Abrechnung der Abwassergebühren 2023
Meldung der Zählerstände für das Gartenabwasser
Zum Jahresende erfolgt die nächste turnusmäßige Abrechnung der Abwassergebühren. Um mögliche Abzugsmengen bei der Gebührenberechnung berücksichtigen zu können, sind die Zählerstände dieser Abzugszähler (Gartenwasserzähler) sowie Großvieheinheiten bis spätestens 31. Dezember 2023 dem Abwasserbetrieb der Stadt Lauf (nicht den Städtischen Werken) vom jeweiligen Eigentümer bzw. wirtschaftlich Berechtigten mitzuteilen.
Gartenwasserzählerstandsmeldung ist nun auch online möglich
Erstmals ist die Gartenwasserzählerstandsmeldung auch online über das Bürgerserviceportal der Stadt Lauf möglich: Gartenwasserzählablesung
Der Gartenwasserzählerstand kann dem Abwasserbetrieb der Stadt Lauf (nicht den Städtischen Werken) selbstverständlich auch weiterhin schriftlich per Post oder per E-Mail an abwasserbetrieb@lauf.de mitgeteilt werden.
Die Meldung sollte folgende Angaben enthalten:
- Absender (Name, Anschrift, ggf. Kontaktdaten für Rückfragen)
- Objektanschrift und Finanzadresse (FAD, siehe Gebührenbescheid, graues Feld oben rechts)
- Zählernummer und Eichjahr des Gartenwasserzählers
- Neuer Zählerstand
- Ablesedatum
Nach dem 31.12.2023 eingehende Meldungen werden nicht mehr berücksichtigt.
Für telefonische Rückfragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen des Abwasserbetriebes unter der Rufnummer: 09123 / 184-195 gerne zur Verfügung.