Obdachlosenwesen
Obdachlos ist, wer „kein Dach über dem Kopf“ hat.
Das heißt, wer sich aus eigenen Mitteln keine, zumindest vorübergehende, Unterkunft verschaffen oder bei Bekannten / Verwandten unterkommen kann.
Die Unterbringung von Obdachlosen, z.B. nach einer Zwangsräumung oder einem Wohnungsbrand, ist eine vorläufige Maßnahme, bis diese Personen selbst auf dem Wohnungsmarkt neuen Wohnraum gefunden haben.
Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz ist für die vorübergehende Unterbringung von Personen zuständig, die im Stadtgebiet Lauf obdachlos geworden sind.
Hilfe bei der Wohnungssuche (Sozialwohnungen) finden Sie unter anderem beim Landratsamt Nürnberger Land.
Sozialwohnungen und Wohnberechtigungsschein - Landkreis Nürnberger Land (nuernberger-land.de)
Kontakt
Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen nur mit vorheriger Terminvergabe möglich sind.
E-Mail: ordnungsamt@lauf.de
Telefon: 09123/184-138
Fax: 09123/184-237
Bitte beachten Sie, dass die Stadtverwaltung an folgenden Tagen 2025 geschlossen hat:
02.05.2025
30.05.2025
20.06.2025
07.07.2025
29.12.2025 und 30.12.2025 - außer das Einwohner-und Passamt