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Stand: 19.02.2024 Neuigkeiten

Entrichtung der Hundesteuer

Für alle Hunde, die älter als vier Monate sind, ist die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2024 am 1. März zur Zahlung fällig.

Die Hundebesitzer, deren Hunde bereits beim städtischen Steueramt gemeldet sind, werden gebeten, die im letzten Steuerbescheid ausgewiesene Jahressteuer für das Kalenderjahr 2024 an die Stadtkasse zu überweisen. Soweit Hundehalter entsprechende SEPA-Mandate erteilt haben, wird die Jahressteuer 2024 ohne weitere Veranlassung von deren Konto abgebucht.

Hundehalter, die ihre Hunde noch nicht beim städtischen Steueramt angemeldet haben, werden gebeten, dies umgehend nachzuholen. Es wird noch einmal darauf hingewiesen, dass sich die Hundehalter strafbar machen, die einen über vier Monate alten Hund besitzen und nicht beim städtischen Steueramt anmelden.

Gleichzeitig bitten wir, jede Änderung in der Hundehaltung, wie den Tod des Hundes, die Anschaffung eines neuen Hundes bzw. eines Ersatzhundes, unverzüglich zu melden.

Für Rückfragen steht man Ihnen im Steueramt im Rathaus, Urlasstraße 22, 4. Stock, Zimmer 404, Telefon: 09123 / 184 191, Fax: 09123 / 184 199  gerne zur Verfügung. Sie erreichen das Steueramt auch per E-Mail an steuer@lauf.de.