Adoption
Für Adoptionsverfahren in Deutschland sind Familiengerichte zuständig. Auch die Anerkennung einer ausländischen Adoption wird von einem Familiengericht vorgenommen. Dennoch können wir Sie zu bestimmten Themen im Zusammenhang mit der Adoption informieren. Bei Adoptionen in Deutschland betrifft das den Antragsprozess zur Geburtsurkunde oder zu Auszügen aus dem Geburtenregister. Bei Adoptionen im Ausland informieren wir Sie zur Anerkennungs- und Wirksamkeitsfeststellung und zum Umwandlungsbeschluss.
Adoption in Deutschland
Wenn Sie in Deutschland ein Kind adoptieren, passiert das über einen Notar. Ein Familiengericht führt dann das Adoptionsverfahren und die Adoption wird automatisch im Geburtenregister festgehalten.
Sie können dann bei uns die Geburtsurkunde oder beglaubigte Auszüge aus dem Geburtenregister beantragen.
Adoption im Ausland
Wenn Sie im Ausland ein Kind adoptiert haben, können Sie die Adoption in Deutschland anerkennen lassen. Dafür ist das Familiengericht Ihres Wohn- oder gewöhnlichen Aufenthaltsorts zuständig. Das Gericht entscheidet dann darüber, ob die Adoption auch nach deutschem Recht anerkannt wird und wirksam ist.
Damit das Kind offiziell die deutsche Staatsbürgerschaft und ggf. einen neuen Namen annehmen kann, muss das Familiengericht einen sogenannten „Umwandlungsbeschluss“ erlassen.
Kontakt und Öffnungszeiten
Büro: Rathaus, 1. OG rechts
Telefon: 09123/184-4571
Fax: 09123/184-236
E-Mail: standesamt@lauf.de
Wichtige Information:
Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen nur mit vorheriger Terminvergabe möglich sind.
Öffnungszeiten Standesamt:
Montag: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr (Nachmittags geschlossen)
Dienstag: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr (Nachmittags geschlossen)
Mittwoch: (geschlossen)
Donnerstag: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr sowie 14.00 Uhr – 18:00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr (Nachmittags geschlossen)
Bitte sehen Sie zwischenzeitlich von Sachstandsanfragen jeder Art ab. Dies dient ihrem eigenen Interesse, da sich die Bearbeitungen sonst unnötig verzögern.