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Trauung

Anmeldung der Eheschließung

Für die Anmeldung der Eheschließung (frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Heiratstermin möglich) ist das Standesamt der Stadt zuständig, in der mindestens einer der Partner den Haupt- oder Nebenwohnsitz hat. Haben Sie Wohnsitze in mehreren Städten, können Sie sich aussuchen, bei welchem der Standesämter Sie Ihre Heirat anmelden möchten.

Die Heirat selbst kann dann bei einem Standesamt Ihrer Wahl in Deutschland stattfinden. Sie müssen aber bei der Anmeldung zur Eheschließung bereits mitteilen, welches Standesamt Sie trauen wird.

Sobald der Termin für Ihre Heirat endgültig feststeht, bekommen Sie vom Standesamt eine schriftliche Bestätigung. Erst dann sollten Sie mit der weiteren Planung der Heirat beginnen.

Wichtig!

Legen Sie immer Originaldokumente vor. Ausländische Urkunden sind mit einer vollständigen Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen. Die Übersetzung ist von einem in der BRD öffentl. bestellten und allg. beeidigten Übersetzer zu fertigen (Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank im Internet: https://www.justiz-dolmetscher.de). Für Urkunden, die außerhalb der EU ausgestellt wurden, brauchen Sie eine Überbeglaubigung (Apostille bzw. Legalisation).

Die Amtssprache ist Deutsch!

Zur Anmeldung der Eheschließung und zur Eheschließung selbst ist ein öffentlich bestellter Dolmetscher mitzubringen, wenn ein Eheschließender die deutsche Sprache nicht versteht (Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank im Internet: www.justiz-dolmetscher.de). Anliegen rund um Ihren Personenstand haben Folgen für Sie, über die wir Sie zuverlässig informieren und beraten können müssen.

Termine

Eheschließungen werden während der üblichen Öffnungszeiten sowie an folgenden Samstagen durchgeführt.

 

2024:

16.03. / 16.11. / 14.12.

Um Ihnen die Planung Ihrer Eheschließung zu erleichtern, bieten wir eine Vorabreservierung von Eheschließungsterminen an. Termine können maximal ein Jahr im Voraus reserviert werden.

 

Bitte beachten Sie, dass die Reservierung eines Hochzeitstermins mit 25,00 Euro gebührenpflichtig ist.

Ein verbindliche Terminzusage kann erst mit der Feststellung der formellen Voraussetzungen im Rahmen der Anmeldung zur Eheschließung vom Standesamt erteilt werden.

Trauörtlichkeiten

Trauungen können an folgenden Örtlichkeiten durchgeführt werden:

  • Trauzimmer im Rathaus
  • Spitalhof
  • Laufer Wenzelburg: im historischen Wappensaal oder im Kaisersaal
  • Riedner Mühle im Industriemuseum
  • Welserschloss in Neunhof

 

Näheres zu den Trauörtlichkeiten entnehmen Sie bitte dem Merkblatt für Trauungen, das Sie unten auf dieser Seite als PDF-Datei herunterladen können.

Heirat im Ausland

Sie können selbst wählen, in welchem Land Sie heiraten möchten. Welche Unterlagen Sie brauchen, um im Ausland zu heiraten, ist sehr unterschiedlich. Informationen für Ihren konkreten Fall gibt Ihnen die jeweilige Auslandsvertretung in Deutschland.

In der Regel brauchen Sie aber zumindest ein Ehefähigkeitszeugnis, um als Deutsche/r im Ausland zu heiraten.

 

Wenn Sie im Ausland geheiratet haben, kann es manchmal schwierig sein, zu belegen, dass Sie verheiratet sind. Deshalb ist es ratsam, Ihre Heirat nachträglich ins deutsche Eheregister eintragen zu lassen. 

