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Fragen und Antworten zur Windkraft

Auf dieser Seite finden Sie viele Informationen zum Thema Windkraft. Diese beziehen sich zum Teil grundsätzlich auf die Windenergie, zum Teil auf Planungen in der Stadt Lauf a.d. Pegnitz und im benachbarten Markt Schnaittach.

Wieso sind überhaupt Windkraftanlagen in Lauf geplant?

  • Bundesweit soll die Energiewende erfolgreich umgesetzt werden. Es reicht allerdings nicht, zum Beispiel nur in Norddeutschland auf Windenergie zu setzen und in Süddeutschland auf Sonnenenergie. Das dafür benötigte Stromnetz wäre nicht umsetzbar. Das Zusammenspiel von regional diversifizierten Netzen, die europaweit zusammengeschlossen größere Schwankungen ausgleichen können, wird zum Erfolg der nachhaltigen Transformation führen.
  • Mittlerweile kommen in Bayern aus rechtlichen Gründen viel mehr Flächen für den Ausbau der Windenergie infrage als noch vor wenigen Jahren. Diese Flächen sind für private Investoren sehr interessant, wenn sie für den Bau von Windkraftanlagen rentabel sind. Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Lauf beschlossen, allen Eigentümern betroffener Flächen zeitnah die Umsetzung kommunal und bürgernah organisierter Windparkprojekte anzubieten. Es wird in Lauf also in wenigen Jahren voraussichtlich Windkraftanlagen geben. Die Stadt Lauf möchte dafür sorgen, dass dabei die Bürgerbeteiligung und regionale Wertschöpfung eine wichtige Rolle spielen.

In welchen Gebieten sollen Windkraftanlagen entstehen?

Ein Bürgerwindpark wird aktuell östlich der Laufer Ortsteile Weigenhofen und Schönberg geplant. Zudem plant die Stadt Lauf zusammen mit dem Markt Schnaittach ein gemeinsames Gebiet zwischen dem Laufer Ortsteil Simonshofen, dem Markt Schnaittach und dem Schnaittacher Ortsteil Großbellhofen.

Wie wurden die Flächen ausgewählt?

Die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Windenergie wurden und werden vom regionalen Planungsverband Region Nürnberg ausgewiesen. Dieser ist ein Gremium aus allen Kommunen und Landkreisen der Region. Bevor die Flächen ins öffentliche Beteiligungsverfahren und zur Abstimmung im Gremium kommen, werden sie in einem mehrstufigen Prozess fachlich geprüft. Dabei werden unter anderem die Kommunen vor Ort, obere und untere Naturschutzbehörde, Wasserwirtschaftsamt, zivile Luftfahrt, Militär und andere Anlieger befragt und Kriterien wie Siedlungsabstände, „Umzingelung“ von Ortschaften, Denkmalschutz und Windhöffigkeit geprüft. Um die Wirtschaftlichkeit der Flächen in der Stadt Lauf detaillierter abschätzen zu können, hat die Stadt zudem einen Rentabilitätscheck bei einem Energieversorger in Auftrag gegeben, dessen Ergebnis vielversprechend ist. Die positive Prognose hängt unter anderem damit zusammen, dass moderne Windräder deutlich effizienter sind als vorherige Modelle. Daher ist es möglich, dass Flächen, die vor einigen Jahren als nicht wirtschaftlich eingestuft wurden, heute lukrativ sind.

Wieso entstehen die Windkraftanlagen bei Simonshofen im Wald?

Hintergrund ist die hohe Eignung des Areals für die Gewinnung von Windenergie. Zudem geht auf diese Weise in diesem Gebiet keine landwirtschaftliche Nutzfläche verloren. Im Landkreis Nürnberger Land gibt es sehr große Waldflächen, die kleinen Flächen für die Erschließung der Windkraftanlagen fallen daher nicht so sehr ins Gewicht. Mehr als ein Drittel der Landesfläche Bayerns ist mit Wald bedeckt. Viele dieser Flächen sind gut für den Bau von Windenergieanlagen geeignet, wie das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft schreibt. Windenergie im Wald und Klimaschutz gehen Hand in Hand. Zudem arbeiten moderne, hohe Windräder auch an Waldstandorten wirtschaftlich effizient. Nach dem Rückbau der Anlagen werden die Flächen wieder aufgeforstet. Das soll vertraglich festgelegt werden.

Wie viele Windräder sollen entstehen?

