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Stand: 02.03.2026 Neuigkeiten

Entrichtung der Hundesteuer für das Kalenderjahr 2026

Für alle Hunde, die älter als vier Monate sind, ist die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2026 am 1. März 2026 zur Zahlung fällig.

Die Hundebesitzer, deren Hunde bereits beim städt. Steueramt gemeldet sind, werden gebeten, die im letzten Steuerbescheid ausgewiesene Jahressteuer für das Kalenderjahr 2026 an die Stadtkasse zu überweisen. Soweit Hundehalter entsprechende SEPA-Mandate erteilt haben, wird die Jahressteuer 2026 ohne weitere Veranlassung von deren Konto abgebucht.

Hundehalter, die ihre Hunde noch nicht beim städt. Steueramt angemeldet haben, werden gebeten, die Anmeldung umgehend nachzuholen. Es wird noch einmal darauf hingewiesen, dass sich die Hundehalter strafbar machen, die einen über vier Monate alten Hund besitzen und den Hund nicht beim städt. Steueramt anmelden.

Gleichzeitig bitten wir, jede Änderung in der Hundehaltung, wie Tod des Hundes, Anschaffung eines neuen Hundes bzw. eines Ersatzhundes, unverzüglich zu melden.

Für Rückfragen steht das Steueramt im Rathaus an der Urlasstraße, 4. Stock, Zimmer 404, Telefon: 184-191, Fax: 184-199, jederzeit gerne zur Verfügung.

Sie erreichen das Steueramt auch unter der E-Mail-Adresse steuer@lauf.de