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Stand: 25.06.2024 Pressemitteilungen

Pressemitteilung: Informationen zum Altstadtfest

Vom 28. bis 30. Juni findet auf dem Marktplatz und in den umliegenden Straßen und Gassen das Laufer Altstadtfest statt. Die Lauferinnen und Laufer und ihre Gäste sollen an diesen Tagen ein schönes und vor allem friedliches Fest feiern, weshalb ein besonderes Augenmerk auf das Thema Sicherheit gelegt wird.

Aus Jugendschutzgründen ist das Mitbringen von alkoholischen Getränken auf das Festgelände nicht gestattet, zerbrechliche Schankgefäße wie Bierkrüge und Gläser dürfen beim Verlassen des Festgeländes nicht mitgenommen werden. Ein vom Veranstalter beauftragter Sicherheitsdienst wird auf die Einhaltung dieser Vorschriften achten und auch Taschenkontrollen vornehmen. Die Stadt Lauf bittet daher alle Besucherinnen und Besucher des Altstadtfests, möglichst auf große Taschen und Rucksäcke zu verzichten.

Im Rahmen des Altstadtfestes ist der Konsum von Cannabis untersagt. Wer dennoch Cannabis im Rahmen des Altstadtfests konsumiert, muss mit einer Anzeige rechnen. 

Jugendliche unter 16 Jahren dürfen das Altstadtfest bis 22.00 Uhr besuchen, im Alter zwischen 16 und 18 Jahren ist ein Besuch bis zum Veranstaltungsende um 23.30 Uhr, maximal bis 24.00 Uhr gestattet. 

Der Barth Park bleibt während des gesamten Altstadtfests geschlossen. In der Vergangenheit wurden dort wiederholt alkoholisierte Personen angetroffen, die teilweise durch den Rettungsdienst ins Krankenhaus gebracht werden mussten.

Ebenso wird an die Sperrzeitverordnung zum Altstadtfest erinnert. Innerhalb des Geltungsbereiches müssen Gaststätten um 3.00 Uhr schließen. Seit Einführung dieser vorverlegten Sperrzeit hat sich die Sicherheitslage während des Altstadtfestes in den Nachtstunden deutlich verbessert.

Wie bereits in den Vorjahren ist der Ausschank von Cocktails und Longdrinks nur in Hartplastikgefäßen möglich. Für andere alkoholische Getränke, die in Gläsern oder Flaschen ausgeschenkt werden, wurde das Pfand durch Beschluss des Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses vom 19.1.2017 auf mindestens fünf Euro festgesetzt.

Der genaue Wortlaut und Geltungsbereich der Altstadtfestverordnung und der Sperrzeitverordnung kann auf der Webseite der Stadt Lauf eingesehen werden.