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Friedhof

Hier erhalten Sie Informationen zu den Laufer Friedhöfen und Bestattungsarten.

Friedhöfe

Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz unterhält folgende Friedhöfe:

  • Friedhof Lauf a.d.Pegnitz, Friedhofstraße 20 (an der Röthenbacher Straße)
  • Friedhof Heuchling, Bergfriedstraße 7
  • Friedhof Simonshofen, Hüllstraße am Ortsende

 

Auf allen städtischen Friedhöfen stehen Aussegnungshallen für Trauerfeierlichkeiten mit Sarg oder Urne zur Verfügung. Auf Wunsch können Trauerfeiern auch vor der Halle stattfinden oder direkt an der Grabstätte.

Der Friedhof in Lauf an der Röthenbacher Straße bietet zusätzlich einen separaten Raum für die offene Aufbahrung eines Sarges.

 

Die Gebühren für die Benutzung der städtischen Friedhofseinrichtungen, die Grabnutzungsgebühren, sowie die unter Umständen anfallenden Verwaltungsgebühren entnehmen Sie bitte der Bestattungsgebührensatzung, die wir Ihnen nachfolgend zum Download bereit stellen.

 

 

Grabstätten

Grundsätzlich kann das Nutzungsrecht an einer Grabstätte auch ohne aktuellen Sterbefall vergeben werden, beispielsweise im Vorsorgefall. Das bedeutet, Sie können sich bereits zu Lebzeiten einen bestimmten Grabplatz aussuchen und das Nutzungsrecht daran erwerben.

 

In den städtischen Friedhöfen werden Grabnutzungsrechte beim Ersterwerb immer für 20 Jahre vergeben. Nach Ablauf wird das Grabnutzungsrecht auf Wunsch gegen Zahlung der aktuellen Nutzungsgebühr (siehe Bestattungsgebührensatzung) wahlweise für 10 oder 20 Jahre verlängert. Dies gilt nicht für Reihengräber für Erwachsene, diese können generell nicht verlängert werden.

 

Der Nutzungsberechtigte kann

  • die Beisetzung von Verstorbenen in Särgen und Urnen bestimmen
  • das Grab den Grabpflegevorschriften entsprechend bepflanzen und pflegen
  • ein der Grabmalordnung entsprechendes, genehmigtes Grabmal setzen lassen
  • die Entfernung eines Grabmales sowie die Auflösung der Grabstätte beantragen und ausführen lassen, sofern die Ruhefristen der beigesetzten Verstorbenen eingehalten wurden.

 

Die Ruhefrist bis zur Wiederbelegung einer Grabstelle beträgt in den Friedhöfen an der Röthenbacher Straße und in Simonshofen 10 Jahre, im Friedhof in Heuchling 20 Jahre. Sollte die Ruhefrist einer zu bestattenden Leiche oder Urne über die aktuelle Grabnutzungsdauer hinausreichen, ist diese bis zum Ablauf der neuen Ruhefrist zu verlängern.

 

Wenn der Grabnutzungsberechtigte verstirbt, muss das Grabrecht auf eine andere Person übertragen werden. Sollte hierüber keine Verfügung des Verstorbenen vorliegen, so tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Gleichberechtigte Miterben (z.B. wenn der Verstorbene mehrere Kinder hinterlässt) müssen einvernehmlich einen Nutzungsberechtigten auswählen.

Grabarten

ERDBESTATTUNG

Für die Bestattung verstorbener Personen im Sarg stehen auf den städtischen Friedhöfen als sogenannte Wahlgräber Einfamiliengräber, Doppelfamiliengräber und Kindergräber zur Verfügung. Diese können nach Ablauf der Nutzungsfrist immer wieder verlängert werden.

Reihengräber sind jeweils nur mit einem Sarg belegbar und können nach Ablauf der Nutzungsdauer nicht verlängert werden.

 

Einfamiliengräber

Einfamiliengräber sind bei laufender Ruhefrist mit zwei Särgen (übereinander) und drei Urnen belegbar.

Diese Grabstätten haben in Lauf a.d.Pegnitz und Simonshofen eine Abmessung von 2,00 m Länge und 0,90 m Breite. In Heuchling beträgt die Länge 1,40 m und die Breite 1,00 m.

 

Doppelfamiliengräber

Doppelfamiliengräber können bei laufender Ruhefrist mit bis zu vier Särgen (2 nebeneinander und je zwei übereinander) und sechs Urnen gleichzeitig belegt werden.

Diese Grabstätten haben in Lauf a.d.Pegnitz und Simonshofen eine Abmessung von 2,00 m Länge und 1,80 m Breite. In Heuchling beträgt die Länge 1,40 m und die Breite 1,60 m.

