Hunde der Rassen Schäferhund, Boxer, Dobermann, Rottweiler und Deutsche Dogge gelten stets als große Hunde. Wer sich an diese Leinenpflicht nicht hält, riskiert eine Geldbuße. Hunde müssen stets ihre Hundemarke tragen, ansonsten wird ebenfalls eine Geldbuße fällig.
In öffentlichen Grünanlagen müssen alle Hunde angeleint sein. Hundebesitzer müssen zudem darauf achten, dass ihre Vierbeiner niemanden gefährden oder belästigen und die Grünanlage nicht beschmutzt wird. Sollte ein Hund sein „Geschäft“ in einer Grünanlage machen, ist der Hundebesitzer verpflichtet, den Hundekot unverzüglich zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Auf Spielplätzen und Bolzplätzen sind Hunde verboten. Ausnahmen gelten unter anderem für Blindenhunde.
Unter anderem im Bereich der Pegnitzwiese und auf der Heldenwiese gilt keine Leinenpflicht. Die Stadt Lauf bittet die Hundebesitzer aber um rücksichtsvolles Verhalten gegenüber anderen, besonders gegenüber Kindern.
Fällt bei einer Kontrolle auf, dass der Hund bei der Stadt überhaupt nicht angemeldet ist, droht eine empfindliche Geldstrafe.