Die Anzahl der Windräder sowohl im gemeinsamen Gebiet der Stadt Lauf und des Marktes Schnaittach als auch beim Laufer Ortsteil Weigenhofen steht noch nicht fest. Ziel ist es jeweils, einen rentablen Windpark zu betreiben, gleichzeitig aber die Anzahl der jeweils möglichen Windkraftanlagen nicht auszureizen.

Welche Höhe werden die Windkraftanlagen voraussichtlich haben?

Aktuelle Windenergieanlagen haben eine Nabenhöhe (Turmhöhe) von ca. 160 bis 180 Metern, der Rotordurchmesser beträgt 170 Meter. Der Anlagentyp kann aber je nach Standort variieren.

Welche Fläche benötigt eine Windkraftanlage?

Pro Windrad werden bei den modernen Anlagen ca. 0,3-0,5 Hektar Fläche dauerhaft in Anspruch genommen - das entspricht etwa der Hälfte eines Fußballfelds. Diese Fläche umfasst das Fundament, Lagerflächen, einen Müllsammelplatz, Parkplatz, Kran- und Montageflächen sowie Zuwegung. Der endgültige Flächenverbrauch ist unter anderem vom Anlagentyp und den bereits vorhandenen Wegen abhängig, die so effizient wie möglich genutzt werden. Zusätzlich wird während der Bauphase etwa dieselbe Fläche zum Beispiel zur Anlieferung großer Bauteile benötigt. Diese Fläche wird bei Inbetriebnahme auf Kosten des Betreibers wieder aufgeforstet oder zur bisherigen Nutzung freigegeben. Im Vergleich zu anderen erneuerbaren Energiequellen ist die Windenergie damit sehr flächenschonend. Windkraft benötigt für die Energiegewinnung deutlich weniger Fläche als Freiflächen-Photovoltaik.

Wann werden die Windräder gebaut?

Ø Das kann noch nicht genau gesagt werden. Voraussichtlich in fünf bis zehn Jahren dürften die Windräder gebaut werden.

Welche Projektgesellschaft ist für den Betrieb des Windparks vorhergesehen?

Die Projektgesellschaft wird zu einem späteren Zeitpunkt gegründet, wenn alle Beteiligten feststehen. Die Gesellschaftsform wird aktuell noch ausgewählt. Die Kooperationspartner sollen auf jeden Fall die Bürger und die beteiligten Kommunen sein.

Ist für die Windparks jeweils eine Bürgerbeteiligung vorgesehen?

Die Stadt Lauf und der Markt Schnaittach möchten die Windparks mit maximaler echter Beteiligung der Bürger umsetzen. Details zu Gesellschaftsformen, Beteiligungsoptionen und Kooperationspartnern werden aktuell untersucht. Die endgültige Ausgestaltung dieser Beteiligung kann jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden.

Wer profitiert von der Windkraft?

  • In erster Linie profitieren die Eigentümer der Grundstücke, auf denen die Anlagen stehen, und die Eigentümer der Nachbargrundstücke. Sie werden finanziell beteiligt, und zwar so lange, wie der Vertrag läuft.
  • Zudem sorgen Windkraftanlagen vor Ort aber auch dafür, dass weniger Strom zum Beispiel aus Norddeutschland oder aus dem Ausland nach Franken importiert werden muss. Dadurch können möglicherweise auch die Energiepreise sinken. Langfristig profitieren alle Bürgerinnen und Bürger von der Umstellung auf Erneuerbare Energien, weil dadurch die Klimaerwärmung verzögert werden kann.
  • Die Stadt Lauf und der Markt Schnaittach profitieren zudem durch die Gewerbesteuereinnahmen und eine Gemeinwohlabgabe, die von den Betreibern an die Kommunen gezahlt werden soll. Von diesen Einnahmen profitieren alle Bürger der Kommunen.

Wieviel Strom erzeugt eine Windkraftanlage?

Moderne Windenergieanlagen haben eine installierte Leistung von ca. sechs Megawatt (MW). Nach einer Abschätzung des Bundesverbands Windenergie kann bei den in Bayern üblichen Windverhältnissen für moderne Anlagen mit ca. 2000 Volllaststunden gerechnet werden. Daraus ergibt sich ein durchschnittlicher Jahresertrag von 12.000 Megawattstunden (MWh), Strom für etwa 3700 Durchschnitts-Haushalte (gemittelter Jahresstromverbrauch von 3200 Kilowattstunden). Der Jahresertrag kann je nach Standort variieren.

