Durch das Verwenden der Übersetzungsfunktion wird eine Verbindung zu Google aufgebaut. Dadurch werden Ihre personenbezogenen Daten an Google weitergeleitet!

zur Navigation zum Inhalt zum Footer
Stand: 01.10.2024 Neuigkeiten

Abrechnung der Abwassergebühren 2024

Zählerstände der Gartenwasserzähler sowie zu berücksichtigende Großvieheinheiten sind bis 31. Dezember 2024 zu melden

Um Abzugsmengen in der Jahresabrechnung der Abwassergebühren berücksichtigen zu können, sind dem Abwasserbetrieb der Stadt Lauf die Zählerstände dieser Abzugszähler (Gartenwasserzähler) sowie Großvieheinheiten bis spätestens 31. Dezember 2024 schriftlich mitzuteilen. 

Da die Gartensaison mit der Verwendung von Gießwasser in der Regel bereits Ende Oktober / Anfang November abgeschlossen ist, kann die Ablesung und Mitteilung der Zählerstände der Gartenwasserzähler bereits zu diesem Zeitpunkt erfolgen.

Gemeldet werden können sie per Formular, das im Rathaus erhältlich ist oder hier heruntergeladen werden kann. Das gilt auch für die Meldung von Großvieheinheiten. Hier muss dem ausgefüllten und unterschriebenen Antrag ein amtlicher Nachweis (z.B. eine aktuelle Bescheinigung der Tierseuchenkasse) beiliegen. 

Eingereicht werden können die oben genannten Unterlagen

•    per E-Mail an abwasserbetrieb@lauf.de 

•    per Post oder

•    ab dem 15. Oktober 2024 online über das Bürgerserviceportal der Stadt Lauf
     (https://www.buergerservice-portal.de/bayern/laufpeg/)

 

Nach dem 31.12.2024 eingehende Meldungen werden nur in Ausnahmefällen berücksichtigt.

 

Für telefonische Rückfragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen des Abwasserbetriebs unter Tel.: 09123 / 184 195 gerne zur Verfügung.