Reisepass
Grundsätzlich besteht bei Reisen ins Ausland eine Passpflicht. In verschiedene Länder ist jedoch die Einreise mit Personalausweis beziehungsweise Kinderreisepass möglich. Informationen hierzu können im Reisebüro, beim Auswärtigen Amt (www.auswaertiges-amt.de) oder bei der Botschaft des jeweiligen Landes erfragt werden. Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz kann keine verbindlichen Auskünfte bezüglich Einreisebestimmungen geben.
Der Reisepass beinhaltet einen Chip, auf dem die aufgedruckten Daten, das Passfoto und die Fingerabdrücke (ab dem 6. Lebensjahr) gespeichert sind.
Für Vielreisende besteht die Möglichkeit, einen auf 48 Seiten erweiterten Reisepass zu beantragen.
Der Reisepass kann ausschließlich durch persönliche Vorsprache beantragt werden.
Auch minderjährige Personen müssen bereits zur Antragstellung persönlich anwesend sein.
Benötigte Unterlagen zur Antragstellung
- bisheriges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass, bei Erstbeantragung Geburtsurkunde)
- aktuelles biometrisches Lichtbild (maximal ein Jahr alt)
Biometrische Lichtbilder können nun auch im Rathaus in einer Fotokabine gefertigt werden.
Die Fotokabine befindet sich im Wartebereich des Einwohner- und Passamts.
Die Gebühr beträgt 10,00 Euro. Die Gebühr ist bar, direkt im Automaten, zu bezahlen.
- bei unter 18-Jährigen die Zustimmung beider Elternteile bzw. Sorgerechtsbeschluss/ Erklärung über alleiniges Sorgerecht
In Zweifelsfällen können weitere Unterlagen verlangt werden (z.B. aktuelle Personenstandsurkunden, Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit).
Der Reisepass kann ausschließlich durch persönliche Vorsprache beantragt werden.
Auch minderjährige Personen müssen bereits zur Antragstellung persönlich anwesend sein.
Gültigkeit
Für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
Für Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre
Eine Verlängerung der Gültigkeit ist nicht möglich.
Gebühren
seit 01.01.2024
Personen unter 24 Jahren: 37,50 Euro
Personen ab 24 Jahren: 70,00 Euro
48-Seiten-Reisepass: zusätzlich 22,00 Euro
Expresspass: zusätzlich 32,00 Euro
vorläufiger Reisepass: 26,00 Euro
Zahlungen sind in bar oder per EC-Karte möglich.
Bearbeitungszeit
Die Reisepässe werden von der Bundesdruckerei Berlin hergestellt. Die Bearbeitungszeit beträgt hier mindestens 9 Wochen.
Diese Zeitangaben können nicht verbindlich garantiert werden, da die Stadt Lauf a.d.Pegnitz keinerlei Einfluss auf die Produktion der Dokumente nehmen kann.
In dringenden Fällen kann ein Reisepass im Expressverfahren beantragt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt hier mindestens 3-5 Werktage.
Abholung
Zur Abholung muss der bisherige Reisepass vorgelegt werden. Ist dieser verloren gegangen, muss eine Verlustanzeige aufgenommen werden. Andernfalls ist eine Ausgabe des neuen Reisepasses leider nicht möglich. Eine Aushändigung an eine schriftlich bevollmächtigte Person ist möglich, diese muss jedoch das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben.
Verlust
Ist der Reisepass verloren gegangen oder gestohlen worden, muss bei der Passbehörde der Verlust gemeldet werden.
Kontakt und Öffnungszeiten
Zimmer: Einwohner- und Passamt (1. Stock im Rathaus)
E-Mail: einwohneramt@lauf.de
Telefon: 09123 184 4573
Fax: 09123 184 237
Öffnungszeiten Einwohner- und Passamt:
Montag: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr sowie 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr (nachmittags geschlossen)
Mittwoch: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr (nachmittags geschlossen)
Donnerstag: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr sowie 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr (nachmittags geschlossen)
Sie benötigen keinen Termin für Ihre Anliegen.
Bitte beachten Sie, dass die Stadtverwaltung an folgenden Tagen 2024 geschlossen hat:
10.05.2024
31.05.2024
12.06.2024
08.07.2024
04.10.2024
27.12.2024
30.12.2024 - außer das Einwohner-und Passamt
Downloads
- Abholvollmacht Ausweisdokument PDF 658,27 kB
- Verlustanzeige PDF 760,97 kB
- Zustimmungserklärung PDF 1,59 MB