Marktplatz: Erprobungsphase beginnt am 13. September

Die Grafik zeigt, wie die Parkplätze in der Erprobungsphase angeordnet sein werden.
Grafik: Schüßler PlanAm Samstag, 13. September 2025 beginnt die Erprobungsphase für die neue Parkplatzregelung auf dem Unteren Laufer Marktplatz und die Einbahnstraße in der Johannisstraße in Lauf. Wie der Bau- und Umweltausschuss im Juli dieses Jahres beschlossen hat, gilt diese Erprobungsphase etwa neun Monate lang. In dieser Zeit gilt auf dem Unteren Marktplatz eine andere Parkregelung als bisher: Anstelle von zwei schrägen Parkreihen in der Mitte des Marktplatzes und einzelnen Parkplätzen zum Längsparken auf der Südseite gibt es in dieser Zeit nur noch eine schräge Parkreihe in der Mitte sowie eine weitere schräge Parkreihe auf der Südseite des Unteren Marktplatzes. Durch diese Variante, die der Stadtrat im Juni dieses Jahres beschlossen hatte, bleibt die Mehrzahl der Parkplätze erhalten. Gleichzeitig ergeben sich neue Plätze zum Verweilen und, sollte die Maßnahme letztlich dauerhaft umgesetzt werden, auch mehr Platz für Pflanzen. Zusätzlich gilt, ebenfalls zunächst für etwa ein Dreivierteljahr, eine Einbahnstraßenregelung in der Johannisstraße zwischen der nördlichen Höllgasse und dem Kirchenplatz. Diese darf nur noch in nördlicher Richtung befahren werden. Durch diese Maßnahme soll der Durchgangsverkehr auf dem Marktplatz eingeschränkt werden. Ausgenommen sind Linienbusse und Radfahrer.
Die Änderungen sollen für mehr Aufenthaltsqualität und weniger Durchgangsverkehr auf dem Marktplatz sorgen. Durch die Beibehaltung der allermeisten Parkplätze soll sichergestellt werden, dass die Händler und die Gastronomiebetriebe am Marktplatz und in den angrenzenden Gassen für Kunden, die mit dem Auto kommen, nicht an Attraktivität einbüßen. Die Erprobungsphase ist nur mit sehr geringen Kosten verbunden.
Aufgrund notwendiger Markierungsarbeiten können alle Parkplätze auf dem Unteren Marktplatz am Donnerstag, 11. September 2025, sowie am Freitag, 12. September 2025, nicht genutzt werden. Ab Samstag, 13. September 2025, sind die neu markierten Parkplätze nutzbar.
Die Laufer Altstadt wird künftig als „verkehrsberuhigter Geschäftsbereich“ ausgewiesen, es gilt damit auf dem Marktplatz und in der Umgebung Tempo 20. Diese Regelung gilt unabhängig von der Erprobungsphase.
Im Anschluss an die Erprobungsphase werden die gewonnenen Erkenntnisse seitens der Stadtverwaltung ausgewertet. Dann fällt auch die Entscheidung, ob die Änderungen dauerhaft umgesetzt werden oder nicht.