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Kunigundenfest

Kunigundenfest 2023 Reigenplatz

Kaiserin Kunigunde begrüßt die Zuschauer auf dem Reigenplatz.

Foto: Marcus Fuchs

Immer am Wochenende des ersten Sonntags im Juli wird in Lauf das traditionelle Kunigundenfest gefeiert. Der Name geht auf die Weihe der Kapelle St. Kunigund auf dem Kunigundenberg zurück. Kunigunde von Luxemburg, die Ehefrau des deutschen Kaisers Heinrich II., gehört wie ihr Mann zu den Heiligen der katholischen Kirche. Die Kirchweih selbst soll eine mehr als 500 Jahre alte Tradition haben.

 

Seit 1807 wird das Fest zudem als Schul- und Heimatfest gefeiert. Am Kirchweihsonntag und am Kirchweihmontag ziehen die Schüler der Laufer Grundschulen zusammen mit ihren Lehrern und unter Begleitung der Bürgermeister und des Stadtrates, Musikgruppen und einiger Laufer Vereine von der Wenzelburg durch die Altstadt auf den Kunigundenberg. Eine Schülerin nimmt als Kunigunde verkleidet an dem Festzug teil.

 

Auf dem Reigenplatz am Kunigundenberg folgen der Prolog der Kaiserin, eine Ansprache des Ersten Bürgermeisters und Aufführungen in Kostümen, darunter der Weiße Reigen und der Fahnenreigen. Jedes Jahr gibt es ein neues Motto. Die Aufführungen werden von den Schülern der Laufer Grundschulen im jährlichen Wechsel durchgeführt.

 

Parallel findet an dem verlängerten Wochenende ein Kirchweihbetrieb mit Bierzelt und Fahrgeschäften auf der Heldenwiese statt.

 

Das Kunigundenfest findet 2025 vom 4. bis 8. Juli statt. Die ausführende Schule ist die GS Heuchling.

Das Motto des Festprogrammes wird im Frühjahr 2025 bekannt gegeben.

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Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

Immaterielles Kulturerbe

Immaterielles Kulturerbe – kurz IKE – das sind lebendige Traditio­nen, die einer Gemeinschaft ein Gefühl der Identität und Kontinuität vermitteln, wie beispielsweise Tanz, Theater, Musik, Bräuche, Feste, überliefertes Wissen und traditionelle Handwerkstechniken. Diese kulturellen Ausdrucksformen werden entscheidend von menschlichem Wissen und Können getragen und zeichnen sich durch ihre Vielfalt aus. Sie werden von Generation zu Generation weitergegeben und dabei in Auseinandersetzung mit der Umgebung – also etwa Natur bzw. Gesellschaft – fortwährend neu gestaltet.

Seit dem Jahr 2003 stellt die UNESCO im Rahmen des „Übereinkommens zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes“ kulturelle Ausdrucksformen in den Fokus der Öffentlichkeit – darunter den spanischen Flamenco, die japanische Puppentheatertradition oder die iranische Teppich-Knüpfkunst. Überall auf der Welt soll überliefertes Wissen und Können, das einen wesentlichen Bestandteil unserer Alltagskulturen ausmacht, als immaterielles Kulturerbe sichtbar gemacht sowie Maßnahmen unterstützt werden, die zur Erhaltung und Weiterentwicklung geeignet sind. Die Bundesrepublik Deutschland ist dem UNESCO-Übereinkommen im Jahr 2013 beigetreten. Neben dem Bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes gibt es in Bayern ein eigenes Bayerisches Landesverzeichnis des Immateriellen Kulturerbes.

 

Seit 2024 ist das Laufer Kunigundenfest dauerhaft in das Bayerische Landesverzeichnis des

Immateriellen Kulturerbes aufgenommen worden.

 

Die offizielle Pressemitteilung der Stadt Lauf finden Sie hier.