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Stand: 29.02.2024 Pressemitteilungen

Pressemitteilung: Stadt Lauf passt Gebühren für städtische Kindertagesstätten und die städtische Sing- und Musikschule an

Die Stadt Lauf legt großen Wert auf einen hohen Qualitätsstandard in allen Einrichtungen. Aus diesem Grund gibt es in Hort, Krippe und Kindergarten bessere Anstellungsschlüssel als gesetzlich vorgeschrieben.

Aufgrund der tarifbedingten Personalkosten und anderer gestiegener Kosten hat sich der Stadtrat in seiner Sitzung am 29. Februar 2024 entschlossen, die Gebühren für die städtischen Kindertagesstätten und die städtische Sing- und Musikschule um jeweils 8,7 Prozent zu erhöhen.

Die Stadt Lauf erzielt mit den städtischen Einrichtungen nach wie vor keinen Gewinn. Um weiterhin hohe Qualitätsstandards leisten zu können, ist eine Gebührenerhöhung leider unumgänglich, wie Romina Stauch, die Leiterin des Fachbereichs Kinder und Familie, betont.

 

Die ab 1. September 2024 geltenden Gebühren stellen sich wie folgt dar:

 

Kindergarten / Kinderhort

bis 4 Stunden: 122 €

bis 5 Stunden: 136 €

bis 6 Stunden: 148 €

bis 7 Stunden: 162 €

bis 8 Stunden: 175 €

bis 9 Stunden: 186 €

mehr als 9 Stunden: 200 €

 

Kinderkrippe

bis 4 Stunden: 246 €

bis 5 Stunden: 272 €

bis 6 Stunden: 296 €

bis 7 Stunden: 323 €

bis 8 Stunden: 348 €

bis 9 Stunden: 375 €

mehr als 9 Stunden: 399 €

 

Der Beitragszuschuss des Freistaats Bayern in Höhe von 100 Euro ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, wird auch weiterhin bei den Besuchsgebühren angerechnet. Seit 2020 können Familien Bayerisches Krippengeld erhalten. Die Auszahlung davon erfolgt auf Antrag durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales direkt an die Eltern, auch das Bayerische Familiengeld kann dort beantragt werden.

Selbstverständlich kann auch weiterhin eine Ermäßigung aus sozialen Gründen auf Antrag gewährt werden.  Sollten Sie nicht in der Lage sein, die vollen Kindertagesstättengebühren zu bezahlen, können Sie sich gerne vertrauensvoll an die Mitarbeiter des Fachgebiets Familie und Bildung wenden. Diese werden Ihnen bei eventuellen Übernahmemöglichkeiten gerne behilflich sein.

 

Ab September werden auch Anpassungen in der Benutzungssatzung vorgenommen. Diese sollen dem besseren Verständnis dienen und transparente Regelungen schaffen, die keinen Raum für Missverständnisse oder Auslegungen gewähren. So wurde nun z.B. in § 9 eine pädagogische Kernzeit im Kinderhort aufgenommen oder in § 13 der Ausschluss eines Kindes aus einer Kindertagesstätte genauer definiert.

 

Künftig sollen die Beiträge für die städtische Sing- und Musikschule jährlich durch den Stadtrat überprüft werden. Schülerinnen und Schüler mit Hauptwohnsitz in Lauf erhalten, wie bisher, auf Antrag eine Ermäßigung um 15 Prozent. Selbstverständlich kann auch weiterhin auf Antrag eine Ermäßigung aus sozialen Gründen gewährt werden.

 

Die ab 1. September 2024 geltenden Gebühren der Laufer Sing- und Musikschule stellen sich wie folgt dar:

 

Unterrichtseinheit pro Woche

 

Einzelunterricht 30 Minuten

Allgemeine Gebühr: 86 €

Gebühr für Schülerinnen und Schüler aus Lauf: 73 €

 

Einzelunterricht 45 Minuten

Allgemeine Gebühr: 128 €

Gebühr für Schülerinnen und Schüler aus Lauf: 108 €

 

Gruppenunterricht mit 2 Schülern (30 Minuten)

Allgemeine Gebühr: 51 €

Gebühr für Schülerinnen und Schüler aus Lauf: 43 €

 

Gruppenunterricht mit 2 Schülern (45 Minuten)

Allgemeine Gebühr: 66 €

Gebühr für Schülerinnen und Schüler aus Lauf: 56 €

 

Gruppenunterricht mit 3 Schülern (45 Minuten)

Allgemeine Gebühr: 45 €

Gebühr für Schülerinnen und Schüler aus Lauf: 38 €

 

Gruppenunterricht mit 4 Schülern (45 Minuten)

Allgemeine Gebühr: 35 €

Gebühr für Schülerinnen und Schüler aus Lauf: 29 €

 

Ensembleunterricht

Allgemeine Gebühr: 36 €

Gebühr für Schülerinnen und Schüler aus Lauf: 30 €

 

Grundkurs

Allgemeine Gebühr: 27 €

Gebühr für Schülerinnen und Schüler aus Lauf: 22 €

 

Kooperationsstunde in den Einrichtungen

Allgemeine Gebühr: 67 €