Abrechnung der Abwassergebühren 2026

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Foto: Pexels/ Sarah DietzUm Abzugsmengen in der Jahresabrechnung der Abwassergebühren berücksichtigen zu können, sind dem Abwasserbetrieb der Stadt Lauf die Zählerstände der Abzugszähler (Gartenwasserzähler) sowie die Großvieheinheiten bis spätestens 31. Dezember 2026 schriftlich mitzuteilen.
Auch der Zählerstand von registrierten Gartenwasserzählern ohne Verbrauch im Jahr 2026 ist dem Abwasserbetrieb zu melden.
Da die Gartensaison mit der Verwendung von Gießwasser in der Regel bereits Ende Oktober / Anfang November abgeschlossen ist, kann die Ablesung und Mitteilung der Zählerstände der Gartenwasserzähler bereits zu diesem Zeitpunkt erfolgen.
Gemeldet werden können sie per Formular, das im Rathaus erhältlich ist oder auf der Webseite der Stadt Lauf unter lauf.de/abwasser (Dateiname Gartenwasser-Zählerstandsmeldung) heruntergeladen werden kann. Das gilt auch für die Meldung von Großvieheinheiten. Hier muss dem ausgefüllten und unterschriebenen Antrag ein amtlicher Nachweis (z.B. eine aktuelle Bescheinigung der Tierseuchenkasse) beiliegen.
Eingereicht werden können die oben genannten Unterlagen
- per E-Mail an abwasserbetrieb@lauf.de
- per Post oder
- online über das Bürgerserviceportal der Stadt Lauf
Nach dem 31.12.2026 eingehende Meldungen werden nur in Ausnahmefällen berücksichtigt.
Für telefonische Rückfragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen des Abwasserbetriebs unter der Telefonnummer 09123 / 184 195 gerne zur Verfügung.
