Durch das Verwenden der Übersetzungsfunktion wird eine Verbindung zu Google aufgebaut. Dadurch werden Ihre personenbezogenen Daten an Google weitergeleitet!

zur Navigation zum Inhalt zum Footer

Gewerberecht

 

Bitte beachten Sie, dass das Gewerbeamt in der Zeit vom 10.08.2026 bis einschließlich 31.08.2026 nicht besetzt ist. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es dadurch zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen kann. Rückrufbitten können Sie in diesem Zeitraum gerne per E-Mail an ordnungsamt@lauf.de senden. Diese werden nach Rückkehr schnellstmöglich bearbeitet.

 

 

 

 

Aufgrund der derzeitigen personellen Unterbesetzung können wir momentan leider keine Termine zur persönlichen Vorsprache vor Ort anbieten. Sie haben jedoch die Möglichkeit, Ihre Gewerbemeldung auf schriftlichem Wege vorzunehmen.

 

Hierzu können Sie das entsprechende Gewerbeformular auf der offiziellen Internetseite der Stadt Lauf ausfüllen und unterschreiben (Gewerberecht). Bitte übersenden Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag zusammen mit einer Kopie Ihres Ausweisdokumentes per E-Mail an ordnungsamt@lauf.de.

 

Wir dürfen ausdrücklich darauf hinweisen, für die Gewerbemeldungen ausschließlich die Internetseite der Stadt Lauf zu nutzen, da durch die Inanspruchnahme externer Servicedienstleister zusätzliche Kosten entstehen können, die für die Gewerbemeldungen direkt über die Stadt Lauf nicht anfallen.

 

Nach Eingang Ihrer Unterlagen wird der Antrag durch das Gewerbeamt geprüft und anschließend bearbeitet. Die Gewerbemeldung kann Ihnen nach erfolgter Bearbeitung gerne postalisch zugesandt werden. Alternativ ist auch eine Übersendung per E-Mail möglich.

 

Die Gebühr für die Gewerbemeldung wird entsprechend in Rechnung gestellt.

 

Sollten Sie dennoch einen persönlichen Termin zur Gewerbemeldung wünschen, ist eine Terminvereinbarung voraussichtlich ab Anfang September möglich. Für die Terminvereinbarung erreichen Sie uns telefonisch von Dienstag bis Freitag in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr unter der Telefonnummer 09123/184-144

Der selbständige Betrieb eines Gewerbes ist anzuzeigen und zwar bei der Gemeinde, in der das Gewerbe begonnen wird.

Dies gilt auch für den Betrieb von Zweigniederlassungen oder von unselbständigen Zweigstellen.

Hinweis: Die Gewerbeanmeldung bzw. Ummeldung ersetzt keine sonstigen Genehmigungen, insbesondere aus dem Baurecht.

Was ist ein Gewerbe?

Ein Gewerbe ist:

  • eine auf Gewinnerzielungsabsicht gerichtete
  • auf Dauer angelegte
  • selbständige Tätigkeit

Ausgenommen sind unter anderem:

  • Urproduktion (Landwirtschaft)
  • freie Berufe (wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende und erzieherische Tätigkeiten höherer Art) und bloße Verwaltung des eigenen Vermögens.

Benötigte Unterlagen zur Anmeldung eines Gewerbes

  • Personalausweis/ Reisepass           
  • bei eingetragenen Firmen der Handelsregisterauszug
  • ggf. Erlaubnisse (z.B. Vermittlung von Immobilien, Bewachungsgewerbe)

Eine Gewerbeummeldung ist immer dann zu veranlassen, wenn:

  • sich die Anschrift innerhalb des Stadtgebietes ändert
  • die angemeldete Tätigkeit geändert oder ausgedehnt wird.

Eine Gewerbeabmeldung ist immer dann zu veranlassen, wenn:

  • der Firmensitz in eine andere Gemeinde verlegt wird
  • die Tätigkeit nicht mehr ausgeübt wird
  • die Gesellschaftsform geändert wird.

Eine Aufgabe lediglich eines Teils der bisher angemeldeten Tätigkeiten ist daher nicht anzeigepflichtig, ebenso eine nur vorübergehende Einstellung des Betriebes.

Gebühren

 

  • Gewerbeanmeldung*: 35,00 €
  • Gewerbeummeldung*: 25,00 €
  • Gewerbeabmeldung*: 25,00 €
  • Zweitschrift (Gewerbeanmeldung, -ummeldung o. -abmeldung): 15,00 €
  • Auskunft aus der Gewerbekartei (Einzelauskunft): 15,00 €
  • Auskunft aus der Gewerbekartei ab der zweiten Auskunft: je 7,50 €

*: bei GbR, oHG, KG: je Gesellschafter / Komplementär

Kontakt und Öffnungszeiten

 

Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen nur mit vorheriger Terminvergabe möglich sind.

 

Zimmer: 104 (1. OG im Rathaus)

E-Mail: ordnungsamt@lauf.de

Telefon: 09123 184 131

Fax: 09123 184 237

 

Öffnungszeiten Gewerbeamt:

 

Montag: geschlossen

Dienstag: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr (nachmittags - nach Terminvereinbarung)

Mittwoch: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr (nachmittags - nach Terminvereinbarung)

Donnerstag: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr sowie 14.00 Uhr – 18.00 Uhr

Freitag: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr (nachmittags geschlossen)

 

Bitte beachten Sie, dass die Stadtverwaltung an folgenden Tagen 2026 geschlossen hat:

09.03.2026

15.05.2026

05.06.2026

06.07.2026