Ausweisdokumente
Die Ausweispflicht für deutsche Staatsangehörige, die der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, besteht ab Vollendung des 16. Lebensjahres. Ab diesen Zeitpunkt müssen Sie stets einen gültigen Reisepass oder Personalausweis besitzen. Auf Verlangen einer hierzu ermächtigten Behörde sind diese Dokumente vorzulegen.
Der Verstoß gegen die Ausweispflicht ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Biometrische Lichtbilder können nun auch im Rathaus an einer Fotostation gefertigt werden.
Die Fotostation befindet sich im Wartebereich der Abteilung Einwohnermelde- und Passamtwesen. Die Gebühr beträgt 6,00 Euro. Die Gebühr ist im Rahmen der Sachbearbeitung direkt am Schalter zu entrichten.
Neuerungen zu Passfotos ab 01.05.2025
Informationen zu den gesetzlichen Änderung in Bezug auf "Digitale Passbilder" finden Sie unter Personalausweis bzw. Reisepass.
Kontakt und Öffnungszeiten Einwohnermelde- und Passwesen
Zimmer: Einwohnermelde- und Passwesen (1. Stock im Rathaus)
E-Mail: einwohneramt@lauf.de
Telefon: 09123 184 4573
Fax: 09123 184 237
Öffnungszeiten:
Montag: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr sowie 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr (Nachmittags – geschlossen)
Mittwoch: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr (Nachmittags – geschlossen)
Donnerstag: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr sowie 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr (Nachmittags – geschlossen)
Sie benötigen keinen Termin für Ihre Anliegen.
Bitte beachten Sie, dass die Stadtverwaltung an folgenden Tagen 2025 geschlossen hat:
29.12.2025 und 30.12.2025 - außer das Sachgebiet Einwohnermelde-und Passwesen
29.12.2025 und 30.12.2025 - außer das Wahlamt
