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Sozialwesen

Das Sozialamt der Stadt Lauf unterstützt und berät Sie bei der Beantragung verschiedener Sozialleistungen, wie z. B. Grundsicherungsleistungen, Erwerbsminderung, Wohngeld, Elterngeld und vielen mehr. Zudem bieten wir Beratungsangebote in verschiedenen Lebenslagen an. 

Bayerisches Landespflegegeld

Einen Anspruch haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 und höher, die zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben. Das gilt unabhängig davon, ob die/der Pflegebedürftige in einem Pflegeheim untergebracht ist oder zuhause lebt und versorgt wird.

Das Bayerische Landespflegegeld beträgt 1.000 Euro pro Jahr. Als staatliche Fürsorgeleistung ist es eine nicht steuerpflichtige Einnahme.

Den Antrag erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung, dem Bayerischen Landesamt für Pflege oder online über den nachfolgenden Link des Bayerischen Landesamtes für Pflege: www.landespflegegeld.bayern.de

Elterngeld

Damit Sie sich der Betreuung und Erziehung Ihres Kindes widmen können, haben Sie die Möglichkeit, Elternzeit in Anspruch zu nehmen.
Gleichzeitig erhalten Sie in den ersten zwölf Lebensmonaten Ihres Kindes das Elterngeld.

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Bayern haben, kann im Anschluss Bayerisches Familien- und Krippengeld beantragt werden.

Der Antrag auf Elterngeld kann beim Zentrum Bayern Familie und Soziales, Region Mittelfranken, 90336 Nürnberg, mit nachfolgendem Link online abgerufen oder beantragt werden.

Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)

Feststellung einer Behinderung

In unserer Gesellschaft leben Behinderte; Menschen, die in ihren körperlichen oder geistigen Fähigkeiten eingeschränkt sind. Der eine mehr, der andere weniger. Sei es von Geburt an, durch Krankheit oder Unfall. Jeden von uns kann es treffen.

Ein Antrag auf Feststellung einer Behinderung und des Grades der Behinderung (GdB) oder ein Antrag auf Erhöhung des Grades der Behinderung kann bei der Stadtverwaltung abgeholt oder mit Hilfe des Links Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) online abgerufen werden.


Der Antrag wird dann an das Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Mittelfranken
Bärenschanzstraße 8 a, 90429 Nürnberg weitergeleitet.
Selbstverständlich können Sie sich auch direkt dorthin wenden.

News

Hilfe für Konfirmanden und Erstkommunikanten

Die Stadt Lauf a.d. Pegnitz unterstützt Konfirmanden und Erstkommunikaten finanziell bei der Ausrichtung ihres Festtages.

Gezahlt wird eine einmalige Beihilfe an Eltern, die nur über geringes Einkommen verfügen bzw. Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II bekommen.

Vorzulegen sind Nachweise über die Höhe des Einkommens, der Miete und gegebenenfalls der Belastung (ohne Tilgung) sowie über die Höhe des Wohngeldes.

Integrationsarbeit in Lauf

In unserer Integrationsarbeit beschäftigen wir uns u.a. mit folgenden Themenbereichen:

  • Beratung und Gesprächskreise zu interkulturellen Fragen rund um die Themen Familie, Erziehung und schulische Bildung, auch in türkischer Sprache
  • Beratung von Neubürgern mit Migrationshintergrund und Herstellung der erforderlichen Kontakte
  • Netzwerkarbeit im Integrationsbereich
  • Gesprächskreis für Frauen in türkischer Sprache

 

Nähere Informationen erhalten Sie hier.

Kontakt

E-Mail: s.mimaroglu@lauf.de

Telefon: 09123/184-2728

Fax: 09123/184-145

Büro: Weigmannstr. 27 im JUZ / 91207 Lauf a.d. Pegnitz (Montag bis Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr)

 

Bitte beachten Sie, dass die Stadtverwaltung an folgenden Tagen 2023 geschlossen hat:

Freitag, 19.05.2023

Mittwoch, Donnerstag und Freitag, 27.12.-29.12.2023

Rentenangelegenheiten

Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden nur auf Antrag gewährt.

