Bauen und Wohnen
Bauberatung
Bauwillige Bürger, Architekten und Investoren können sich über die Nutzungs- und Bebauungsmöglichkeiten von Grundstücken informieren. Im Rahmen der Beratung können rechtsverbindliche Bebauungspläne, der Flächennutzungsplan, städtische Satzungen usw. eingesehen werden.
Liegen bereits konkrete Bauabsichten vor, erfolgt eine Abstimmung, inwiefern das geplante Vorhaben dem bestehenden Planungs- und Baurecht entspricht bzw. wie eine Entsprechung erreicht werden kann. Auch gestalterische Gesichtspunkte können mit den zuständigen Sachbearbeitern erörtert werden.
Darüber hinaus können Auskünfte zum Genehmigungsverfahren gegeben werden.
Informationen gibt es auch auf der Webseite des Landratsamtes.
Ansprechpartner:
Stadtplanung
Telefon: 09123/184-156
Fax: 09123/184-183
E-Mail: stadtplanung@lauf.de
Bauantrag
Den Bauantrag müssen Sie bei der Stadt einreichen, in deren Bereich Sie bauen wollen. Die Gemeinde hat zwei Monate Zeit, um zu dem Antrag Stellung zu nehmen.
Die Stadt gibt Ihren Bauantrag, mit Ausnahme von Genehmigungsfreistellungsverfahren, mit einer Stellungnahme an das Landratsamt weiter. Dieses entscheidet über die Genehmigung. Bitte informieren Sie sich auch hier: https://www.nuernberger-land.de/serviceleistungen/bauen-wohnen/beantragung-einer-baugenehmigung
Hier können Sie nachschauen, wann der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Lauf tagt: Bau- und Umweltausschuss im Ratsinformationssystem.
Ansprechpartner:
Stadtplanung
Telefon: 09123/184-156
Fax: 09123/184-183
E-Mail: stadtplanung@lauf.de
Katasterauszug (amtlicher Lageplan) zum Bauantrag
Der amtliche Lageplan einschließlich der Eigentümerangaben kann schriftlich oder persönlich gegen Gebühr im Rathaus angefordert werden.
Natürlich sind die Unterlagen für den Katasterauszug zur Bauvorlage auch weiterhin beim Vermessungsamt erhältlich.
Ansprechpartner:
Stadtplanung
Telefon: 09123/184-256
Fax: 09123/184-183
E-Mail: stadtplanung@lauf.de
Stadtsanierung und Denkmalpflege
Sanierungsgebiete 1-5
Das Stadtgebiet ist in fünf sogenannte Sanierungsgebiete unterteilt. Sanierungen von privaten Eigentümern in diesen Gebieten sind Bestandteile der Gesamtmaßnahme. Daher kann der Eigentümer für die sanierungsbedingten Kosten, die er nicht decken kann, Städtebauförderungsmittel beantragen.
Entsprechende Anträge müssen rechtzeitig vor Baubeginn bei der Stadt Lauf gestellt werden.
Denkmalpflege
Lauf a.d.Pegnitz wird von zahlreichen historischen Häusern und Bauten geprägt. Viele dieser Bauten stehen unter Denkmal- oder Ensembleschutz. Für Maßnahmen in, an oder im Umfeld solcher Bauten ist gegebenenfalls eine Genehmigung zu beantragen.
Altstadtsatzung
Zum Schutz der historische Altstadt wurde am 17.03.1997 die „Satzung über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und Werbeanlagen im Altstadtbereich" erlassen.
Wer im Geltungsbereich der Altstadtsatzung Veränderungen am äußeren Erscheinungsbild seines Gebäudes vornehmen will, sollte sich beim Stadtbauamt erkundigen, ob die geplante Maßnahme den Vorgaben der Satzung entspricht oder ob gegebenenfalls eine Genehmigung zu beantragen ist.
Ansprechpartner:
Stadtplanung
Telefon: 09123/184-256
Fax: 09123/184-183
E-Mail: stadtplanung@lauf.de
Bauleitplanung und sonstige Satzungen
Bauleitpläne, also der Flächennutzungsplan und Bebauungspläne, werden von den Gemeinden in einem im Baugesetzbuch im Einzelnen geregelten Verfahren aufgestellt.
Die Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.
Neben der Bauleitplanung obliegt den Gemeinden, weitere städtebauliche Satzungen (Innenbereichssatzungen und Außenbereichssatzung) aufzustellen sowie örtliche Bauvorschriften zu erlassen.
Verkauf städtischer Immobilien u. Grundstücke
Downloads zum Thema Bauen und Wohnen
- Altstadtsatzung vom 26.02.2009 PDF 150,57 kB
- Beschluss zur Verlaengerung des PDF 319,84 kB
- Erteilung einer Erlaubnis zum Denkmalschutzgesetz PDF 22,46 kB
- Information: Rund-um-die-Gartengrenze PDF 366,57 kB