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Reisepass

Grundsätzlich besteht bei Reisen ins Ausland eine Passpflicht. In verschiedene Länder ist jedoch die Einreise mit Personalausweis beziehungsweise Kinderreisepass möglich. Informationen hierzu können im Reisebüro, beim Auswärtigen Amt (www.auswaertiges-amt.de) oder bei der Botschaft des jeweiligen Landes erfragt werden. Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz kann keine verbindlichen Auskünfte bezüglich Einreisebestimmungen geben.

Der Reisepass beinhaltet einen Chip, auf dem die aufgedruckten Daten, das Passfoto und die Fingerabdrücke (ab dem 6. Lebensjahr) gespeichert sind.

Für Vielreisende besteht die Möglichkeit, einen auf 48 Seiten erweiterten Reisepass zu beantragen.

Der Reisepass kann ausschließlich durch persönliche Vorsprache beantragt werden.

Auch minderjährige Personen müssen bereits zur Antragstellung persönlich anwesend sein.

Benötigte Unterlagen zur Antragstellung

  • bisheriges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass, bei Erstbeantragung Geburtsurkunde)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (zertifiziert)

    Biometrische Lichtbilder können im Rathaus durch ein Aufnahmesystem der Bundesdruckerei (PointID) gefertigt werden.

    Die "Fotostation" befindet sich im Wartebereich des Einwohner- und Passamts.

    Die Gebühr beträgt 6,00 Euro. Die Gebühr ist am Schalter zu entrichten.

  • bei unter 18-Jährigen die Zustimmung beider Elternteile bzw. Sorgerechtsbeschluss/ Erklärung über alleiniges Sorgerecht, 
  • bei unter 16-Jährigen die persönliche Vorsprache von mindestens einem sorgeberechtigten Elternteil aus dem gemeinsamen Haushalt sowie Zustimmungserklärung aller Sorgeberechtigten mit denen das Kind in einem Haushalt lebt oder Sorgerechtsnachweis (bei alleinigem Sorgerecht aufgrund von Vereinbarung oder Gerichtsentscheid). Bitte vergessen Sie nicht die amtlichen Ausweisdokumente aller Sorgeberechtigten mit denen das Kind in einem Haushalt lebt mitzubringen.

 

In Zweifelsfällen können weitere Unterlagen verlangt werden (z.B. aktuelle Personenstandsurkunden, Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit).

 

Der Reisepass kann ausschließlich durch persönliche Vorsprache beantragt werden.

Auch minderjährige Personen müssen bereits zur Antragstellung persönlich anwesend sein.

Neuerungen zu Passfotos ab 01.05.2025

Seit dem 01.05.2025 dürfen Passämter nur noch digitale Passbilder für Ausweisdokumente verwenden.

Die Fotos müssen über eine gesicherte Verbindung an die Behörden geschickt werden. So soll die Sicherheit erhöht werden, da Fälschungen und Manipulationen verhindert werden können.

 

Sie können ein biometrisches Passbild im Wartebereich des Sachgebiets Einwohnermelde- und Passwesen mit dem Point ID System der Bundesdruckerei für 6,00 Euro anfertigen lassen.

Ein bei uns in der Behörde gefertigtes Bild, kann nur durch das Sachgebebiet Einwohnermelde- und Passwesen der Stadtverwaltung Lauf a.d.Pegnitz verwendet werden.

Eine Übertragung zu anderen Sachgebieten oder anderen Verwaltungen ist nicht möglich. 

 

Aufgrund von gesetzlicher Regelungen ist es bei der Stadtverwaltung Lauf a.d.Pegnitz seit 25.08.2025 nicht mehr möglich papierbasierte Fotos zu Ausstellung von Ausweisdokumenten mitzubringen.

