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Gewerberecht

Der selbständige Betrieb eines Gewerbes ist anzuzeigen und zwar bei der Gemeinde, in der das Gewerbe begonnen wird.

Dies gilt auch für den Betrieb von Zweigniederlassungen oder von unselbständigen Zweigstellen.

Hinweis: Die Gewerbeanmeldung bzw. Ummeldung ersetzt keine sonstigen Genehmigungen, insbesondere aus dem Baurecht.

 

Allgemeine Hinweise:

 

Um Ihr Gewerbe an-, ab- oder umzumelden, senden Sie bitte die entsprechende Gewerbemeldung

• per E-Mail an ordnungsamt@lauf.de oder

• per Post an das Ordnungsamt.
Nach Bearbeitung erhalten Sie die Gewerbemeldung zusammen mit der entsprechenden Gebührenrechnung.


Sie möchten dennoch einen persönlichen Termin vereinbaren?
Bitte rufen Sie uns unter 09123/184-144 an oder senden Sie eine E-Mail an ordnungsamt@lauf.de mit der Bitte um Rückruf.

Was ist ein Gewerbe?

Ein Gewerbe ist:

  • eine auf Gewinnerzielungsabsicht gerichtete
  • auf Dauer angelegte
  • selbständige Tätigkeit

Ausgenommen sind unter anderem:

  • Urproduktion (Landwirtschaft)
  • freie Berufe (wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende und erzieherische Tätigkeiten höherer Art) und bloße Verwaltung des eigenen Vermögens.

Gewerbeanmeldung

Benötigte Unterlagen zur Anmeldung: 


• das Gewerbeanmeldeformular unterschrieben
• eine Kopie des Ausweisdokuments (Vorder- und Rückseite)
• ggf. einen aktuellen Handelsregisterauszug


Gebühr: 35,00€

 

Das entsprechende Formular finden Sie unten auf der Seite im Downloadbereich.

Gewerbeummeldung

Eine Gewerbeummeldung ist immer dann zu veranlassen, wenn:

 

  • sich die Anschrift innerhalb des Stadtgebietes ändert
  • die angemeldete Tätigkeit geändert oder ausgedehnt wird.


Benötigte Unterlagen zur Ummeldung: 


• das Gewerbeummeldeformular unterschrieben
• eine Kopie des Ausweisdokuments (Vorder- und Rückseite)
• ggf. einen aktuellen Handelsregisterauszug


Gebühr: 25,00€


Das entsprechende Formular finden Sie unten auf der Seite im Downloadbereich.

Gewerbeabmeldung

Eine Gewerbeabmeldung ist immer dann zu veranlassen, wenn:

 

  • der Firmensitz in eine andere Gemeinde verlegt wird
  • die Tätigkeit nicht mehr ausgeübt wird
  • die Gesellschaftsform geändert wird.


Eine Aufgabe lediglich eines Teils der bisher angemeldeten Tätigkeiten ist daher nicht 
anzeigepflichtig, ebenso eine nur vorübergehende Einstellung des Betriebes.


Benötigte Unterlagen zur Abmeldung:

 

  • das Gewerbeabmeldeformular unterschrieben
  • eine Kopie des Ausweisdokuments (Vorder- und Rückseite)


Gebühr:  25,00€

Das entsprechende Formular finden Sie unten auf der Seite im Downloadbereich.

Gebühren

 

  • Gewerbeanmeldung*: 35,00 €
  • Gewerbeummeldung*: 25,00 €
  • Gewerbeabmeldung*: 25,00 €
  • Zweitschrift (Gewerbeanmeldung, -ummeldung o. -abmeldung): 15,00 €
  • Auskunft aus der Gewerbekartei (Einzelauskunft): 15,00 €
  • Auskunft aus der Gewerbekartei ab der zweiten Auskunft: je 7,50 €

*: bei GbR, oHG, KG: je Gesellschafter / Komplementär

Kontakt und Öffnungszeiten

 

Um Ihr Gewerbe an-, ab- oder umzumelden, senden Sie bitte die entsprechende Gewerbemeldung


Nach Bearbeitung erhalten Sie die Gewerbemeldung zusammen mit der entsprechenden Gebührenrechnung.


Sie möchten dennoch einen persönlichen Termin vereinbaren?
Bitte rufen Sie uns unter 09123/184-144 an oder senden Sie eine E-Mail an ordnungsamt@lauf.de mit der Bitte um Rückruf.

 

Zimmer: 104 (1. OG im Rathaus)

E-Mail: ordnungsamt@lauf.de

Telefon: 09123 184 144

Fax: 09123 184 237

 

Öffnungszeiten Gewerbeamt - ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung:

 

Montag: geschlossen

Dienstag: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr (nachmittags - nach Terminvereinbarung)

Mittwoch: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr (nachmittags - nach Terminvereinbarung)

Donnerstag: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr sowie 14.00 Uhr – 18.00 Uhr

Freitag: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr (nachmittags geschlossen)

 

Bitte beachten Sie, dass die Stadtverwaltung an folgenden Tagen 2026 geschlossen hat:

09.03.2026

15.05.2026

05.06.2026

06.07.2026