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Reinigung und Sicherung öffentlicher Straßen und Gehwege

Wir bitten zu beachten, dass Grundstückseigentümer verpflichtet sind, die Gehflächen entlang ihrer Grundstücke einmal wöchentlich zu säubern. Dazu gehört auch das Entfernen von Gras oder sonstigem Bewuchs aus den Wasserrinnen.

Die Verpflichtung hierzu ergibt sich aus der städtischen Satzung (Verordnung) zur Reinhaltung, Reinigung und Sicherung öffentlicher Straßen und Gehwegen, einzusehen als PDF-Datei unter Downloads.

Kontakt

 

Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen nur mit vorheriger Terminvergabe möglich sind.

 

E-Mail: verkehr@lauf.de

Telefon: 09123 184 164 oder 09123 184 233

Fax: 09123/184-237