Abrechnung der Abwassergebühren 2024
Zum Jahresende erfolgt die nächste turnusmäßige Abrechnung der Abwassergebühren. Um mögliche Abzugsmengen bei der Gebührenberechnung berücksichtigen zu können, sind die Zählerstände der Abzugszähler (Gartenwasserzähler) sowie die Großvieheinheiten dem Abwasserbetrieb der Stadt Lauf (nicht Städtische Werke Lauf GmbH) bis spätestens 31. Dezember 2024 vom jeweiligen Eigentümer bzw. wirtschaftlich Berechtigten mitzuteilen.
Aus organisatorischen Gründen muss die Meldung schriftlich erfolgen; entsprechende Formulare sind im Rathaus erhältlich und können auch unten auf dieser Webseite heruntergeladen werden.
Eine Mitteilung oder die Übersendung der Formulare ist selbstverständlich auch per Email an: abwasserbetrieb@lauf.de möglich.
Bei einer Mitteilung der Gartenwasserzählerstände sollte die Nachricht folgende Angaben enthalten:
- Absender (Name, Anschrift, ggf. Kontaktdaten für Rückfragen)
- Objektanschrift und Finanzadresse (siehe Gebührenbescheid, graues Feld oben rechts)
- Zählernummer und Eichjahr des Gartenwasserzählers
- Neuer Zählerstand
- Ablesedatum
Ab dem 15.10.2024 ist die Gartenwasserzählerstandsmeldung auch online über das Bürgerserviceportal der Stadt Lauf a.d. Pegnitz möglich.
Dem Antrag für zu berücksichtigende Großvieheinheiten muss ein aktueller amtlicher Nachweis (z.B. Bescheinigung der Tierseuchenkasse aus 2024) beiliegen.
Bitte beachten Sie, dass der Zählerstand von registrierten Gartenwasserzählern auch ohne Verbrauch im Jahr 2024 an den Abwasserbetrieb zu melden ist.
Nach dem 31.12.2024 eingehende Meldungen werden nur in Ausnahmefällen berücksichtigt.
Für telefonische Rückfragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen des Abwasserbetriebes unter der Rufnummer: 09123 / 184-195 gerne zur Verfügung.
- Gartenwasser - Gartenwasser-Zählerstandmeldung PDF 558,08 kB