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Meldewesen

Sie sind von einer anderen Stadt oder Gemeinde nach Lauf gezogen? Sie ziehen aus Lauf weg und haben keinen neuen Wohnsitz im Inland? Sie benötigen eine Meldebescheinigung?

Informationen zu verschiedenen Meldevorgängen, sowie zu den Themen Wohnungsgeberbestätigung und Meldebescheinigung finden Sie hier. 

Abmeldung

Wer aus Lauf a.d.Pegnitz wegzieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, muss sich abmelden.

  • Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich. Eine persönliche Vorsprache ist nicht zwingend erforderlich, hat jedoch den Vorteil, dass das Ausfüllen von Meldeformularen entfällt.
  • Sollte keine persönliche Vorsprache möglich sein, ist die Meldung auch per Abmeldeformular möglich. Hierzu muss das Abmeldeformular vollständig ausgefüllt und unterschrieben per Post oder durch eine bevollmächtigte Person dem Einwohner- und Passamt zugeleitet werden. Bei Abmeldung per Post muss ein Ausweisdokument in Kopie beigefügt werden. Ein Abmeldeformular finden Sie unten auf dieser Seite als Download.
  • Die Abmeldung eines Nebenwohnsitzes kann bei der Hauptwohnsitzgemeinde oder Nebenwohnsitzgemeinde erfolgen.

Statuswechsel

  • Wer eine Nebenwohnung in Lauf a.d.Pegnitz zur Haupt-/ einzigen Wohnung ändern möchte, muss den Statuswechsel bei der Meldebehörde melden.
  • Wer eine Haupt-/einzige Wohnung in Lauf a.d.Pegnitz zur Nebenwohnung ändern möchte, muss den Statuswechsel nur bei der neuen Hauptwohnsitzgemeinde melden.

Wohnungsgeberbestätigung (Bestätigung des Vermieters)

Bei An- und Ummeldungen muss eine Bestätigung des Wohnungsgebers über den Einzug vorgelegt werden.

 

Folgende Daten müssen in der Bestätigung enthalten sein:

 

  • Name und Anschrift des Wohnungsgebers bzw. –eigentümers
  • Datum des Einzugs
  • Anschrift der Wohnung
  • Namen der einziehenden Personen

 

Formulare für die Bescheinigung können im unteren Bereich dieser Seite ausgedruckt werden.

Meldebescheinigung

Eine amtliche Meldebestätigung wird bei der An- bzw. Ummeldung kostenfrei ausgestellt.

 

In vielen Fällen wird jedoch eine aktuelle Meldebescheinigung benötigt (z.B. zur Vorlage bei Versicherungen, Eheschließung, bei Konsulaten).

Der Antrag hierfür kann persönlich, schriftlich (siehe Downloadbereich am Ende der Seite) oder über unser Bürgerservice-Portal gestellt werden.

 

Die Gebühr beträgt 5,00 Euro.

Zahlungen sind in bar oder mit EC-Karte möglich.

 

Einfache Meldebescheinigung

Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:
Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Ordens-/Künstlername, Geburtsdatum, Geburtsort (bei Geburt im Ausland auch den Geburtsstaat), derzeitige Anschriften (Haupt- und Nebenwohnung)

 

Erweiterte Meldebescheinigung

Folgende weitere Daten können auf Antrag in die Meldebescheinigung aufgenommen werden:
gesetzliche Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder (jeweils mit Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift), derzeitige Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Einzugs-/Auszugsdatum, Familienstand, Religion

 

Sie haben die Möglichkeit, in unserem Bürgerservice-Portal Ihre Formulare oder Bescheinigungen auch online abzurufen.

Übermittlungssperren

In bestimmten Fällen kann der Weitergabe der Meldedaten widersprochen werden.
Der Widerspruch kann persönlich, schriftlich mit unter "Downloads" zur Verfügung gestellten Antrag oder über unser Bürgerservice-Portal eingelegt werden.

 

Folgende Übermittlungssperren können auf Wunsch unbefristet eingerichtet werden:

 

  • Widerspruch gegen Gruppenauskünfte vor Wahlen
    Die Sperre soll verhindern, dass Parteien und andere Vereinigungen Daten von Wahlberechtigten erhalten, um ihnen persönlich adressierte Wahlwerbung zusenden zu können.

  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Jubiläumsdaten
    Die Sperre soll verhindern, dass Parteien oder Presse und Rundfunk Daten über Alters- und Ehejubiläen erhalten.

  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
    Die Sperre soll verhindern, dass Adressbuchverlage Daten für die Herstellung von Adressbüchern erhalten.

  • Widerspruch gegen die Übermitt lung von Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften
    Die Sperre soll verhindern, dass Daten an Religionsgemeinschaften des Ehegatten weitergeleitet werden. Gilt jedoch nur für Familienangehörige von Kirchenmitgliedern, falls diese Familienangehörigen selbst entweder überhaupt keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören oder einer anderen Religionsgesellschaft als das Kirchenmitglied.
    Der Widerspruch wirkt nicht gegenüber Datenübermittlungen für kirchensteuerrechtliche Zwecke.

  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
    Die Sperre soll verhindern, dass Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr für Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial über den freiwilligen Wehrdienst übermittelt werden.

Kontakt und Öffnungszeiten

Zimmer: Einwohner- und Passamt (1. Stock im Rathaus)

E-Mail: einwohneramt@lauf.de

Telefon: 09123 184 4573

Fax: 09123 184 237

 

Öffnungszeiten:

 

Montag: 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr sowie 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Dienstag: 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr (nachmittags geschlossen)

Mittwoch: 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr (nachmittags geschlossen)

Donnerstag: 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr sowie 14.00 Uhr bis 17:30 Uhr

Freitag: 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr (nachmittags geschlossen)

 

Sie benötigen keinen Termin für Ihre Anliegen.

 

Bitte beachten Sie, dass die Stadtverwaltung an folgenden Tagen 2024 geschlossen hat:

10.05.2024

31.05.2024 - außer das Wahlamt 

12.06.2024

08.07.2024

04.10.2024

27.12.2024

30.12.2024 - außer das Einwohner-und Passamt