Ausweisdokumente
Die Ausweispflicht für deutsche Staatsangehörige, die der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, besteht ab Vollendung des 16. Lebensjahres. Ab diesen Zeitpunkt müssen Sie stets einen gültigen Reisepass oder Personalausweis besitzen. Auf Verlangen einer hierzu ermächtigten Behörde sind diese Dokumente vorzulegen.
Der Verstoß gegen die Ausweispflicht ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Biometrische Lichtbilder können nun auch im Rathaus in einer Fotokabine gefertigt werden.
Die Fotokabine befindet sich im Wartebereich des Einwohner- und Passamts. Die Gebühr beträgt 10,00 Euro. Die Gebühr ist bar, direkt im Automaten, zu bezahlen.
Abschaffung des Kinderreisepass zum 01.01.2024
Der Kinderreisepass wurde zum Jahreswechsel abgeschafft.
Ab dem 01.01.2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit verwendet werden.
Kontakt und Öffnungszeiten Einwohner- und Passamt
Zimmer: Einwohner- und Passamt (1. Stock im Rathaus)
E-Mail: einwohneramt@lauf.de
Telefon: 09123 184 4573
Fax: 09123 184 237
Öffnungszeiten:
Montag: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr sowie 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr (Nachmittags – geschlossen)
Mittwoch: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr (Nachmittags – geschlossen)
Donnerstag: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr sowie 14.00 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr (Nachmittags – geschlossen)
Sie benötigen keinen Termin für Ihre Anliegen.