Wir sind in folgenden Angelegenheiten für Laufer Bürgerinnen und Bürger kostenlos tätig:

  • Rentenanträge für Altersrenten
  • Rentenanträge wegen Erwerbsminderung und deren Weitergewährung
  • Umwandlung in die verschiedenen Altersrenten
  • Hinterbliebenenrenten
  • Voll- und Halbwaisenrenten
  • Erziehungsrenten
  • Landwirtschaftliche Altersrenten und Hinterbliebenenrenten
  • Vorschusszahlungen an Witwen/Witwer
  • Anträge auf Nachzahlung von Beiträgen
  • Anträge auf Kindererziehungszeiten
  • Anträge auf freiwillige Versicherung
  • Kontenklärungen einschl. Beitrittsgebiet (ehem. DDR)
  • Kontenklärung für den Versorgungsausgleich
  • Anträge nach dem Fremdrentengesetz
  • Rentenanträge mit Beschäftigungszeiten im Ausland
  • Untersuchungen von Unfällen nach dem Sozialversicherungsgesetz
  • amtliche Beglaubigungen/Bestätigungen für Rentenzwecke
  • wahrheitsgemäße Erklärungen
  • Zeugenerklärungen
  • Amtshilfe für Versicherungsträger

 

Ihre Anträge und Unterlagen werden an den jeweiligen Rentenversicherungsträger weitergeleitet.
 Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns.

Kurzfristige Angelegenheiten wie Beglaubigungen, Nachreichung und Abgabe von Unterlagen können Sie ohne Termin erledigen.

Einen Termin zur Rentenberatung beim Sprechtag der Deutschen Rentenversicherung im Rathaus können Sie ebenfalls vereinbaren.

Weitere Informationen gibt es auf dieser Webseite: Deutsche Rentenversicherung

Rundfunkbeitrag

Wenn Sie Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Ausbildungsförderung oder Hilfe zur Pflege sind, gehören Sie zum Personenkreis, für den eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht in Frage kommen kann.

Haben Sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „RF“, können Sie einen Antrag auf Ermäßigung des Rundfunkbetrags stellen.

Für den Antrag muss der jeweilige Leistungsbescheid, Schwerbehindertenausweis oder die Bescheinigung der leistungsgewährenden Behörde im Original vorgelegt werden.

 

Weitere Einzelheiten/Informationen zur Befreiung bzw. Ermäßigung des Rundfunkbeitrags erhalten Sie direkt beim Beitragsservice von ARD ZDF Deutschlandradio, 50656 Köln, Telefon 018 59995 0400 (6,5 Cent/Minute aus dem dt. Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunk) oder unter folgenden Link: www.rundfunkbeitrag.de.

Sozialhilfe

Jeder Mensch kann in Not oder in eine Situation geraten, in der er öffentlicher Hilfe bedarf. Das Gesetz, das diese Hilfe garantiert, ist das Sozialgesetzbuch XII (SGB XII).

Vor allem, wenn der Bedarf nicht aus eigener Kraft gedeckt werden kann, wie beispielsweise bei Beziehern von zeitlich begrenzten Erwerbminderungsrenten, greift die Sozialhilfe unterstützend ein.

Die Mitarbeiterinnen des Sozialamtes der Stadt Lauf beraten Sie in Fragen der Sozialhilfe und in sonstigen sozialen Angelegenheiten.

Den Antrag auf Sozialhilfe erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung. 

Sie können sich selbstverständlich auch direkt an das Landratsamt Nürnberger Land, Abteilung Sozialwesen, Waldluststr. 1, 91207 Lauf a.d.Pegnitz wenden.

Informationen gibt es auch auf der Webseite des Landratsamts und beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Sozialtarif für Fernsprechgebühren

Wer von ARD ZDF Deutschlandradio Köln eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht erhalten hat, BAföG-Empfänger ist oder einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „RF“ hat, kann bei der Deutschen Telekom einen Antrag auf Sozialtarif stellen: Hilfecenter Telekom

 

Streetwork - aufsuchende Sozialarbeit

Seit September 2003 beschäftigt die Stadt einen Diplom-Sozialpädagogen als Streetworker. Sein Aufgabenbereich erstreckt sich über die Arbeit mit Jugendlichen bis hin zur Begleitung von Nichtsesshaften und Menschen, die am Rande der Gesellschaft stehen.

Aufsuchende Sozialarbeit in der Stadt
Jugendliche und die erwachsenen Zielgruppen werden an den Plätzen und Orten der Stadt aufgesucht, wo sie sich in ihrer Freizeit aufhalten. Sie können in ihrem gewohnten Umfeld leichter äußern, was sie bewegt, was ihnen fehlt, was ihnen Probleme bereitet. Ein weiteres Anliegen ist dem Streetworker das Kennenlernen der Jugendkulturen und -szenen sowie ein Gespür für die Jugendlichen und Erwachsenen zu entwickeln.

