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Bauen und Wohnen

Bauberatung

Bauwillige Bürger, Architekten und Investoren können sich über die Nutzungs- und Bebauungsmöglichkeiten von Grundstücken informieren. Im Rahmen der Beratung können rechtsverbindliche Bebauungspläne, der Flächennutzungsplan, städtische Satzungen usw. eingesehen werden.
Liegen bereits konkrete Bauabsichten vor, erfolgt eine Abstimmung, inwiefern das geplante Vorhaben dem bestehenden Planungs- und Baurecht entspricht bzw. wie eine Entsprechung erreicht werden kann. Auch gestalterische Gesichtspunkte können mit den zuständigen Sachbearbeitern erörtert werden.
Darüber hinaus können Auskünfte zum Genehmigungsverfahren gegeben werden.

Informationen gibt es auch auf der Webseite des Landratsamtes.

 

Ansprechpartner:
Stadtplanung    
Telefon: 09123/184-156
Fax: 09123/184-183
E-Mail: stadtplanung@lauf.de

Bauantrag

Ab Mittwoch, 1. November 2023, können Bauanträge auch digital eingereicht werden. Hintergrund ist die Aufnahme des Landratsamtes Nürnberger Land in die Digitale Bauantragsverordnung (DBauV). Die Kreisbehörde wird damit Eingangsbehörde für alle digitalen wie auch die meisten in Papierform gestellten Anträge. Die Einreichung von Anträgen in Papierform ist weiterhin möglich. Allerdings müssen künftig auch die meisten Bauanträge in Papierform beim Landratsamt Nürnberger Land und nicht mehr im Rathaus eingereicht werden.

 

Die Zuständigkeiten im Überblick (LRA steht für Landratsamt Nürnberger Land)


zuständig für die digitale Einreichung: in allen Fällen das Landratsamt Nürnberger Land

 

zuständig für die Einreichung in Papierform: 

  • Bauantrag: LRA (statt Stadt Lauf)
  • Antrag auf Vorbescheid (Baurecht): LRA (statt Stadt Lauf)
  • Antrag auf Teilbaugenehmigung: LRA
  • Vorlage von Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren: Stadt Lauf (weiterhin)
  • Anträge auf isolierte Ausnahme oder isolierte Befreiung vom Bebauungsplan sowie auf isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften: Stadt Lauf (weiterhin)
  • Anträge auf isolierte Abweichung von Bauordnungsrecht (außer örtliche Bauvorschriften): LRA
  • Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer einer Baugenehmigung, einer Teilbaugenehmigung oder eines Vorbescheids: LRA
  • Baubeginnsanzeige: LRA
  • Anzeige der Nutzungsaufnahme: LRA
  • Beseitigungsanzeige: LRA und Stadt Lauf
  • Abgrabungsantrag: LRA (statt Stadt Lauf)
  • Vorlage von Unterlagen zur genehmigungsfreien Abgrabung: Stadt Lauf (weiterhin)
  • Antrag auf Teilabgrabungsgenehmigung: LRA 
  • Antrag auf Vorbescheid (Abgrabungsrecht): LRA (statt Stadt Lauf)
  • Anzeige des Abgrabungsbeginns: LRA 

 

Kontakt: Landratsamt Nürnberger Land, Waldluststraße 1, 91207 Lauf a.d. Pegnitz, Telefon 09123/950-0


Öffnungszeiten:
Mo 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Di 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Mi 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Do 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Fr 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr


Zuständiger Sachbearbeiter beim Landratsamt: Herr Schmidt, Zimmer Nr. 214, Telefon Nr. 09123 950-6262.


Digitale Einreichung: www.nuernberger-land.de/digitaler-bauantrag


Auf der Internetseite Digitaler Bauantrag - Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (bayern.de) erhalten Sie als Entwurfsverfasser bzw. Bauherr weitere Informationen. Das 
Angebot zur digitalen Antragseinreichung richtet sich grundsätzlich an die bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser.


Die Stadt Lauf a.d. Pegnitz ist im Vorfeld weiterhin erster Ansprechpartner für die Beratung von Bauwilligen und Planungsbüros.

 

Die Gemeinde hat zwei Monate Zeit, um zu dem Antrag Stellung zu nehmen. Das Landratsamt entscheidet über die Genehmigung. Bitte informieren Sie sich auch hier: https://www.nuernberger-land.de/serviceleistungen/bauen-wohnen/beantragung-einer-baugenehmigung

 

Hier können Sie nachschauen, wann der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Lauf tagt: Sitzungen im Ratsinformationssystem.

 

Ansprechpartner bei der Stadt Lauf:
Stadtplanung    
Telefon: 09123/184-156
Fax: 09123/184-183
E-Mail: stadtplanung@lauf.de

Katasterauszug (amtlicher Lageplan) zum Bauantrag

Der amtliche Lageplan einschließlich der Eigentümerangaben kann schriftlich oder persönlich gegen Gebühr im Rathaus angefordert werden.