 

Kindergräber

Kindergräber (für Kinder bis zu 1 Meter Körpergröße)  sind immer nur mit einem Sarg belegbar. Eine Beigabe von Urnen in ein Kindergrab ist nicht möglich.

Kindergräber gibt es auf allen drei Friedhöfen. Sie haben immer eine Abmessung von 1,00 m Länge und 0,60 m  Breite.

 

Reihengräber

Reihengräber für Kinder bzw. Erwachsene sind immer nur mit einem Sarg belegbar. Eine Beigabe von Urnen in ein Reihengrab ist nicht möglich.

Reihengräber für Erwachsene haben in Lauf a.d.Pegnitz und Simonshofen eine Abmessung von 2,00 m Länge und 0,90 m Breite. In Heuchling steht diese Grabart nicht zur Verfügung.

Reihengräber für Kinder (bis zu 1 Meter Körpergröße) gibt es auf allen drei Friedhöfen. Sie haben immer eine Abmessung von 1,00 m Länge und 0,60 m  Breite.

 

URNENBESTATTUNG

Für die Beisetzung von Urnen stehen verschiedene Grabarten zur Verfügung.

Prinzipiell können Urnen in Ein- und Doppelfamiliengräbern beigesetzt werden. Darüber hinaus gibt es auf allen städtischen Friedhöfen Urnengräber in der Erde, Urnennischen in der Nischenwand, sowie die sogenannten Baum- oder Naturbestattungsplätze.

 

Urnengräber

Urnengräber in der Erde können mit bis zu vier Urnen belegt werden.

Die Größe der Grabstätten variiert in den einzelnen Abteilungen und Friedhöfen. Genauere Angaben entnehmen Sie bitte der städtischen Bestattungssatzung (§ 27) oder erfragen sie bei der Friedhofsverwaltung.

 

Urnennischen

In Urnennischen können zwei Urnen beigesetzt werden.

Beim Ersterwerb einer Urnennische ist eine Verschlußplatte aus Marmor enthalten, die Sie durch einen Steinmetzbetrieb beschriften lassen können. Bei Bedarf können Sie bei der Friedhofsverwaltung auch eine Ersatzplatte erwerben.

Das Ablegen bzw. Anbringen von Grab- und Blumenschmuck ist bei dieser Grabart nicht gestattet, eine Grabpflege ist nicht erforderlich.

 

Baumbestattung

Eine weitere Möglichkeit für die Beisetzung von Urnen bietet die Baumbestattung (für eine oder zwei Urnen pro Bestattungsplatz).

Bei dieser Bestattungsform wird die Asche der Verstorbenen in einer biologisch abbaubaren Urne auf einer Wiesenfläche im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt. Die einzelnen Grabstellen werden mit kleinen Bodenplatten gekennzeichnet (beim Ersterwerb enthalten), die von den Hinterbliebenen individuell beschriftet werden können, jedoch nur vertieft.

Das Ablegen bzw. Anbringen von Grab- und Blumenschmuck ist bei dieser Grabart nicht gestattet. Der Baumbestattungsbereich wird vom städtischen Personal regelmäßig als Wiesenfläche gepflegt.

 

Naturbestattung „Blätter im Wind“

Eine spezielle Form der Naturbestattung stellen die sogenannten „Blätter im Wind“ dar.

In diesen farbenfrohen Bereichen können pro Grabplatz zwei Urnen beigesetzt werden. Auch hier wird die Asche der Verstorbenen in einer biologisch abbaubaren Urne in einem naturnah gestalteten Bereich beigesetzt. Die einzelnen Grabstellen werden nicht gekennzeichnet. Zu jedem Grabplatz kann ein eigenes „Blatt“ ausgewählt werden, das auch beschriftet werden kann.

Das Ablegen bzw. Anbringen von Grab- und Blumenschmuck ist bei dieser Grabart nicht gestattet. Der Bereich wird vom städtischen Personal regelmäßig als Wiesenfläche gepflegt. Es besteht allerdings die Möglichkeit, spezielle Vasen und Kerzenhalter zur Montage neben dem ausgewählten Glasblatt zu erwerben.

 

STERNENKINDER

Für die sogenannten Sternenkinder, also Totgeburten unter 500 Gramm, steht auf dem Friedhof in Lauf a.d.Pegnitz ein speziell gestaltetes Grabfeld zur Verfügung.

Die Beisetzung der Föten erfolgt im Rahmen einer Trauerfeier mit geistlicher Begleitung durch evangelische und katholische Pfarrer, immer am zweiten Donnerstag im April und Oktober.