Wie effizient ist die Windkraft?

  • Eine Windenergieanlage hat nach etwa drei bis sieben Monaten schon so viel nutzbare Energie generiert, wie für ihren Bau, den Betrieb und ihren Rückbau benötigt wird. Danach liefert jede Betriebsstunde „netto“ sauberen Strom – durchschnittlich mindestens 20 Jahre lang. Diese energetische Amortisation ist für konventionelle Energieerzeugungsanlagen wie Kohlekraftwerke oder Atomkraftwerke unerreichbar, denn sie benötigen immer mehr Energie in Form von Brennstoffen als an Nutzenergie gewonnen wird.
  • Wie wichtig Windkraft bei der Stromerzeugung in Deutschland mittlerweile ist, zeigen Zahlen des Statistischen Bundesamtes: 31 Prozent des in Deutschland erzeugten Stroms stammte im Jahr 2023 aus Windkraft. Die Windkraft hat damit bei der Stromerzeugung in Deutschland die Kohle als wichtigsten Energieträger abgelöst. Die Stromeinspeisung aus Windkraft erreichte 2023 einen neuen Höchstwert von 139,3 Milliarden Kilowattstunden und übertraf damit den bisherigen Höchstwert aus dem Jahr 2020.

Sind Windkraftanlagen für Menschen gefährlich?

Gesundheitliche Bedenken rund um Windenergie beziehen sich üblicherweise auf den Infraschall. Diese Sorge hat ihren Ursprung in Untersuchungen der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, die zwischen 2004 und 2021 unter anderem vom Bundeswirtschaftsministerium verwendet wurden. Diese Berechnungen waren durch einen Umrechnungsfehler falsch, wofür sich der frühere Bundeswirtschaftsminister Peter Altmeier im April 2021 öffentlich entschuldigt hat. Die seitdem korrekt gemessene Belastung durch Infraschall liegt deutlich unterhalb gesetzlicher Grenzwerte. Diesem Wert kann kein schädlicher Einfluss auf die Umwelt oder Menschen nachgewiesen werden.

Existiert eine Brandgefahr?

Da Windenergieanlagen Komponenten wie elektrische Kabel und Maschinen, Hydrauliköle und Rotorblätter aus glasfaserverstärktem Kunststoff haben, lässt sich eine Brandgefahr leider nicht zu 100 Prozent ausschließen. Durch hohe Sicherheitsstandards und eine stetige Verbesserung der Technik liegt die Gefahr allerdings bei nur ca. 0,03 Prozent Brandfällen der bestehenden Anlagen pro Jahr und damit gleich hoch wie die Brandgefahr von Autos. Im Zuge der Baugenehmigung wird auch die Löschwasserversorgung der Windräder sichergestellt. Falls die Standorte so abgelegen sind, dass kein Zugang zum allgemeinen Löschwassernetz besteht und auch keine anderen Quellen zur Verfügung stehen, können gesonderte Löschwassertanks vor Ort gebaut werden.

Gefährden Windkraftanlagen die heimische Tierwelt?

  • Vögel können mit Windenergieanlagen kollidieren und getötet werden. Die Zahl ist allerdings vergleichsweise gering. Bundesweit sterben jährlich einer bis vier Vögel pro Windkraftanlage. Andere menschengemachte Faktoren sind für Vögel wesentlich fataler: 100 bis 115 Millionen getötete Vögel jedes Jahr in Deutschland nur durch Glasflächen an Gebäuden, etwa 70 Millionen im Straßen- und Bahnverkehr, 20 bis 100 Millionen Vögel werden Opfer von Hauskatzen.
  • Bei der Errichtung von Windenergieanlagen gelten jedoch die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes. So kann Windenergienutzung in Gebieten, in denen gefährdete Vogelarten angesiedelt sind, ausgeschlossen oder beschränkt werden. Dies ist in den vorgesehenen Flächen nicht der Fall. Sogenannte Dichtezentren für gefährdete Vogelarten werden im Regionalplan im Rahmen der strategischen Umweltprüfung ausgeschlossen.
  • Um das Risiko für Vogelschlag weiter zu minimieren, gab es in den letzten Jahren einige Fortschritte im Vogelschutz: Seit 2022 sind im Bundesnaturschutzgesetz einheitliche Vorgaben zu kollisionsgefährdeten Vogelarten definiert. Dort wird nicht nur festgelegt, welche Vogelarten unter diese Kategorie zählen, sondern auch, in welchen Bereichen der Schutz gilt. Das können zum Beispiel gewisse Radien um Brutplätze sein. Diese Vogelarten wurden in ganz Bayern kartographiert und in den Fortschreibungen von Regionalplänen berücksichtigt. Zudem wurden Abschaltsysteme entwickelt, die anfliegende Vögel erkennen und dementsprechend das Windrad drosseln. Auch Abschaltungen zu gewissen Zeiten in der Brutsaison oder nachdem Flächen gemäht wurden, sind möglich. Über die Notwendigkeit dieser Maßnahmen wird im Rahmen der Genehmigung des Windparks entschieden.
  • Trotz des Risikos, dem einzelne Vögel durch Windräder ausgesetzt sind, spricht sich der Landesbund für Vogelschutz in Bayern dafür aus, den Ausbau der Windkraft voranzutreiben. Diese Haltung resultiert aus der Abwägung, dass durch ein ungehindertes Fortschreiten der Klimakatastrophe deutlich mehr Individuen und ganze Arten bedroht sind als durch Windräder.

