Bewohnerparken
Zur Verbesserung der Wohnbedingungen für die Anwohner und zur Reduzierung des Parksuchverkehrs wurden in der Innenstadt Bewohnerparkplätze geschaffen.
Der Bewohnerparkausweis berechtigt auf den ausgewiesenen Parkplätzen zu parken; es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf einen Parkplatz.
Jeder antragsberechtigte Bewohner erhält nur einen Parkausweis, in welchem höchstens zwei Kennzeichen eingetragen werden können.
Voraussetzungen zur Antragstellung
- Sie sind mit Hauptwohnsitz gemeldet
- Sie verfügen über keinen eigenen Stellplatz (Garage o.ä.)
- Das Fahrzeug, das in dem Ausweis eingetragen wird, ist auf Sie zugelassen oder Sie können nachweisen, dass die ständige Nutzung des Fahrzeuges Ihnen obliegt.
Antragstellung
Für die Antragstellung wird folgendes benötigt:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Bestätigung des Fahrzeughalters.
Gebühren und Ausstellungszeitraum
Der Ausweis kann für 12 Monate oder 24 Monate beantragt werden.
- Neubeantragung/Verlängerung: 25 Euro für ein Jahr oder 50 Euro für zwei Jahre
- Eintragung anderes Kennzeichen/Bewohnerparkgebiet: 10 Euro
- Neuausstellung auf Grund Verlust: 10 Euro
Eine Anteilige Rückerstattung aufgrund Umzug oder ähnlichen ist nicht möglich.
Kontakt und Öffnungszeiten
Zimmer: Einwohner- und Passamt (1. Stock im Rathaus)
E-Mail: einwohneramt@lauf.de
Telefon: 09123 184 4573
Fax: 09123 184 237
Öffnungszeiten Einwohner- und Passamt:
Montag: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr sowie 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr (Nachmittags – geschlossen)
Mittwoch: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr (Nachmittags – geschlossen)
Donnerstag: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr sowie 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr (Nachmittags – geschlossen)
Sie benötigen keinen Termin für Ihre Anliegen.
Bitte beachten Sie, dass die Stadtverwaltung an folgenden Tagen 2024 geschlossen hat:
04.10.2024
27.12.2024
30.12.2024 - außer das Einwohner-und Passamt
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- Antrag Bewohnerparkausweis PDF 1,00 MB