Bekanntmachung zum Wasserrecht
Neufestsetzung des Überschwemmungsgebiets des Röttenbachs in Lauf a.d. Pegnitz, Neunkirchen a. Sand und Schnaittach
Das Landratsamt Nürnberger Land beabsichtigt den Erlass einer Verordnung über die Neufestsetzung des Überschwemmungsgebiets für den Röttenbach in Lauf an der Pegnitz, Neunkirchen am Sand und Schnaittach. Zugleich soll die derzeit geltende Verordnung außer Kraft gesetzt werden.
Die maßgeblichen Unterlagen, aus denen sich Art und Umfang des Unternehmens ergeben, liegen in der Zeit vom 10. Juni bis 10. Juli 2025 bei der Stadt Lauf, Urlasstraße 22, Zimmer 210 während der üblichen Öffnungszeiten zur Einsicht auf.
Einwendungen gegen das Vorhaben sind zur Vermeidung des Ausschlusses spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Lauf, dem Markt Schnaittach und der Gemeinde Neunkirchen am Sand oder beim Landratsamt Nürnberger Land, Waldluststraße 1, Zimmer 233 zu erheben. Die entsprechende Bekanntmachung hierzu wird an der Amtstafel angeschlagen. Auf diesen Anschlag wird hingewiesen.
Lauf an der Pegnitz, 21. Mai 2025
Stadt Lauf a.d.Pegnitz
Thomas Lang
Erster Bürgermeister