Durch das Verwenden der Übersetzungsfunktion wird eine Verbindung zu Google aufgebaut. Dadurch werden Ihre personenbezogenen Daten an Google weitergeleitet!

zur Navigation zum Inhalt zum Footer
Stand: 23.10.2023 Neuigkeiten

Bauanträge können jetzt digital beim Landratsamt gestellt werden

Ab Mittwoch, 1. November 2023, können Bauanträge auch digital eingereicht werden. Hintergrund ist die Aufnahme des Landratsamtes Nürnberger Land in die Digitale Bauantragsverordnung (DBauV). Die Kreisbehörde wird damit Eingangsbehörde für alle digitalen wie auch die meisten in Papierform gestellten Anträge. Die Einreichung von Anträgen in Papierform ist weiterhin möglich. Allerdings müssen künftig auch die meisten Bauanträge in Papierform beim Landratsamt Nürnberger Land und nicht mehr im Rathaus eingereicht werden.

 

Die Zuständigkeiten im Überblick (LRA steht für Landratsamt Nürnberger Land)


zuständig für die digitale Einreichung: in allen Fällen das Landratsamt Nürnberger Land

 

zuständig für die Einreichung in Papierform: 

  • Bauantrag: LRA (statt Stadt Lauf)
  • Antrag auf Vorbescheid (Baurecht): LRA (statt Stadt Lauf)
  • Antrag auf Teilbaugenehmigung: LRA
  • Vorlage von Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren: Stadt Lauf (weiterhin)
  • Anträge auf isolierte Ausnahme oder isolierte Befreiung vom Bebauungsplan sowie auf isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften: Stadt Lauf (weiterhin)
  • Anträge auf isolierte Abweichung von Bauordnungsrecht (außer örtliche Bauvorschriften): LRA
  • Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer einer Baugenehmigung, einer Teilbaugenehmigung oder eines Vorbescheids: LRA
  • Baubeginnsanzeige: LRA
  • Anzeige der Nutzungsaufnahme: LRA
  • Beseitigungsanzeige: LRA und Stadt Lauf
  • Abgrabungsantrag: LRA (statt Stadt Lauf)
  • Vorlage von Unterlagen zur genehmigungsfreien Abgrabung: Stadt Lauf (weiterhin)
  • Antrag auf Teilabgrabungsgenehmigung: LRA 
  • Antrag auf Vorbescheid (Abgrabungsrecht): LRA (statt Stadt Lauf)
  • Anzeige des Abgrabungsbeginns: LRA 

 

Kontakt: Landratsamt Nürnberger Land, Waldluststraße 1, 91207 Lauf a.d. Pegnitz, Telefon 09123/950-0


Öffnungszeiten:
Mo 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Di 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Mi 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Do 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Fr 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr


Zuständiger Sachbearbeiter: Herr Schmidt, Zimmer Nr. 214, Telefon Nr. 09123 950-6262.


Digitale Einreichung: www.nuernberger-land.de/digitaler-bauantrag


Auf der Internetseite Digitaler Bauantrag - Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (bayern.de) erhalten Sie als Entwurfsverfasser bzw. Bauherr weitere Informationen. Das 
Angebot zur digitalen Antragseinreichung richtet sich grundsätzlich an die bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser.


Die Stadt Lauf a.d. Pegnitz ist im Vorfeld weiterhin erster Ansprechpartner für die Beratung von Bauwilligen und Planungsbüros.