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Fragen und Antworten zur kommunalen Wärmeplanung

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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert die Maßnahme.

Grafik: BMWK

Heizwärme für private Haushalte und Unternehmen soll nachhaltig und bezahlbar werden, wie der Bundestag im November 2023 beschlossen hat. Wie andere Kommunen ihrer Größe muss auch die Stadt Lauf bis spätestens Mitte 2028 einen Wärmeplan erstellen. Anschließend müssen die Kapazitäten aufgebaut werden, um bis zum Jahr 2045 eine kosteneffiziente und klimafreundliche Wärmeversorgung sicherzustellen. Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze ist zum Jahresanfang 2024 in Kraft getreten. 

 


Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und intensiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Organisatorisches und gesetzlicher Rahmen

Was ist die kommunale Wärmeplanung?

Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Werkzeug, das Kommunen dabei unterstützt, ihre Wärmeversorgung langfristig zu planen und auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung umzustellen. Sie umfasst die Erhebung von Daten, die Analyse des aktuellen Wärmesystems und die Entwicklung von Maßnahmenplänen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Reduzierung von CO₂-Emissionen.

Die kommunalen Wärmeplanung ist eine langfristige Wärmewendestrategie für das gesamte Stadtgebiet und beinhaltet einige konkrete Maßnahmen, wie die Wärmewende seitens der kommunalen Verwaltung unterstützt und vorangetrieben werden kann. Nach Abschluss der Wärmeplanung wird ein Bericht mit allen Ergebnissen veröffentlicht.

Warum ist die kommunale Wärmeplanung wichtig?

Die kommunalen Wärmeplanung hilft Kommunen, den Wärmebedarf effizient zu decken und dabei den Einsatz erneuerbarer Energien zu erhöhen, um die Klimaziele zu erreichen. Eine systematische Wärmeplanung unterstützt zudem die Planung von Fernwärme, die Nutzung von Abwärme und die Verbesserung der Energieeffizienz.

Was ist das Ziel des Gesetzgebers mit der kommunalen Wärmeplanung?

Der Gesetzgeber möchte mit der kommunale Wärmeplanung eine systematische und einheitliche Erfassung der Verbraucher wie auch der Wärmequellen, z.B. die Bewertung von Abwärme im industriellen Umfeld. Ein großer Schwerpunkt liegt außerdem auf der Identifikation von Straßenzügen, Quartieren oder auch Stadtteilen mit hohem Wärmebedarf auf geringer Fläche. Solche Gebiete eignen sich häufig für eine zentrale Wärmeversorgung – mit sogenannten Wärmenetzen.

Ist die kommunale Wärmeplanung gesetzlich vorgeschrieben?

Ja. Das „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ ist zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Dieses Gesetz verpflichtet zur Erstellung und regelt den Inhalt sowie Umfang der kommunalen Wärmeplanung. Aus rechtlicher Sicht muss das Bundesgesetz noch in Verordnungen der einzelnen Bundesländer umgesetzt werden. Der Freistaat hat die Kommunen als planungsverantwortliche Stellen der Wärmeplanung benannt. Die dafür erforderlichen gesetzlichen Regelungen in Bayern wurden in die Verordnung zur „Ausführung energiewirtschaftlicher Vorschriften“ aufgenommen und am 18. Dezember 2024 im Kabinett beschlossen. Sie sind am 2. Januar 2025 in Kraft getreten.

Wie ist der Zusammenhang mit dem Gebäudeenergiegesetz?

Mit dem zum 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Gebäudeenergiegesetz wurde beschlossen, dass ab diesem Datum jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Der Einbau von nur mit fossilen Energieträgern betriebenen Heizungen ist somit nicht mehr erlaubt. Allerdings hat der Gesetzgeber für Bestandsgebäude eine Übergangsfrist bis zum Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung eingeräumt. Mit Abschluss der kommunalen Wärmeplanung gemäß den genannten Fristen ist die 65-Prozent-Regel dann allgemein gültig.

