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Gewerberecht

 

Ab dem 04.03.2024 ist eine Vorsprache im Gewerbeamt ausschließlich mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Der selbständige Betrieb eines Gewerbes ist anzuzeigen und zwar bei der Gemeinde, in der das Gewerbe begonnen wird.

Dies gilt auch für den Betrieb von Zweigniederlassungen oder von unselbständigen Zweigstellen.

Hinweis: Die Gewerbeanmeldung bzw. Ummeldung ersetzt keine sonstigen Genehmigungen, insbesondere aus dem Baurecht.

Was ist ein Gewerbe?

Ein Gewerbe ist:

  • eine auf Gewinnerzielungsabsicht gerichtete
  • auf Dauer angelegte
  • selbständige Tätigkeit

Ausgenommen sind unter anderem:

  • Urproduktion (Landwirtschaft)
  • freie Berufe (wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende und erzieherische Tätigkeiten höherer Art) und bloße Verwaltung des eigenen Vermögens.

Benötigte Unterlagen zur Anmeldung eines Gewerbes

  • Personalausweis/ Reisepass           
  • bei eingetragenen Firmen der Handelsregisterauszug
  • ggf. Erlaubnisse (z.B. Vermittlung von Immobilien, Bewachungsgewerbe)

Eine Gewerbeummeldung ist immer dann zu veranlassen, wenn:

  • sich die Anschrift innerhalb des Stadtgebietes ändert
  • die angemeldete Tätigkeit geändert oder ausgedehnt wird.

Eine Gewerbeabmeldung ist immer dann zu veranlassen, wenn:

  • der Firmensitz in eine andere Gemeinde verlegt wird
  • die Tätigkeit nicht mehr ausgeübt wird
  • die Gesellschaftsform geändert wird.

Eine Aufgabe lediglich eines Teils der bisher angemeldeten Tätigkeiten ist daher nicht anzeigepflichtig, ebenso eine nur vorübergehende Einstellung des Betriebes.

Gebühren

 

  • Gewerbeanmeldung* 35,00 €
  • Gewerbeummeldung* 25,00 €
  • Gewerbeabmeldung* 25,00 €
  • Zweitschrift (Gewerbeanmeldung, -ummeldung o. -abmeldung) 15,00 €
  • Auskunft aus der Gewerbekartei (Einzelauskunft) 15,00 €
  • Auskunft aus der Gewerbekartei ab der zweiten Auskunft je 7,50 €

*: bei GbR, oHG, KG: je Gesellschafter / Komplementär

Kontakt

Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen nur mit vorheriger Terminvergabe möglich sind.

 

E-Mail: ordnungsamt@lauf.de

Telefon: 09123 184 131

Fax: 09123/184-237

 

Bitte beachten Sie, dass die Stadtverwaltung an folgenden Tagen 2024 geschlossen hat:

04.10.2024

27.12.2024

30.12.2024 - außer das Einwohner-und Passamt