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Personalausweis

Für deutsche Staatsangehörige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, gilt die Ausweispflicht; d.h. sie sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen. Der Personalausweis wird im Scheckkartenformat ausgestellt und beinhaltet einen Chip, auf dem die aufgedruckten Daten, das Passfoto und die Fingerabdrücke (ab dem 6. Lebensjahr) gespeichert sind.

Weitere Infos in der zum Download bereitsgestellten Infobroschüre oder unter www.personalausweisportal.de

Benötigte Unterlagen zur Antragstellung

Der Personalausweis kann ausschließlich durch persönliche Vorsprache beantragt werden.

Auch minderjährige Personen müssen bereits zur Antragstellung persönlich anwesend sein.

 

  • bisheriges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass, bei Erstbeantragung Geburtsurkunde)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (zertifiziert)

    Biometrische Lichtbilder können im Rathaus durch ein Aufnahmesystem der Bundesdruckerei (PointID) gefertigt werden.

    Die "Fotostation" befindet sich im Wartebereich des Einwohner- und Passamts.

    Die Gebühr beträgt 6,00 Euro. Die Gebühr ist am Schalter zu entrichten.

  • bei unter 16-Jährigen die persönliche Vorsprache von mindestens einem Elternteil und falls erforderlich die Zustimmung des abwesenden Elternteils bzw. Sorgerechtsbeschluss / Erklärung über alleiniges Sorgerecht
  • Bei dauerhaft getrennt lebenden Eltern gilt: Der Elternteil, bei welchem sich das Kind gewöhnlich aufhält (Hauptwohnsitz) muss zur Ausweisbeantragung vorsprechen. Es können weitere Unterlagen (z.B. aktuelle Sorgerechtserklärungen oder Zustimmungen) erforderlich werden. Sollten Sie sich unsicher sein, nehmen Sie gerne vorab mit uns Kontakt auf.

 

In Zweifelsfällen können weitere Unterlagen verlangt werden (z.B. aktuelle Personenstandsurkunden, Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit).

Neuerungen zu Passfotos ab 01.05.2025

Seit dem 01.05.2025 dürfen Passämter nur noch digitale Passbilder für Ausweisdokumente verwenden.

Die Fotos müssen über eine gesicherte Verbindung an die Behörden geschickt werden. So soll die Sicherheit erhöht werden, da Fälschungen und Manipulationen verhindert werden können.

 

Sie können ein biometrisches Passbild im Wartebereich des Einwohner- und Passamts mit dem Point ID System der Bundesdruckerei für 6,00 Euro anfertigen lassen.

 

Aufgrund von gesetzlicher Regelungen ist es bei der Stadtverwaltung Lauf a.d.Pegnitz seit 25.08.2025 nicht mehr möglich papierbasierte Fotos zu Ausstellung von Ausweisdokumenten mitzubringen.

 

Desweiteren können Sie die Fotos von zertifizierten Fotostudios oder in teilnehmenden Drogeriemärkten aufnehmen lassen. Sie erhalten dort einen QR-Code. Dadurch kann das Foto zweifelsfrei durch die Behörde zugeordnet werden. Eine Übersicht über zertifiziierte Fotostudios/Fotodienstleistern in Ihrer Nähe erhalten Sie unter anderen hier: Biometrische Passbilder vom Profi – Digital & Sicher | alfo-passbild.com bzw. Passbilder bei dm: Biometrische Fotos in Minuten 📸 | dm.

Gültigkeit des Personalausweises

Für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
Für Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre 

Vorläufiger Personalausweis: höchstens 3 Monate.

 

Eine Verlängerung der Gültigkeit ist nicht möglich.

Gebühren

Antragstellende Personen unter 24 Jahren: 22,80 Euro
Antragstellende Personen ab 24 Jahren: 37,00 Euro
Vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro


Einschalten/Entsperrung der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
Änderung/Neusetzen der PIN: gebührenfrei

 

Zahlungen sind in bar oder per EC-Karte möglich.

Bearbeitungszeit

Die Personalausweise werden von der Bundesdruckerei Berlin hergestellt.

Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 2 – 3 Wochen.

Diese Zeitangaben können nicht verbindlich garantiert werden, da die Stadt Lauf keinerlei Einfluss auf die Produktion der Dokumente nehmen kann.

Abholung

 

Die aktuellen Abholtermine können online eingesehen werden.

 

Eine Aushändigung des Dokuments an eine schriftlich bevollmächtigte Person ist möglich (Sorgeberechtigte benötigen von den Antragstellenden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, ebenfalls eine Vollmacht).

Zur Abholung muss der bisherige Personalausweis vorgelegt werden.

Ist dieser verloren gegangen, muss eine Verlustanzeige aufgenommen werden. Andernfalls ist eine Ausgabe des neuen Personalausweises nicht möglich.

Verlust

Ist der Personalausweis verloren gegangen oder gestohlen worden, muss bei der Personalausweisbehörde der Verlust gemeldet werden.


Personalausweise mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion müssen unverzüglich gesperrt werden, um missbräuchliche Verwendung auszuschließen.
Hierzu wird das Sperrkennwort aus dem PIN-Brief benötigt.

Sperr-Notruf – rund um die Uhr erreichbar: 116 116 (ohne Vorwahl)
Der Anruf beim Sperrnotruf ersetzt jedoch nicht die schriftliche Verlustanzeige.

Kontakt und Öffnungszeiten

Zimmer: Einwohner- und Passamt (1. Stock im Rathaus)

E-Mail: einwohneramt@lauf.de

Telefon: 09123 184 4573

Fax: 09123 184 237

 

Öffnungszeiten Einwohner- und Passamt:

 

Montag: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr sowie 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Dienstag: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr (nachmittags geschlossen)

Mittwoch: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr (nachmittags geschlossen)

Donnerstag: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr sowie 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

Freitag: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr (nachmittags geschlossen)

 

Sie benötigen keinen Termin für Ihre Anliegen.

 

Bitte beachten Sie, dass die Stadtverwaltung an folgenden Tagen 2025 geschlossen hat:

02.05.2025

30.05.2025

20.06.2025

07.07.2025

29.12.2025 und 30.12.2025 - außer das Einwohner-und Passamt