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Ausweisdokumente

Die Ausweispflicht für deutsche Staatsangehörige, die der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, besteht ab Vollendung des 16. Lebensjahres. Ab diesen Zeitpunkt müssen Sie stets einen gültigen Reisepass oder Personalausweis besitzen. Auf Verlangen einer hierzu ermächtigten Behörde sind diese Dokumente vorzulegen.
Der Verstoß gegen die Ausweispflicht ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Abschaffung des Kinderreisepass zum 01.01.2024

Der Kinderreisepass wird zum Jahreswechsel abgeschafft.

Ab dem 01.01.2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.

                       Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit verwendet werden. 

Informationen zu Abholterminen und Dokumentenarten

Kontakt und Öffnungszeiten Einwohner- und Passamt

 

Zimmer: Einwohner- und Passamt (1. Stock im Rathaus)

E-Mail: einwohneramt@lauf.de

Telefon: 09123 184 4573

Fax: 09123 184 237

 

Öffnungszeiten:

 

Montag: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr sowie 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Dienstag: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr (Nachmittags – geschlossen)

Mittwoch: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr (Nachmittags – geschlossen)

Donnerstag: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr sowie 14.00 Uhr bis 17:30 Uhr

Freitag: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr (Nachmittags – geschlossen)

 

Sie benötigen keinen Termin für Ihre Anliegen.