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Amtliche Bekanntmachungen

Auf dieser Seite veröffentlicht die Stadt Lauf ihre amtlichen Bekanntmachungen gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 der Bayerischen Verordnung zur Ausführung kommunalrechtlicher Vorschriften (BayKommV). Die amtliche Bekanntmachung erfolgt ausschließlich auf digitalem Wege. Der Tag der amtlichen Bekanntmachung ist gemäß § 2 Nr. 3 Buchst. a BayKommV der erste Tag an dem die Bekanntmachung auf dieser Seite öffentlich verfügbar ist.

 

 

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