Neben dem Sternenkinderfeld können Blumen- und Grabschmuck abgelegt werden.

Die Bestattung der Sternenkinder erfolgt kostenfrei.

 

MUSLIMENFELD

Auf dem Friedhof in Lauf a.d.Pegnitz wurde eine separate Abteilung geschaffen, in der die Verstorbenen mit Blick gen Mekka bestattet werden können.

Für die rituelle Waschung vor der Beerdigung steht im Friedhofsgebäude ein separater Raum mit den nötigen Gerätschaften zur Verfügung.

Grabmäler

Zu den Grabmalanlagen zählen alle befestigten Gegenstände, insbesondere Grabsteine, Grabplatten und Steineinfassungen. Nicht zu den Grabmälern zählen Kränze, Blumen und gärtnerische Anlagen.

 

Bei den Nischenwänden werden die Verschlußplatten bei einem Neuerwerb zur Verfügung gestellt. Andere Platten sind nicht gestattet. Der Nutzungsberechtigte kann die Beschriftung der Nischenplatte bei einem Steinmetzbetrieb in Auftrag geben.

 

Bei der Baumbestattung werden die Bodenplatten aus Marmor beim Neuerwerb zur Verfügung gestellt. Auch hier ist die Verwendung anderer Materialien nicht erlaubt. Die Bodenplatten dürfen ausschließlich vertieft beschriftet werden, können auf Wunsch aber auch unbeschriftet bleiben.

 

Die Naturbestattungsbereiche ermöglichen die namentliche Nennung der Verstorbenen gemäß der jeweiligen Gestaltung des Bereichs. Beispielsweise können bei den „Blättern im Wind“ Glasblätter erworben und beschriftet werden, die dann an einer fest installierten Anlage befestigt werden.

 

Das Anbringen von Grabmälern am Sternenkinderfeld und am Anonymen Grabfeld ist nicht gestattet.

 

Die Errichtung, Änderung und Erneuerung eines Grabmals bedarf stets der Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung. Hierbei sind zwingend die vorgegebenen Größen der Grabstätten einzuhalten. Des Weiteren gilt ein Einordnungsgebot zu den bereits bestehenden Grabmalanlagen innerhalb der Abteilung, in der sich das Grab befindet. Damit soll eine würdevolle und angemessene Gestaltung der Abteilungen gewährleistet werden.

 

Die Friedhofsverwaltung lässt im Rahmen der jährlichen gesetzlich vorgeschriebenen Standfestigkeits-prüfung durch einen externen Sachverständigen alle Grabmale kontrollieren. Sollte es hierbei zu Beanstandungen kommen, wird der Nutzungsberechtigte entsprechend informiert. In diesem Falle ist er verpflichtet, den Mangel umgehend von einem Steinmetzbetrieb beseitigen zu lassen.

 

Der Nutzungsberechtigte muss ebenfalls dafür sorgen, dass die Grabstätte einen gepflegten Eindruck macht, und dass die in der Bestattungssatzung vorgegebenen Maße eingehalten werden. Durch die Bepflanzung dürfen die benachbarten Grabstätten nicht beeinträchtigt werden.

Auch hierzu findet einmal jährlich eine Ortsbegehung statt. Im Falle von Beanstandungen erhalten die Nutzungsberechtigten von der Friedhofsverwaltung ein Schreiben mit der Aufforderung, die Grabstätte in einen angemessenen satzungsgemäßen Zustand zu bringen.

 

Detaillierte Angaben zur Grabmal- und Grabpflegeordnung finden Sie in unserer städtischen Bestattungssatzung in den Paragrafen 36 bis 46.

Kontakt

Büro:       Rathaus, 1. OG rechts

Telefon:   09123/184-148

Fax:        09123/184-248
E-Mail:    friedhof@lauf.de

 

Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen nur mit vorheriger Terminvergabe möglich sind.

 

Öffnungszeiten:

 

Montag:           08.00 Uhr – 12.30 Uhr sowie 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Dienstag:        08.00 Uhr – 12.30 Uhr (Nachmittags geschlossen)

Mittwoch:       08.00 Uhr – 12.30 Uhr (Nachmittags geschlossen)

Donnerstag:   08.00 Uhr – 12.30 Uhr sowie 14.00 Uhr – 18:00 Uhr

Freitag:           08.00 Uhr – 12.30 Uhr (Nachmittags geschlossen)

 

Bitte sehen Sie zwischenzeitlich von Sachstandsanfragen jeder Art ab. Dies dient ihrem eigenen Interesse, da sich die Bearbeitungen sonst unnötig verzögern.

Ratgeber im Sterbefall als PDF