Hinweise zu Silvester

Nicht überall können in der Silvesternacht Feuerwerkskörper gezündet werden. (Symbolfoto)
Foto: Daniel Decombe (Archivfoto)Die Stadtverwaltung Lauf bittet im Rahmen der Feierlichkeiten zum Jahreswechsel um Rücksichtnahme und Vorsicht, besonders mit Blick auf das Zünden und Abbrennen von Feuerwerkskörpern. "Es liegt uns am Herzen, dass alle Bürgerinnen und Bürger gesund ins neue Jahr kommen", betont Bürgermeister Thomas Lang.
Das Abbrennen von Feuerwerk ist in der Nähe von Kirchen, Seniorenheimen, Krankenhäusern sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden auch in der Silvesternacht nicht erlaubt. Nachdem die Stadtverwaltung aus dem Umfeld der Laufer Seniorenheime in den vergangenen Jahren mehrere Beschwerden erreicht haben, möchte die Stadt Lauf darauf besonders aufmerksam machen.
Nachdem die Stadtverwaltung häufig darauf angesprochen wird: Ein generelles Böllerverbot für das gesamte Stadtgebiet ist nicht möglich.
Bürgermeister Thomas Lang hofft, dass alle Lauferinnen und Laufer mit Freude und Erfüllung auf 2025 zurückblicken können. "Kommen Sie gut ins neue Jahr. Mit den besten Wünschen, für ein gesundes, erfolgreiches, glückliches Jahr 2026."
