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Mutter-/Vaterschaftsanerkennung

Wenn Sie rechtlich verbindlich eine Vaterschaft anerkennen lassen wollen, muss das öffentlich beurkundet werden. In manchen Ländern (zum Beispiel Italien oder Vietnam) müssen auch Mütter die Mutterschaft förmlich anerkennen. Hat ein Elternteil die Staatsbürgerschaft eines solchen Landes, sollten Sie eine Anerkennung der Mutterschaft offiziell beurkunden lassen.

Durch die Mutterschaftsanerkennung wird das rechtliche Verhältnis zwischen Mutter und Kind hergestellt. Hat der Vater schon die Vaterschaft anerkannt, muss er unter Umständen der Mutterschaftsanerkennung zustimmen, damit sie gültig ist.

Zuständig ist das Standesamt oder Jugendamt, unabhängig vom Wohnsitz. Auch Konsulate können die Anerkennung der Mutterschaft vornehmen - dieser Weg ist in den meisten Fällen aber aufwändiger.

Sie können die Erklärung bei uns oder beim Jugendamt beurkunden lassen. Möglich ist das schon vor der Geburt des Kindes, aber auch jederzeit später. Die Mutter-/Vaterschaftsanerkennung ist gebührenfrei.

Vaterschaftsanerkennung

 

Im deutschen Recht ist eine Vaterschaftsanerkennung nur gültig, wenn die Mutter ihr zustimmt. Deshalb müssen für eine Vaterschaftsanerkennung beide Elternteile persönlich bei uns vorsprechen. Am besten ist dafür ein gemeinsamer Termin der Eltern geeignet.

 

Wichtig!

Wenn Sie das gemeinsame Sorgerecht beantragen wollen, sind dafür Notariate und Jugendämter zuständig.

Kontakt und Öffnungzeiten

 

Büro:       Rathaus, 1. OG rechts

Telefon:   09123/184-4571

Fax:        09123/184-236
E-Mail:    standesamt@lauf.de

 

Wichtige Information:

Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen nur mit vorheriger Terminvergabe möglich sind.

 

 

Öffnungszeiten Standesamt:

 

Montag:           08.00 Uhr – 12.30 Uhr (Nachmittags geschlossen)

Dienstag:        08.00 Uhr – 12.30 Uhr (Nachmittags geschlossen)

Mittwoch:        (geschlossen)

Donnerstag:   08.00 Uhr – 12.30 Uhr sowie 14.00 Uhr – 18:00 Uhr

Freitag:           08.00 Uhr – 12.30 Uhr (Nachmittags geschlossen)

 

Bitte sehen Sie zwischenzeitlich von Sachstandsanfragen jeder Art ab. Dies dient ihrem eigenen Interesse, da sich die Bearbeitungen sonst unnötig verzögern.