Sterbefall
Ein Sterbefall wird in Lauf a.d.Pegnitz erfasst, wenn die Person in Lauf a.d.Pegnitz verstorben ist. In der Regel zeigt das beauftragte Bestattungsinstitut den Sterbefall bei uns an.
Wenn Laufer Bürger im Ausland versterben, kann der Sterbefall nachträglich beim Standesamt Lauf a.d.Pegnitz beurkundet werden.
Sterbefall in Lauf a.d.Pegnitz
In der Regel übernehmen Bestattungsunternehmen für Sie die Anzeige eines Sterbefalles. In diesem Fall müssen Sie nicht persönlich beim Standesamt vorsprechen.
Wenn Sie den Sterbefall persönlich bei uns anzeigen möchten, beraten wir Sie gerne telefonisch zu den nötigen Unterlagen.
Sterbefall von verstorbenen Laufern im Ausland
Todesfälle von Laufer Bürgerinnen und Bürger im Ausland, können nachträglich in Lauf a.d.Pegnitz beurkundet werden, sofern der Verstorbene deutscher Staatsangehöriger war. Das gilt für alle Sterbefälle seit 2009.
Dafür brauchen wir das Original der Sterbeurkunde mit entsprechender Überbeglaubigung.
Gerne beantworten wir Ihnen weitere Fragen zum Thema persönlich.
Gebühren
Die nachträgliche Beurkundung eines Sterbefalles im Ausland ist gebührenpflichtig. Zusätzlich können weitere Gebühren anfallen, wenn Sie Dokumente beibringen müssen.
Kontakt und Öffnungszeiten
Büro: Rathaus, 1. OG rechts
Telefon: 09123/184-4571
Fax: 09123/184-236
E-Mail: standesamt@lauf.de
Wichtige Information:
Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen nur mit vorheriger Terminvergabe möglich sind.
Öffnungszeiten Standesamt:
Montag: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr (Nachmittags geschlossen)
Dienstag: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr (Nachmittags geschlossen)
Mittwoch: (geschlossen)
Donnerstag: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr sowie 14.00 Uhr – 18:00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr (Nachmittags geschlossen)
Bitte sehen Sie zwischenzeitlich von Sachstandsanfragen jeder Art ab. Dies dient ihrem eigenen Interesse, da sich die Bearbeitungen sonst unnötig verzögern.
Downloads
- Informationen zur Beurkundung eines Sterbefalls PDF 1,34 MB
- Ratgeber im Sterbefall PDF 6,98 MB