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Kanalauskunft

Hausanschlusskanäle vom Haus bis zum öffentlichen Kanal in der Straße befinden sich im Eigenturm der Grundstücksbesitzer. Leider bestehen nur in seltenen Fällen und bei Bauten, die nach 1990 errichtet wurden, Aufzeichnungen über deren Verlauf, so dass nur Auskünfte über öffentliche Kanäle erteilt werden können.
Mit Hilfe des unten stehenden Formulars haben Sie die Möglichkeit, online eine Kanalauskunft über die städtischen Kanäle im Bereich Ihres Grundstückes in Lauf zu beantragen. Bitte tragen Sie ihre Flurnummer ein.
Alle Angaben über Lage und Tiefe der Schächte sind ohne Gewähr.

 

Rückstau aus dem Kanalnetz

Nach heftigen Niederschlägen können Keller und andere tiefliegende Räume überflutet werden. Dies liegt meist daran, dass betroffene Räume nur ungenügend gegen Rückstau gesichert oder vorhandene Sicherheitseinrichtungen nicht funktionsfähig sind und dadurch Abwasser aus dem Kanal zum Beispiel über Bodenabläufe eindringen kann.

Die maßgebende Rückstauebene ist die Höhe der Straßenoberkante an der Anschlussstelle des Grundstücksentwässerungskanals. Bis zu dieser Höhe kann das Wasser in der Kanalisation ansteigen, so dass gemäß §9(5) der Entwässerungssatzung alle unterhalb liegenden Räume und Flächen gegen Rückstau zu sichern sind.
Für Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an das Fachgebiet tiefbau@lauf.de.

 

Die PDFs "Kontrollblatt zur Abnahme eines Kanalanschlusses" sowie "Protokoll Wiederkehrende Überprüfungspflicht" können Sie herunterladen, am Computer bearbeiten (beschreibbare PDFs) und per E-Mail-Anhang an stadtplanung@lauf.de schicken.

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