 

Desweiteren können Sie die Fotos von zertifizierten Fotostudios oder in teilnehmenden Drogeriemärkten aufnehmen lassen. Sie erhalten dort einen QR-Code. Dadurch kann das Foto zweifelsfrei durch die Behörde zugeordnet werden. Eine Übersicht über zertifiziierte Fotostudios/Fotodienstleistern in Ihrer Nähe erhalten Sie unter anderen hier: Biometrische Passbilder vom Profi – Digital & Sicher | alfo-passbild.com , https://www.e-passtransfer.de/ sowie https://www.dm.de/services/services-im-markt/fotoservice/passbild-service-51462

Gültigkeit

Für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
Für Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre

 

Eine Verlängerung der Gültigkeit ist nicht möglich.

Gebühren

seit 01.01.2024

Personen unter 24 Jahren: 37,50 Euro

Personen ab 24 Jahren: 70,00 Euro

 

48-Seiten-Reisepass: zusätzlich 22,00 Euro

Expresspass: zusätzlich 32,00 Euro

vorläufiger Reisepass: 26,00 Euro

 

Direktversand - Zustellservice: 15,00 Euro

 

Zahlungen sind in bar oder per EC-Karte möglich.

Direktversand

Ihr Ausweisdokument kann auf Wunsch direkt nach Hause geliefert werden. Der Versand-Service kostet zusätzlich 15,00 Euro. Zustelldienst ist die Deutsche Post AG.

 

  • Die Sendung wird ausschließlich an Sie persönlich übergeben.
  • Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Für die Übergabe benötigen Sie einen weiteren gültigen Lichtbildausweis. Der alte Ausweis muss bei der Beantragung entwertet werden und kann nicht mehr genutzt werden. 
  • Sind Sie nicht zu Hause, können Sie die Sendung innerhalb von sieben Werktagen in der Postfiliale abholen. Schaffen Sie dies nicht wird die Sendung an die zuständige Passbehörde weitergeleitet und bis zur Abholung aufbewahrt. Eine Rückerstattung der Gebühr erfolgt nicht. 

 

Wann ist der Direktversand nicht möglich?

  • für Kinder oder betreute Personen
  • Ausweidokumente im Express-Bestellverfahren
  • Versand an andere Adresse als den Hauptwohnsitz gewünscht

Bearbeitungszeit

Die Reisepässe werden von der Bundesdruckerei Berlin hergestellt. Die Bearbeitungszeit beträgt hier mindestens 6 Wochen.
Diese Zeitangaben können nicht verbindlich garantiert werden, da die Stadt Lauf a.d.Pegnitz keinerlei Einfluss auf die Produktion der Dokumente nehmen kann.
In dringenden Fällen kann ein Reisepass im Expressverfahren beantragt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt hier mindestens 3-5 Werktage.

Abholung

Zur Abholung muss der bisherige Reisepass vorgelegt werden. Ist dieser verloren gegangen, muss eine Verlustanzeige aufgenommen werden. Andernfalls ist eine Ausgabe des neuen Reisepasses leider nicht möglich. Eine Aushändigung an eine schriftlich bevollmächtigte Person ist möglich, diese muss jedoch das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben.

 

Verlust

Ist der Reisepass verloren gegangen oder gestohlen worden, muss bei der Passbehörde der Verlust gemeldet werden.

Kontakt und Öffnungszeiten

Zimmer: Einwohnermelde- und Passwesen (1. Stock im Rathaus)

E-Mail: einwohneramt@lauf.de

Telefon: 09123 184 4573

Fax: 09123 184 237

 

Öffnungszeiten Einwohnermelde- und Passwesen:

 

Montag: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr sowie 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Dienstag: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr (nachmittags geschlossen)

Mittwoch: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr (nachmittags geschlossen)

Donnerstag: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr sowie 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

Freitag: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr (nachmittags geschlossen)

 

Sie benötigen keinen Termin für Ihre Anliegen.

Allerdings haben Sie die Möglichkeit über folgenden Link einen Termin zu reservieren: Onlineterminsystem Stadt Lauf a.d. Pegnitz - Behörden Auswahl. Bitte buchen Sie pro Person und Anliegen jeweils einen Termin.

 

Bitte beachten Sie, dass die Stadtverwaltung an folgenden Tagen 2026 geschlossen hat:

09.03.2026

15.05.2026

05.06.2026

06.07.2026