Wer ist für die kommunale Wärmeplanung verantwortlich?

Der Gesetzgeber hat die Kommunen als planungsverantwortliche Stelle benannt. Die kommunalen Verwaltungen arbeiten dabei in der Regel in Zusammenarbeit mit Energieversorgern, Planungsbüros und weiteren Akteuren.

Bis wann muss die kommunale Wärmeplanung vorliegen?

Die Frist ist abhängig von den Einwohnerzahlen der Kommune. In Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern muss die kommunale Wärmeplanung bis zum 30. Juni 2026 vorliegen, in Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern gilt der 30. Juni 2028. In Lauf muss die Wärmeplanung deshalb bis Mitte 2028 abgeschlossen sein.

Wie wird die kommunale Wärmeplanung finanziert?

Die Finanzierung erfolgt in der Regel durch kommunale Mittel, ergänzt durch Förderprogramme von Bund und Ländern.

Inhalt der kommunalen Wärmeplanung

Welche Schritte umfasst die kommunale Wärmeplanung?

Die kommunale Wärmeplanung soll einen Fahrplan für Lauf erstellen, der den Weg hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung aufzeigt. Dafür wird in einer Bestandsanalyse zunächst erhoben, wo in Lauf heute wie viel Wärme benötigt wird und welche Energieträger dafür zum Einsatz kommen. Die Potenzialanalyse deckt anschließend auf, wo erneuerbaren Quellen in welchem Umfang zur Verfügung stehen. Diese Informationen dienen als Grundlage, um schließlich Wärmewendeszenarien mit konkreten Meilensteinen und Umsetzungsmaßnahmen zu erarbeiten. Diese zeigen auf, wie die Wärmewende in den unterschiedlichen Stadtteilen von Lauf gelingen kann.

Welche Technologien spielen eine Rolle in der kommunalen Wärmeplanung?

Die klimaneutrale Wärmeversorgung kann aus unterschiedlichen Energiequellen erfolgen:

·         Fernwärme: Effiziente Verteilung von Wärme über ein Netz, oft aus zentralen Erzeugungsanlagen, die erneuerbare Energien oder Abwärme nutzen.

·         Wärmepumpen: Nutzung von Umweltwärme (z.B. aus Luft, Wasser, Erde) zur effizienten Beheizung von Gebäuden.

·         Solarthermie: Erzeugung von Wärme aus Sonnenenergie.

·         Geothermie: Nutzung von Erdwärme zur Beheizung.

·         Blockheizkraftwerke (BHKW): Kombinierte Erzeugung von Strom und Wärme, zukünftig betrieben mit erneuerbaren Energien.

Welche Faktoren beeinflussen die Entscheidungen in einzelnen Stadteilen?

Die Entscheidungen in den einzelnen Stadtteilen werden von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Ein zentraler Aspekt ist die Art, das Alter und die Dichte der bestehenden Bebauung, da diese bestimmt, welche Maßnahmen überhaupt technisch umsetzbar und wirtschaftlich rentabel sind. Gerade im denkmalgeschützten Bereich sind zudem auch rechtliche Einschränkungen bezüglich der Gestaltung gegeben. Geplante Neubauten, Quartiere oder Rückbauvorhaben spielen ebenfalls eine wichtige Rolle, da sie oft mit neuen Anforderungen an die energetischen Standards verbunden sind. Gleichzeitig sind aber auch lokal nutzbare Wärmequellen, wie zum Beispiel Geothermie oder Abwärme, von Bedeutung.

Welche erneuerbaren Potenziale stehen zur Verfügung?

Das Potenzial erneuerbarer Energie- und Wärmeerzeugung variiert je nach den örtlichen Gegebenheiten. Viele Gebäude bieten die Möglichkeit, Photovoltaik- und/oder Solarthermieanlagen zu installieren. Ebenso besteht die Option, Geothermie unter freien oder genutzten Flächen wie Parkflächen oder landwirtschaftlichen Gebieten zu nutzen. In manchen Wohngebieten kann auch Flusswasser als Wärmequelle herangezogen werden. Darüber hinaus lässt sich Wärme aus Abwassersystemen und unvermeidbarer Abwärme gewinnen. Wo andere Optionen nicht zur Verfügung stehen, kann jedoch meist eine Luft-Wasser-Wärmepumpe zur Nutzung von Außenluft installiert werden.