Die Kontaktaufnahme erfolgt in der Regel auf der Straße. Sie kann anonym bleiben, in jedem Fall sind private Daten, Inhalte von Gesprächen und das Mitwissen von nicht gesetzlichen Handlungen, geschützt. So hat der Jugendliche oder junge Erwachsene die Möglichkeit, in einem geschützten Rahmen und frei von Strafverfolgung über Probleme zu sprechen, um so unter Umständen durch eine Weichenstellung des Streetworkers Hilfe von anderen Institutionen zu erfahren.
Es muss aber nicht immer "so hart abgehen". Vor allem in letzter Zeit arbeitete der Sozialpädagoge verstärkt mit Jugendlichen im Bereich der Bewerbungshilfen. Hier konnte er einigen jungen Menschen, die nach Abschluss ihrer Schullaufbahn ohne Arbeit waren, einen Ausbildungsplatz vermitteln.

Zur Zeit durchgeführte Maßnahmen sind:

  • das Aufsuchen informeller und vorhandener Treffpunkte wie Spielplätze, Parkanlagen, Kneipen etc.
  • die Einbindung als Streetworker in vorhandene Projekte
  • Einzelhilfen, Aufsuchen von Familien/Angehörigen

 

Wer Fragen oder Anregungen hat, kann sich persönlich, telefonisch oder per E-Mail an Kurt Hoffmann wenden.

Kontakt

Ansprechpartner: Kurt Hoffmann

E-Mail: k.hoffmann@lauf.de

Telefon: 09123/184-2724

Fax: 09123/184-145

Büro: Weigmannstr. 27 im Jugendzentrum (JUZ) / 91207 Lauf a.d. Pegnitz

 

Bitte beachten Sie, dass die Stadtverwaltung an folgenden Tagen 2023 geschlossen hat:

Freitag, 19.05.2023

Mittwoch, Donnerstag und Freitag, 27.12.-29.12.2023

Weihnachtshilfswerk

Das Weihnachtshilfswerk wurde ins Leben gerufen, damit wir Menschen, die unverschuldet in Not geraten sind, zum Weihnachtsfest eine kleine Freude bereiten können. Seit 1946 konnten wir auf diese Weise vielen Familien, Kindern und alten Menschen glückliche Momente bescheren.

Falls auch Sie das Weihnachtshilfswerk der Stadt Lauf unterstützen möchten, würden wir uns über eine Spende sehr freuen.

Kontoverbindung:

IBAN: DE78 7605 0101 0240 1018 57
Sparkasse Nürnberg
Verwendungszweck: Weihnachtshilfswerk
BIC: SSKNDE77XXX

Die Namen der Spender werden in der Tagespresse und im Mitteilungsblatt bekannt gegeben. Sollten Sie dies nicht wünschen, bitten wir Sie um einen entsprechenden Vermerk auf dem Einzahlungsbeleg.

Spenden für das Weihnachtshilfswerk sind als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig. Bei Beträgen bis 300 Euro dient der Einzahlungsbeleg als Nachweis für das Finanzamt; für größere Geldspenden senden wir Ihnen selbstverständlich unaufgefordert eine Spendenquittung zu, bitte geben Sie dazu Ihre Adresse an.

Die Stadt Lauf bedankt sich schon jetzt bei allen Spendern.

Sollten Sie selbst Unterstützung brauchen oder Menschen kennen, die in finanzielle Not geraten sind, wenden Sie sich bitte an das Sozialamt der Stadt Lauf.

Wohngeld

Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mieterinnen und Mieter von Wohnraum und als Lastenzuschuss für Eigentümerinnen und Eigentümer einer Wohnung oder eines Eigenheimes.

Auf Wohngeld besteht – bei Vorliegen der Gewährungsvoraussetzungen – ein Rechtsanspruch. Es ist notwendig, dass Sie einen Antrag stellen. Der Bewilligungszeitraum beginnt ab dem Ersten des Monats, in dem der Antrag bei der Behörde aufgenommen wurde bzw. eingegangen ist.

Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Link: Wohngeldstelle im Landratsamt Nürnberger Land.

Die Antragsformulare gibt es in der Stadtverwaltung, der Wohngeldstelle (Landratsamt Nürnberger Land) und online.

