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Stand: 13.02.2025 Neuigkeiten

Hundesteuer ist am 1. März zur Zahlung fällig

Für alle Hunde, die älter als vier Monate sind, ist die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2025 am 1. März zur Zahlung fällig.

Die Hundebesitzer, deren Hunde bereits beim städtischen Steueramt gemeldet sind, werden gebeten, die im letzten Steuerbescheid ausgewiesene Jahressteuer für das Kalenderjahr 2025 an die Stadtkasse zu überweisen. Soweit Hundehalter entsprechende SEPA-Mandate erteilt haben, wird die Jahressteuer ohne weitere Veranlassung von deren Konto abgebucht.

Hundehalter, die ihre Hunde noch nicht beim städtischen Steueramt angemeldet haben, werden gebeten, dies umgehend nachzuholen. Es wird noch einmal darauf hingewiesen, dass sich die Hundehalter strafbar machen, die einen über vier Monate alten Hund besitzen und nicht beim städtischen Steueramt anmelden.

Gleichzeitig bitten wir, jede Änderung in der Hundehaltung wie den Tod des Hundes, die Anschaffung eines neuen Hundes bzw. eines Ersatzhundes, unverzüglich zu melden.


Für Rückfragen steht man Ihnen im Steueramt im Rathaus, Urlasstraße 22, 4. Stock, Zimmer 404, Telefon: 09123 / 184 191, Fax: 09123 / 184 199 gerne zur Verfügung. Sie erreichen das Steueramt auch per E-Mail an steuer@lauf.de.