Auswirkung und auf Bürgerinnen und Bürger und Öffentlichkeitsarbeit

Was haben die Bürgerinnen und Bürger davon?

Die Wärmewende erfordert in den nächsten 20 Jahren enorme Anstrengungen zur Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung. Deshalb ist der Austausch von fossil betriebenen Heizungsanlagen unumgänglich. Hier zeigen die ortsaufgelösten Betrachtungen den Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern, welche Optionen zur klimaneutralen Wärmeversorgung am Standort ihrer Immobilien zu Verfügung stehen.

Wie können Bürgerinnen und Bürger in die kommunale Wärmeplanung einbezogen werden?

Bürgerbeteiligung ist ein wichtiger Bestandteil der Wärmeplanung. Die Kommune wird die Bürgerinnen und Bürger durch Informationsveranstaltungen, Workshops und Umfragen einbeziehen, um deren Bedürfnisse und Meinungen zu berücksichtigen.

Steht mit Abschluss der kommunalen Wärmeplanung fest in welchen Straßen ein Wärmenetz verlegt wird und wann sich die Bürgerinnen und Bürger anschließen können?

Die kommunale Wärmeplanung als strategische Planung identifiziert zunächst nur die Gebiete, in welchen Wärmenetze alleine aus technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten eine Chance auf Umsetzung besitzen. Wird diese grundsätzliche Eignung festgestellt, so müssen anschließend an die kommunale Wärmeplanung detaillierte Analysen (sogenannte Machbarkeitsstudien) erfolgen. Somit können mit Abschluss der kommunalen Wärmeplanung vor allem ungeeignete Gebiete ausgeschlossen werden. Die Durchführung von Machbarkeitsstudien für die weitere Planung von Wärmenetzen wird dagegen noch weitere Zeit in Anspruch nehmen.

Wer wird die Wärmenetze bauen und betreiben?

Der Bau von Wärmenetzen bedeutet hohe Investitionen sowie einen nicht zu vernachlässigenden Personalaufwand für den Betrieb. Solche Projekte können beispielsweise von Stadtwerken, Unternehmen oder Genossenschaften umgesetzt werden. Stand heute kann hierüber keine Aussage getroffen werden, die Investitionsentscheidung ist hochgradig vom jeweiligen Standort abhängig.

Ist es ratsam, noch vor dem Inkrafttreten der „65-Prozent-Regel“ eine neue Gasheizung zu installieren?

Das Heizen mit Erdgas wird in den kommenden Jahren mit steigenden CO2-Preisen deutlich kostenintensiver werden. In Verbindung mit dem unsicheren Ausbau der Wasserstoffwirtschaft und der Transformation der Erdgasnetze ist daher von einer Investition in fossil betrieben Wärmeerzeuger abzuraten. Im Gegenteil – in einigen Kommunen erfolgt bereits eine teilweise Stilllegung des Gasnetzes.

Welche Technologie ist zukunftssicher?

Planungssicherheit besteht derzeit nur bei der Installation einer Wärmepumpe in Verbindung mit einer eigenen PV-Anlage zur Reduktion des Strombezugs aus dem öffentlichen Stromnetz.

Kann ein Altbau mit einer Wärmepumpe beheizt werden?

Nahezu jedes Wohngebäude ist mit einer Wärmepumpe des aktuellen Stands der Technik beheizbar. Die technische und wirtschaftliche Auslegung auch hinsichtlich weiter Modernisierungsmaßnahmen (Heizkörpertausch, Wärmedämmung) ist allerdings deutlich komplexer als die Installation klassischer Gas- und Ölfeuerungen. Eine seriöse Beratung ist an dieser Stelle zwingend erforderlich.