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Stand: 22.08.2023 Neuigkeiten

Info zu Poolbefüllung und Gartenwasserzählern

Gießwasser, das über die Wasserleitung entnommen wird, kann bei der Berechnung der Schmutzwassergebühren als Abzugsmenge berücksichtigt werden.
 
Die Wassermengen sind durch geeichte und verplombte Wasserzähler zu ermitteln, die der Gebührenpflichtige auf eigene Kosten und Veranlassung fest zu installieren hat.

 

Der Eichzeitraum beträgt sechs Jahre. Nach Ablauf der Eichfrist kann der Zähler nicht mehr zum Nachweis der Gießwassermengen genutzt werden. Es ist dann ein Austausch und Meldung des neuen Zählers erforderlich. Vor der Beschaffung des Wasserzählers sollte also unbedingt das Verhältnis zwischen den Anschaffungs-/Installationskosten und möglicher Ersparnis innerhalb des Eichzeitraums überprüft werden. 

Bei geringen Gießwassermengen ist die Anbringung eines Gartenwasserzählers nicht rentabel!

 

Um das verbrauchte Gießwasser bei der Berechnung der Abwassergebühren berücksichtigen zu können, ist zunächst die schriftliche Anmeldung des installierten Zählers beim Abwasserbetrieb der Stadt Lauf a.d. Pegnitz erforderlich. Diese Anmeldung ist vom Gebührenpflichtigen (i.d.R. Eigentümer) zu veranlassen. Der entsprechende Vordruck ist im Rathaus oder als Download erhältlich (siehe unten). Seit kurzem können Gartenwasserzähler auch online über das Bürgerserviceportal der Stadt Lauf angemeldet werden.

 

Wichtiger Hinweis zur Poolbefüllung:
Frischwassermengen für die Befüllung von Poolanlagen dürfen nicht über den Gartenwasserzähler zum Abzug gebracht werden. Falls die Poolbefüllung über den Gartenwasserzähler erfolgt, sind die dafür verwendeten Wassermengen sowie der Inhalt des Pools mit der Zählerstandsmeldung am Jahresende dem Abwasserbetrieb mitzuteilen. Bei Poolwasser handelt es sich um Schmutzwasser, das über den Schmutzwasserkanal zu entsorgen ist. Es darf nicht im Garten bzw. auf dem Grundstück vergossen werden!

 

Für die Anrechnung der Gießwassermengen bei der jährlichen Abwassergebührenberechnung ist der Zählerstand nach dem Ende der Gießsaison im Herbst, jedoch spätestens bis zum 31.12. des Abrechnungsjahres, dem Abwasserbetrieb (nicht den Städtischen Werken Lauf) schriftlich per Post, per E-Mail an abwasserbetrieb@lauf.de oder online über das Bürgerserviceportal (erstmals ab Herbst 2023) mitzuteilen

Nach dem 31.12. eingehende Zählerstandsmitteilungen können nicht berücksichtigt werden!

 

Eine gesonderte jährliche Aufforderung zur Ablesung durch den Abwasserbetrieb erfolgt nicht. 

Weitere Informationen und Hinweise finden Sie auf dem Vordruck „Anmeldung eines Gartenwasserzählers“ und [hier]

 

Gießwasser ist Trinkwasser. Bitte gehen Sie verantwortungsbewusst damit um!

 

Stadt Lauf a.d. Pegnitz
Abwasserbetrieb