Die folgenden Informationen richten sich in erster Linie an die Besitzer von Grundstücken, die für den Bau von Windkraftanlagen infrage kommen.

Was kostet eine Windkraftanlage den Grundstückseigentümer?

Auf die Inhaber der Flächen kommen keine Kosten zu. Jegliche Kosten trägt die Betreibergesellschaft.

Wie wirtschaftlich rentabel sind Windparks?

  • Generell wird davon ausgegangen, dass sich ein solches Windparkprojekt nach ca. der Hälfte der Laufzeit, also nach etwa zwölf Jahren, amortisiert hat. Eine seriöse Wirtschaftlichkeitsberechnung kann aber erst erstellt werden, wenn die verfügbaren Flächen, die Anzahl der Anlagen, das verfügbare Eigenkapital, die Kosten des Netzanschlusses, die Zinskonditionen und weitere Details bekannt sind.
  • Wenn zu erwarten wäre, dass ein Projekt sich nicht rentiert, wird sich keine Bank zur Finanzierung finden. Die geplanten Windparks werden also nur gebaut, wenn abzusehen ist, dass sie rentabel sind.

Was passiert mit den Pachtzahlungen an die Eigentümer, wenn keine Stromeinspeisung in das Netz erfolgt bzw. der Strompreis an den Börsen billiger angeboten wird?

Im Pachtvertrag wird ein Mindestbetrag festgelegt, der an die Eigentümer ausgezahlt wird, wenn keine Stromeinspeisung in das Netz erfolgt bzw. der Anteil am Stromerlös nicht den Mindestbetrag erreicht.

Gibt es auch Pachterlöse, wenn kein Wind weht?

Ja, im Pachtvertrag wird ein Mindestbetrag festgesetzt, der die Pacht nach unten begrenzt und der in besonders windschwachen Jahren oder bei größeren Ausfällen gezahlt wird.

Wird es für alle Grundstückseigentümer einen einheitlichen Vertrag geben?

Ja, alle Eigentümer werden den gleichen Pachtvertrag erhalten.

Wie muss die Pachtausschüttung versteuert werden?

Dies unterscheidet sich individuell, grundsätzlich müssen aber alle Miet- und Pachteinahmen versteuert werden. Wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder Ihre Steuerberaterin.

Was passiert, wenn nicht alle Grundstückseigentümer im Gebiet mitmachen?

  • Wenn nicht alle Grundstückseigentümer dem Flächenpool beitreten, kann das Projekt trotzdem realisiert werden. Nach Abschluss der Verträge wird der Windpark auf den verfügbaren Flächen des Flächenpools geplant. Wer dem Flächenpool nicht beitritt, kann jedoch finanziell nicht beteiligt werden.
  • Nur bei sehr geringer Beteiligung und zu großen Lücken im Flächenpool kann es dazu kommen, dass das Windparkprojekt nicht realisiert werden kann.

Wie wird die Erschließung bezüglich der Wege und Straßen zu den Anlagen gehandhabt?

Grundsätzlich wird vorhandene Infrastruktur so effizient wie möglich genutzt. Wenn Wege verbreitert werden müssen oder diese für die Verlegung von Leitungen und Erdkabeln in Anspruch genommen werden, erhalten die betroffenen Eigentümer im Gegenzug eine Einmalzahlung, wobei sich diese an der in Quadratmetern in Anspruch genommenen Fläche orientiert. Dauerhafte Zufahrtswege sind im Gegensatz dazu bereits mit der Vergütung für „dauerhaft bebaute Flächen“ abgedeckt.

