Eingeschränkter Publikumsverkehr im Standesamt
Aufgrund der derzeit angespannten Personalsituation muss zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Dienstbetriebs der Publikumsverkehr im Standesamt ab dem 1. Juli reduziert werden.
So entfallen die Sprechzeiten am Montagnachmittag und am Mittwochvormittag. Da in dieser Zeit vor allem notwendige Pflichtbeurkundungen, Fallbearbeitungen und Vorbereitungen für Eheschließungen erledigt werden, ist das Standesamt zu diesen Zeiten auch telefonisch nicht erreichbar.
Diese Regelung ist zunächst bis 30. März 2025 befristet und gilt nur für die Bediensteten, im Bereich des Personenstandsrechts. Die Friedhofsverwaltung ist von dieser Regelung nicht betroffen und zu den gewohnten Sprechzeiten erreichbar.