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Fischereischein

Wer in Bayern den Fischfang ausüben möchte, benötigt einen Fischereischein. Bitte beachten Sie, dass Sie beim Fischfang jederzeit Ihren gültigen Fischereischein sowie Ihren gültigen Erlaubnisschein (Zustimmung des jeweiligen Fischereiberechtigten) bei sich führen müssen.

 

Antragstellung - benötigte Unterlagen

Bitte legen Sie folgende Dokumente zur Ausstellung eines Fischereischeines vor:

  • Prüfungszeugnis
  • ein Lichtbild
  • Ausweisdokument

Gebühr

Ausstellung auf 5 Jahre:

Gebühr Erstausstellung:          35,00 Euro
Fischereiabgabe auf 5 Jahre:  40,00 Euro

 

Austellungs auf Lebenszeit:

Gebühr Ausstellung (einmalig): 35,00 Euro
Fischereiabgabe (Altersstaffelung vom 14. bis 67. Lebensjahr):  32,00 Euro - 300,00 Euro
Die Fischereiabgabe ist bis zum Erreichen des 68. Lebensjahr zu entrichten.

 

Zahlungen sind in Bar oder mit EC-Karte möglich.

Informationen zur staatlichen Fischereiprüfung

Genauere Informationen zur staatlichen Fischereiprüfung finden Sie unter folgendem Link: www.lfl.bayern.de

Kontakt

Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen nur mit vorheriger Terminvergabe möglich sind.

 

E-Mail: ordnungsamt@lauf.de

Telefon: 09123 184 131

Fax: 09123/184-237

 

Bitte beachten Sie, dass die Stadtverwaltung an folgenden Tagen 2025 geschlossen hat:

02.05.2025

30.05.2025

20.06.2025

07.07.2025

29.12.2025 und 30.12.2025 - außer das Einwohner-und Passamt