Wie erfolgt der Netzanschluss der Anlagen?

Der Netzanschluss wird vermutlich über ein Umspannwerk an der 120kV-Leitung stattfinden. Dieses Umspannwerk muss neu gebaut werden. Dazu wurden bereits Gespräche mit Netzbetreibern geführt.

Wann wird das Netz ausgebaut?

  • Die Netzbetreiber werden in den kommenden Jahren die Stromnetze ausbauen. Ein verbindlicher Einspeisepunkt wird nach Genehmigung des Projekts zugewiesen. Selbstverständlich laufen bereits die Gespräche, damit die Planungen in Lauf den Netzbetreibern schon bekannt sind.
  • Zum jetzigen Zeitpunkt kann noch keine verbindliche Aussage über den Netzanschluss gemacht werden. Durch den engen Austausch mit den Netzbetreibern können diese die Projekte jedoch schon in ihre Überlegungen zum Netzausbau mit einfließen lassen.

Was passiert mit bereits bestehenden Pachtverhältnissen?

  • Bestehende Pachtverhältnisse haben Vorrang vor neuen Verträgen.
  • Wenn Ihre Fläche aktuell zur land- und forstwirtschaftlichen Nutzung verpachtet wird, muss Ihr Pächter dem neuen Pachtvertrag zustimmen. Erfahrungsgemäß wird hier meistens eine Lösung gefunden, mit der alle Beteiligten zufrieden sind, da der tatsächliche Flächenverbrauch der Windenergie nur einen Bruchteil der Pachtfläche einnimmt und damit die nicht benötigten Flächen weiter für land- bzw. forstwirtschaftliche Zwecke genutzt werden können.

Können zwischen den Windkraftanlagen auch Photovoltaik-Anlagen aufgestellt werden?

In einem Vorranggebiet für Windenergie hat Windenergie grundsätzlich Vorrang vor anderen Belangen, so auch vor Photovoltaik. Wenn ein Windpark allerdings schon aufgestellt wurde und somit belegt werden kann, dass die Photovoltaik der Windenergienutzung nicht im Weg steht, können nachträglich auch PV-Anlagen aufgebaut werden.

Müssen Grundstücke, die davor der landwirtschaftlichen Nutzung dienten, aus dem landwirtschaftlichen Betriebsvermögen entnommen werden?

Wenn die Möglichkeit der späteren landwirtschaftlichen Nutzung nach der Nutzung als Windstandort bestehen bleibt, kann das Grundstück voraussichtlich im landwirtschaftlichen Betriebsvermögen verbleiben. Im Einzelnen muss sich der Grundstückseigentümer aber selbst steuerlich beraten lassen.

Was passiert im Brandfall bei einer Anlage?

  • Der Betreiber ist verpflichtet, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen.
  • Im Zuge der Baugenehmigung wird auch die Löschwasserversorgung der Windräder sichergestellt. Falls die Standorte so abgelegen sind, dass kein Zugang zum allgemeinen Löschwassernetz besteht und auch keine anderen Quellen zur Verfügung stehen, können gesonderte Löschwassertanks vor Ort gebaut werden.

Was passiert mit den Anlagen und dem Grundstück nach Beendigung des Vertrags?

  • Die kompletten Anlagen mitsamt Fundament müssen innerhalb von zwölf Monaten nach Vertragsende vom Grundstück entfernt werden und der ursprüngliche Zustand der Gestattungsfläche muss wiederhergestellt werden.
  • Um den vollständigen Rückbau selbst im Fall einer Insolvenz des Betreibers zu garantieren, werden die Kosten durch eine Bankbürgschaft o.ä. abgesichert.
  • Nach Beendigung des Vertrags steht Ihnen Ihr Grundstück wie vorher zur freien Verfügung. Sollte eine Wiederaufnahme des Windparks angestrebt werden, so müsste dafür eine neue Vereinbarung (mit dem gleichen Betreiber oder anderen Akteuren) getroffen werden. Ihnen würde es jedoch freistehen, ihr Grundstück erneut zur Verfügung zu stellen oder es wieder für Ihre privaten Zwecke zu nutzen. Bei einer erneuten Nutzung durch eine Windkraftanlage müsste eine neue Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz erteilt werden. Die Genehmigung gilt nur sehr spezifisch für den beantragten Anlagentyp an genau dem beantragten Standort.