Schneemassen fordern Bauhof – Auch Bürger sind gefragt

Der Winterdienst der Stadt Lauf ist aktuell sehr gefordert.
Foto: Andreas Kirchmayer/ Stadt LaufIn Lauf hat es in den vergangenen Tagen außergewöhnlich viel geschneit. Aufgrund der niedrigen Temperaturen bleibt der Schnee weitgehend liegen und fordert den Winterdienst der Stadt, aber auch die Bürgerinnen und Bürger.
„Alle Fahrzeuge des Laufer Bauhofs, die für den Winterdienst geeignet sind, sind dauerhaft im Einsatz. Gleiches gilt für die Mitarbeiter des Bauhof-Teams“, betont Bürgermeister Lang.
Die Arbeiten beginnen um vier Uhr morgens und enden spätestens um 22 Uhr am späten Abend. Dabei gibt es verschiedene Dringlichkeitsstufen. Erst wird an den gefährlichen Steigungen, Brücken und Buslinien geräumt und gestreut. Diese Hauptstrecken werden auch mehrfach abgefahren, wenn es notwendig ist. Im Anschluss kümmert sich der Bauhof um die Nebenstrecken und Wohngebiete. Dafür stehen verschiedene Fahrzeuge unterschiedlicher Größe zur Verfügung. Zum Teil wird der Winterdienst unter Aufsicht des Bauhofs von Fremdfirmen erledigt.
Aktuell stehen die Telefone des Laufer Bauhofs nicht mehr still. Zum Teil werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschimpft und beleidigt. „Ich finde es erschreckend, wie sich manche Bürger verhalten“, sagt Bürgermeister Lang. „Unsere Mitarbeiter arbeiten bis an die Belastungsgrenze, um die Straßen vom Schnee zu befreien und zu streuen“, ergänzt der Bürgermeister. „Der Wunsch, dass die eigene Straße möglichst schnell geräumt wird, ist nachvollziehbar. Allerdings muss klar sein, dass der Winterdienst nicht überall gleichzeitig im Einsatz sein kann. Wir reden von etwa 140 Kilometern Straße in Lauf und den Ortsteilen und 42 Kilometern Geh- und Radwegen, die geräumt und gestreut werden müssen. Das braucht Zeit. Ich danke dem Bauhof-Team für den unermüdlichen Einsatz und wünsche mir von der Bevölkerung mehr Verständnis.“
Nicht zuständig ist der Winterdienst der Stadt für die Gehsteige von privaten Grundstücken und für Privatstraßen und private Parkplätze.
Bei den Gehwegen sind die Eigentümer gefordert, den Schnee entweder selbst zu entfernen oder ein Unternehmen zu beauftragen. Gestreut werden darf nur mit abstumpfenden Mitteln wie Splitt, Sand oder ähnlichem Material, das die Bürgerinnen und Bürger aus den rund 200 Streugutkisten, die die Stadt Lauf an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet und den Ortsteilen aufgestellt hat, entnehmen können. Der Einsatz von Salz ist nicht erlaubt. Keinesfalls darf der Schnee auf die Fahrbahn geschoben werden, da dies nicht nur den städtischen Winterdienst behindert, sondern auch eine Gefährdung für den allgemeinen Straßenverkehr darstellt.
Die Räum- und Streupflicht besteht zu folgenden Zeiten:
Montag bis Samstag: 7.00 – 20.00 Uhr
Sonn- und Feiertage: 8.00 – 20.00 Uhr