Natürlich sind die Unterlagen für den Katasterauszug zur Bauvorlage auch weiterhin beim Vermessungsamt erhältlich.

 

Ansprechpartner:
Stadtplanung    
Telefon: 09123/184-256
Fax: 09123/184-183
E-Mail: stadtplanung@lauf.de

Stadtsanierung und Denkmalpflege

Sanierungsgebiete 1-5

Das Stadtgebiet ist in fünf sogenannte Sanierungsgebiete unterteilt. Sanierungen von privaten Eigentümern in diesen Gebieten sind Bestandteile der Gesamtmaßnahme. Daher kann der Eigentümer für die sanierungsbedingten Kosten, die er nicht decken kann, Städtebauförderungsmittel beantragen.

Entsprechende Anträge müssen rechtzeitig vor Baubeginn bei der Stadt Lauf gestellt werden.

Denkmalpflege

Lauf a.d.Pegnitz wird von zahlreichen historischen Häusern und Bauten geprägt. Viele dieser Bauten stehen unter Denkmal- oder Ensembleschutz. Für Maßnahmen in, an oder im Umfeld solcher Bauten ist gegebenenfalls eine Genehmigung zu beantragen.

Altstadtsatzung

Zum Schutz der historische Altstadt wurde am 17.03.1997 die „Satzung über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und Werbeanlagen im Altstadtbereich" erlassen.
Wer im Geltungsbereich der Altstadtsatzung Veränderungen am äußeren Erscheinungsbild seines Gebäudes vornehmen will, sollte sich beim Stadtbauamt erkundigen, ob die geplante Maßnahme den Vorgaben der Satzung entspricht oder ob gegebenenfalls eine Genehmigung zu beantragen ist.

 

Ansprechpartner:
Stadtplanung    
Telefon: 09123/184-256
Fax: 09123/184-183
E-Mail: stadtplanung@lauf.de

Bauleitplanung und sonstige Satzungen

Bauleitpläne, also der Flächennutzungsplan und Bebauungspläne, werden von den Gemeinden in einem im Baugesetzbuch im Einzelnen geregelten Verfahren aufgestellt.
Die Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.
Neben der Bauleitplanung obliegt den Gemeinden, weitere städtebauliche Satzungen (Innenbereichssatzungen und Außenbereichssatzung) aufzustellen sowie örtliche Bauvorschriften zu erlassen.

 

Ansprechpartner: Stadtplanung

Telefon: 09123/184-254 oder 09123/184-255

Fax: 09123/184-183

E-Mail: stadtplanung@lauf.de

Was ist bei Nutzungsänderungen zu beachten?

Wollen Sie ein Gebäude oder Teile davon anders als bisher nutzen, unabhängig davon, ob damit bauliche Veränderungen verbunden sind, kann eine Baugenehmigung für die Nutzungsänderung erforderlich sein (Antrag auf Baugenehmigung). Eine Nutzungsänderung ist nur verfahrensfrei, wenn an die neue Nutzung keine anderen Anforderungen gestellt werden.

Ändern Sie die Nutzung ohne eine erforderliche Baugenehmigung, kann die Untere Bauaufsichtsbehörde beim Landratsamt Nürnberger Land hiergegen einschreiten und entsprechende Maßnahmen treffen. Dies kann bis hin zur Anordnung der Nutzungsuntersagung/ Beseitigung der Anlage führen. Außerdem wäre mit einem Bußgeldverfahren zu rechnen.

Bei Fragen steht Ihnen die Stadtplanung der Stadt Lauf a.d. Pegnitz oder die Baugenehmigungsbehörde beim Landratsamt Nürnberger Land gerne zur Verfügung.

Folgende Nutzungsänderungen sind beispielsweise baugenehmigungspflichtig:

- Keller in Wohnraum,
- Keller oder Wohnraum in Kosmetikstudio/Nagelstudio,
- Büro wird Laden und umgekehrt,
- einzelne Zimmer im Wohnhaus für Nebengewerbe,
- Ausstellungraum in Einzelhandel,
- Wohnung/Wohnraum in Büro,
- Lager in Konditorei,
- Stall in Werkstatt,
- Schlosserei in Schreinerei,
- Vermietung eines Gästezimmers einer Wohnung z.B. an Messegäste.

Notwendige Bauvorlagen für die Beantragung einer Nutzungsänderung sind:

- Antrag auf Baugenehmigung (Antrage auf Nutzungsänderung, Bauantragsformular),
- Baubeschreibung,
- Betriebsbeschreibung,
- aktueller amtlicher Lageplan mit Katasterverzeichnis (bevorzugt nicht älter als 6 Monate),
- Planzeichnungen,
- Stellplatznachweis/Stellplatzberechnung,
- falls vorliegend, die letzte Baugenehmigung für die betroffenen Räume.

Weitere Unterlagen können erforderlich sein.