Dem Antrag auf Wohngeld (Miet- und Lastenzuschuss) sind folgende Unterlagen beizufügen:

 

a) Einkommensnachweise über das Bruttoeinkommen aller Familienmitglieder

  • Verdienstbescheinigungen bei Arbeitnehmern (es sollte das Formblatt verwendet werden) inkl. Weihnachts- und Urlaubsgeld
  • Bei Beamten und Selbständigen: Nachweis Kranken- und Lebensversicherung
  • Bei Auszubildenden: Ausbildungsvergütung inkl. Ausbildungsvertrag
  • Bei Rentnern: Rentenbescheid oder, falls schon laufend Rente bezogen wird, die letzte Rentenmitteilung (Renten erhöhen sich immer ab 1.7. eines laufenden Jahres)
  • Bei Selbständigen: letzter Einkommensteuerbescheid, Gewinn- und Verlustabrechnung (des Steuerberaters) der letzten sechs Monate
  • bei Empfängern von Unterhaltsleistungen: Nachweis über erhaltenen Unterhalt durch Kontoauszüge oder Bestätigung des Unterhaltspflichtigen
  • bei Kindern: Nachweis über Kindergeld (Kontoauszüge)
  • bei Arbeitslosen: Bewilligungsbescheid des Arbeitsamtes
  • bei Schülern: Nachweis über Ausbildungsförderung, BaFöG usw.
  • Elterngeld-, Landeserziehungsgeld- und Betreuungsgeldbescheid
  • Krankengeldbescheid der Krankenkasse, Übergangsgeldbescheid der Rentenversicherung
  • Nachweis der Zinseinnahmen (Formblatt liegt dem Antrag bei)
  • Bei Unterhaltspflichtigen: Nachweis des geleisteten Unterhalts (Kontoauszüge)

Bei Mietzuschuss und Lastenzuschuss unterscheiden sich die Einkommensbelege nicht.

 

b) Nachweise über die Miete bei Mietzuschuss:

  • Mietvertrag komplett (auf Unterschriften Mieter/Nachmieter achten), nur bei Erstantrag oder Umzug erforderlich
  • Mietquittungen der letzten drei Monate (keine Einzahlungsbelege der Bank, sondern immer Kontoauszüge)
  • eventuell letztes Mieterhöhungsschreiben
  • falls vom Mieter untervermietet wurde, sind folgende Belege notwendig: Untermietvertrag, Nachweis der Mieteinnahmen, wie viele qm wurden vermietet (leer, teilmöbliert,      vollmöbliert?)

 

c) Nachweise bei Lastenzuschuss:

  • Eigentumsnachweis: Kaufvertrag, Übergabevertrag, Überlassungsvertrag nur bei Erstantrag
  • Wohnflächenberechnung (entweder dem Bauplan zu entnehmen, oder Aufstellung des Architekten, bei älteren Gebäuden muss die Aufstellung selbst erstellt werden, z.B.      Küche qm, Wohnzimmer qm usw.)
  • Grundsteuerbescheid der Gemeinde
  • Bei Eigentumswohnung: Aufstellung der Verwaltergebühren
  • Fremdmittelbescheinigung über Darlehen (bei Erstanträgen)
  • bei weiteren Anträgen Zahlungsnachweis über Jahreskonten des letzten Jahres

 

d) sonstige Nachweise:

  • Nachweis erhöhter Werbungskosten (letzter Einkommensteuerbescheid)
  • bei Schwerbehinderten: Schwerbehindertenausweis
  • Bankverbindung: bitte beachten, dass diese im Antrag angegeben wird
  • Barauszahlungen sind grundsätzlich nicht mehr möglich.

 

Für die Gewährung dieser Leistung sind insbesondere drei Faktoren entscheidend:

  • die Höhe des Brutto-Familieneinkommens
  • die Höhe der zuschussfähigen Miete bei Mietzuschuss oder der Belastung bei Lastenzuschuss
  • die Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder

 

Darüber hinaus hat der Gesetzgeber unter Berücksichtigung des örtlichen Mietenniveaus zuschussfähige Miethöchstbeträge festgesetzt. Für die Stadt Lauf gilt die Mietenstufe 4.

Kontaktdaten

Ansprechpartnerin: Frau Schober

E-Mail: sozialamt@lauf.de

Telefon: 09123 184 140

Fax: 09123 184 248

 

Bitte beachten Sie, dass die Stadtverwaltung an folgenden Tagen 2024 geschlossen hat:

10.05.2024

31.05.2024 - außer das Wahlamt 

12.06.2024

08.07.2024

04.10.2024

27.12.2024

30.12.2024 - außer das Einwohner-und Passamt