Melderegisterauskunft
Auskünfte aus dem Melderegister können nur erteilt werden, wenn die gesuchte Person eindeutig und unverwechselbar identifiziert werden kann.
Benötigte Daten zur Identifizierung
Angabe von mindestens 3 Suchmerkmalen:
Familienname, Vorname, Geburtsdatum und / oder letzte bekannte Anschrift
Beantragung einer Melderegisterauskunft
Der Antrag auf Auskunft aus dem Melderegister kann persönlich, schriftlich mit unter "Downloads" zur Verfügung gestelltem Antrag oder online unter www.zemaonline.de gestellt werden.
Telefonische Auskünfte und Benachrichtigungen per E-Mail sind nicht möglich.
Gewähr der Angaben
Es kann keine Gewähr übernommen werden, dass die gesuchte Person unter der mitgeteilten Adresse tatsächlich wohnhaft ist. Wegen Nichtbeachtung der Meldepflicht stimmen die Meldeverhältnisse mit den Wohnverhältnissen nicht immer überein.
Einfache Auskunft
Die einfache Melderegisterauskunft umfasst folgende Daten: Vor- und Familienname, Doktorgrad, Anschrift.
Die Erteilung ist nur zulässig, wenn der Antragsteller erklärt, die Daten nicht für Werbung oder Adresshandel zu verwenden, es sei denn, der Betreffende hat ihm gegenüber in die Datenübermittlung für jeweils diesen Zweck eingewilligt.
Die entsprechende Erklärung bzw. die Einwilligung des Betroffenen muss vorgelegt werden, da ansonsten eine Bearbeitung der Anfrage nicht erfolgen kann.
Erweiterte Auskunft
Eine erweitere Melderegisterauskunft enthält neben den Daten der einfachen Auskunft weitere Angaben.
Weitere Angaben können unter anderen beispielweise sein:
- Geburtsdatum und -ort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
- Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht,
- frühere Anschriften
- Einzugs- und Auszugsdatum
- Sterbedatum und -ort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.
Eine erweitere Auskunft kann nur schriftlich beantragt werden und es muss ein berechtigtes, rechtliches Intersse nachgewiesen werden. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung falls Sie so eine Art von Auskunft benötigen. Wir beraten Sie gerne und schicken Ihnen dann einen entsprechenden Antrag zu.
Gebühren
Die Gebühr für eine einfache Auskunft beträgt 10,00 Euro und ist im Voraus zu entrichten.
Die Gebühr für eine erweitere Auskunft beträgt 12,00 Euro und ist ebenfalls im Voraus zu entrichten.
Gebührenpflicht besteht auch dann, wenn die gesuchte Person nicht ermittelt werden kann oder die mitgeteilte Anschrift bereits bekannt ist.
Zahlungen sind in bar oder mit EC-Karte möglich.
Kontakt und Öffnungszeiten
E-Mail: einwohneramt@lauf.de
Telefon: 09123 184 4573
Fax: 09123 184 237
Öffnungszeiten Einwohner- und Passamt:
Montag: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr sowie 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr (Nachmittags – geschlossen)
Mittwoch: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr (Nachmittags – geschlossen)
Donnerstag: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr sowie 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr (Nachmittags – geschlossen)
Sie benötigen keinen Termin für Ihre Anliegen.
Bitte beachten Sie, dass die Stadtverwaltung an folgenden Tagen 2025 geschlossen hat:
02.05.2025
30.05.2025
20.06.2025
07.07.2025
29.12.2025 und 30.12.2025 - außer das Einwohner-und Passamt
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- Antrag Auskunft einfach PDF 693,91 kB