Städtische Friedhöfe: Satzungen angepasst

Der städtische Friedhof in Lauf.
Foto: Andreas Kirchmayer/ Stadt LaufDie Friedhofs- und Bestattungssatzung sowie die Bestattungsgebührensatzung sind in der Stadtratssitzung in der vergangenen Woche angepasst worden. Unter anderem wurde das Grabnutzungsrecht beim Ersterwerb auf den städtischen Friedhöfen in Lauf und im Ortsteil Simonshofen von 20 auf zehn Jahre gesenkt, womit dem immer wieder geäußerten Bürgerwunsch nach einem kürzerem Ersterwerb nachgekommen wurde. Das heißt, wer sich in Lauf bestatten lassen möchte, kann ein Grab auf diesen Friedhöfen künftig nur zehn Jahre lang nutzen. Dadurch kommt es zu einer deutlichen Gebührenreduzierung und man ist weniger lang gebunden.
Dagegen bleibt es auf dem städtischen Friedhof in Heuchling aufgrund der Bodenverhältnisse für Erdbestattungen bei 20 Jahren bei Ersterwerb. Bei Urnenbestattungen ist abweichend davon ein Graberwerb auf zehn Jahre möglich. Beim Grabwiedererwerb besteht grundsätzlich die Wahlmöglichkeit zwischen fünf, zehn und 20 Jahren, wie Wolfgang Röhrl, Leiter der Abteilung Ordnungswesen und Bürgerdienste, erklärt. Er freut sich, dass durch die Anpassung in Lauf, Simonshofen und Heuchling nun mehr Flexibilität möglich ist und dadurch die Attraktivität der beiden Friedhöfe steigt.
Auch die Gebühren wurden angepasst. Ein Büro für Kommunalberatung hatte im Auftrag der Verwaltung alle Kontenbewegungen analysiert und daraufhin eine neue Gebührenkalkulation vorgeschlagen. Kommunale Friedhöfe sollen laut Gemeindeordnung kostendeckend betrieben werden, d.h. Kommunen sollen damit weder Profit machen noch rote Zahlen schreiben. Zum Teil sind die Kosten gestiegen, etwa bei Urnengräbern, zum Teil gesunken, etwa bei der Nutzung der Trauerhalle auf dem städtischen Friedhof. „Die neuen Gebühren sind im Vergleich mit anderen Kommunen immer noch moderat", betont Wolfgang Röhrl.
