Fischereischein
Wer in Bayern den Fischfang ausüben möchte, benötigt einen Fischereischein. Bitte beachten Sie, dass Sie beim Fischfang jederzeit Ihren gültigen Fischereischein sowie Ihren gültigen Erlaubnisschein (Zustimmung des jeweiligen Fischereiberechtigten) bei sich führen müssen.
Antragstellung - benötigte Unterlagen
Bitte legen Sie folgende Dokumente zur Ausstellung eines Fischereischeines vor:
- Prüfungszeugnis
- ein Lichtbild
- Ausweisdokument
Gebühr
Ausstellung auf 5 Jahre:
Gebühr Erstausstellung: 35,00 Euro
Fischereiabgabe auf 5 Jahre: 40,00 Euro
Austellungs auf Lebenszeit:
Gebühr Ausstellung (einmalig): 35,00 Euro
Fischereiabgabe (Altersstaffelung vom 14. bis 67. Lebensjahr): 32,00 Euro - 300,00 Euro
Die Fischereiabgabe ist bis zum Erreichen des 68. Lebensjahr zu entrichten.
Zahlungen sind in Bar oder mit EC-Karte möglich.
Informationen zur staatlichen Fischereiprüfung
Genauere Informationen zur staatlichen Fischereiprüfung finden Sie unter folgendem Link: www.lfl.bayern.de
Kontakt
Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen nur mit vorheriger Terminvergabe möglich sind.
E-Mail: ordnungsamt@lauf.de
Telefon: 09123 184 131
Fax: 09123/184-237
Bitte beachten Sie, dass die Stadtverwaltung an folgenden Tagen 2025 geschlossen hat:
02.05.2025
30.05.2025
20.06.2025
07.07.2025
29.12.2025 und 30.12.2025 - außer das Einwohner-und Passamt