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Stand: 31.01.2023 Neuigkeiten

Schöffenwahl – Ehrenamtliche Richter für die Jahre 2024 bis 2028 gesucht

Amtsgericht Hersbruck 2 Harries

Schöffen aus Lauf kommen unter anderem im Amtsgericht in Hersbruck zum Einsatz.

www.frankenluftbild.de

In diesem Jahr werden bundesweit Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 gewählt. Auch in Lauf an der Pegnitz werden Bürger (m/w/d) gesucht, die am Amtsgericht Hersbruck und am Landgericht Nürnberg-Fürth als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Es handelt sich um ein Ehrenamt, man erhält für die im Gericht verbrachte Zeit aber eine finanzielle Entschädigung.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Lauf wohnen und am 01. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige und Religionsdiener sollen nicht als Schöffen gewählt werden.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, das heißt, die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse sind für das Amt jedoch nicht erforderlich.

Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mitzuverantworten. Wer die persönliche Verantwortung beispielsweise für eine mehrjährige Freiheitsstrafe oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bis zum 06. April 2023 bei der Stadtverwaltung Lauf an der Pegnitz, Ordnungsamt, Urlasstraße 22, 91207 Lauf an der Pegnitz bewerben. Ein Bewerbungsformular finden Sie als Download unten auf dieser Seite. Aus allen Bewerbungen, die bei der Stadt eingehen, schlägt der Stadtrat 16 oder mehr Kandidaten vor. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht die Haupt- und Hilfsschöffen. 

Für Rückfragen steht Ihnen das Ordnungsamt unter der Telefonnummer 09123/184-149 bzw. unter einwohneramt@lauf.de gerne zur Verfügung. Weitere Informationen finden sich auch auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/.

Download Bewerbungsformular für Schöffen