Abstandsflächensatzung wird zum 1. Oktober 2023 aufgehoben
In Lauf gilt seit dem 1. Februar 2021 eine Abstandsflächensatzung, bei der eine größere Abstandsfläche einzuhalten ist, als es in der Bayerischen Bauordnung vorgesehen ist. Demnach musste nicht eine Abstandsfläche von 0,4 H – wobei H die Wandhöhe des Gebäudes ist – sondern eine Abstandsfläche von 0,7 H nachgewiesen werden. Ausnahmen waren bei Wänden von maximal 16 Metern Länge von bestehenden Gebäuden aufgrund des sogenannten Schmalseitenprivilegs möglich.
Nun hat sich der Bau- und Umweltausschuss einstimmig dazu entschieden, die Abstandsflächensatzung zum 1. Oktober 2023 aufzuheben. Damit gelten künftig die in der Bayerischen Bauordnung enthaltenen Regelungen zum Abstandsflächenrecht.
Die Projektbeteiligten von aktuellen Bauvorhaben in Lauf wurden auf die anstehende Aufhebung der Satzung im Vorfeld hingewiesen.
Die Änderung soll dafür sorgen, dass mehr Wohnraum auf Baugrundstücken, auf bereits versiegelten Flächen und auch durch den Ausbau von Dachgeschossen entstehen kann. „Es gibt im Laufer Stadtrat einen breiten Konsens, dass wir für unsere Bürgerinnen und Bürger mehr Wohnraum zur Verfügung stellen wollen. Mit der Aufhebung der Satzung stellen wir dafür die Weichen“, so Bürgermeister Thomas Lang.