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Stand: 25.01.2024 Neuigkeiten

Letzte Möglichkeit zur Meldung der Gartenwasserzählerstände und Großvieheinheiten 2023

Gartenwasser Symbolgrafik

Teilen Sie uns jetzt noch die Zählerstände ihrer Gartenwasserzähler mit.

Symbolfoto: Pexels

Um mögliche Abzugsmengen bei der Gebührenberechnung einberechnen zu können, sind die Zählerstände dieser Abzugszähler (Gartenwasserzähler) sowie Großvieheinheiten dem Abwasserbetrieb der Stadt Lauf schnellstmöglich vom jeweiligen Eigentümer bzw. wirtschaftlich Berechtigten mitzuteilen. Dem Antrag für zu berücksichtigende Großvieheinheiten muss ein amtlicher Nachweis (z.B. Bescheinigung der Tierseuchenkasse) beiliegen.

 

Aus organisatorischen Gründen muss die Meldung schriftlich erfolgen; entsprechende Formulare sind im Rathaus erhältlich und können auch unter lauf.de/rathaus/verwaltung/finanzen-und-liegenschaften heruntergeladen werden (PDF Dokumente 

 Gartenwasser-Zählerstandsmeldung bzw. Abwasser - Berücksichtigung von Großvieheinheiten.)

 

Eine Mitteilung des Zählerstandes vom Gartenwasserzähler ist selbstverständlich auch per E-Mail an abwasserbetrieb@lauf.de möglich. Hierbei sollte die Nachricht folgende Angaben enthalten:

 

-          Absender (Name, Anschrift, ggf. Kontaktdaten für Rückfragen)

-          Objektanschrift und Finanzadresse (FAD à siehe Gebührenbescheid, graues Feld oben rechts)

-          Zählernummer und Eichjahr des Gartenwasserzählers

-          Neuer Zählerstand

-          Ablesedatum

 

Bitte prüfen Sie die Eichfrist (6 Jahre) Ihres Gartenwasserzählers und veranlassen ggf. eine Auswechslung des Zählers mit Änderungsmeldung an den Abwasserbetrieb. Die Eichfrist 2017 geeichter Zähler endete am 31.12.2023. Abzugsmengen von Zählern mit abgelaufener Eichfrist können nicht berücksichtigt werden!

 

Nach dem 29.02.2024 eingehende Meldungen werden nicht mehr berücksichtigt.

 

Die Gebührenabrechnung für 2023 wird voraussichtlich Mitte März erfolgen. Wir bitten Sie bis dahin von Anrufen und Nachfragen hierzu abzusehen.