 

Haben Sie im Ausland geheiratet, können Sie unter bestimmten Bedingungen Ihre Ehe im Eheregister des Standesamtes Lauf a.d.Pegnitz eintragen lassen. Das ist der Fall, wenn mindestens der Ehegatte, der den Antrag stellt, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und:

-        seinen Wohnsitz in Lauf a.d.Pegnitz hat bzw. seinen letzten Wohnsitz in Deutschland hier hatte

oder

-        seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Lauf a.d.Pegnitz hat.

 

Der Antrag muss vom Ehepaar selbst gestellt werden. Nur wenn beide bereits verstorben sind, kann der Antrag auch von den Eltern oder einem Kind gestellt werden.

Sie können Ihre Ehe nicht im Eheregister des Standesamts Lauf a.d.Pegnitz eintragen lassen, wenn keiner der Ehepartner deutsch ist oder über einen besonderen Status verfügt (zum Beispiel Asylberechtigung).

Wichtig!

Legen Sie immer Originaldokumente vor. Ausländische Urkunden sind mit einer vollständigen Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen. Die Übersetzung ist von einem in der BRD öffentl. bestellten und allg. beeidigten Übersetzer zu fertigen (Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank im Internet:  www.justiz-dolmetscher.de). Für Urkunden, die außerhalb der EU ausgestellt wurden, brauchen Sie eine Überbeglaubigung (Apostille bzw. Legalisation).

 

Gerne beantworten wir Ihnen weitere Fragen zum Thema persönlich.

 

Gebühren

Die nachträgliche Beurkundung einer Heirat im Ausland ist gebührenpflichtig. Zusätzlich können weitere Gebühren anfallen, wenn Sie Dokumente, wie zum Beispiel eine Namenserklärung brauchen.

 

Bitte sehen Sie nach Ihrem Antrag von Sachstandsanfragen jeder Art ab. Dies dient ihrem eigenen Interesse, da sich die Bearbeitungen sonst unnötig verzögern.

Ehefähigkeitszeugnis für die Heirat im Ausland

In der Regel brauchen Sie für Ihre Heirat im Ausland ein Ehefähigkeitszeugnis. Das Dokument bescheinigt, dass das Paar heiraten darf. Dabei wird zum Beispiel geprüft, ob Sie bereits verheiratet oder direkte Verwandte sind. Das Ehefähigkeitszeugnis ist sechs Monate lang gültig.

Wenn Sie Ihren Aufenthalt, Haupt- oder Nebenwohnsitz in Lauf a.d.Pegnitz haben, können wir das Ehefähigkeitszeugnis für Sie ausstellen.

Gültigkeit einer ausländischen Heirat in Deutschland

Wenn Sie im Ausland geheiratet haben, kann Ihre Ehe in Deutschland in der Regel anerkannt werden, wenn die Heirat entweder

  •         den formalen Bedingungen der Heimatländer beider Partner

oder

  •        des Ortes der Heirat entspricht

Kontakt und Öffnungszeiten

Büro:       Rathaus, 1. OG rechts

Telefon:   09123/184-4571

Fax:        09123/184-236
E-Mail:    standesamt@lauf.de

 

Wichtige Information:

Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen nur mit vorheriger Terminvergabe möglich sind.

 

 

Öffnungszeiten:

 

Montag:           08.00 Uhr – 12.30 Uhr sowie 14.00 Uhr – 16.00 Uhr

Dienstag:        08.00 Uhr – 12.30 Uhr (nachmittags geschlossen)

Mittwoch:        08.00 Uhr – 12.30 Uhr (nachmittags geschlossen)

Donnerstag:   08.00 Uhr – 12.30 Uhr sowie 14.00 Uhr – 18:00 Uhr

Freitag:           08.00 Uhr – 12.30 Uhr (nachmittags geschlossen)

 

Bitte sehen Sie zwischenzeitlich von Sachstandsanfragen jeder Art ab. Dies dient ihrem eigenen Interesse, da sich die Bearbeitungen sonst unnötig verzögern.