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Glückspielrecht

 

Ab dem 04.03.2024 ist eine Vorsprache im Gewerbeamt ausschließlich mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Geld- oder Warenspielgeräte in Spielhallen, Gaststätten oder Wettannahmestellen:
Für die Aufstellung von Geld- oder Warenspielgeräten wird eine Erlaubnis benötigt. Diese kann man bei der Wohnsitzgemeinde beantragen, d. h. Personen, die ihren Wohnsitz in Lauf a.d.Pegnitz haben, müssen diese beim Ordnungsamt der Stadt Lauf a.d.Pegnitz beantragen.

Die Erlaubnis für eine Spielhalle ist beim Landratsamt Nürnberger Land zu beantragen.

Zusätzlich zur jeweiligen Erlaubnis muss für den konkreten Aufstellort (Spielhalle, Gaststätte, Beherbergungsbetrieb oder Wettannahmestelle) eine Bestätigung beantragt werden, dass der Aufstellort geeignet ist.

Diese Bestätigung muss beim Ordnungsamt beantragt werden.

Ausspielungen, Tombolas oder Lotterien:

Wer in Lauf a.d.Pegnitz eine Ausspielung, Tombola oder Lotterie veranstalten will, muss dies beim Ordnungsamt beantragen.

Kontakt

Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen nur mit vorheriger Terminvergabe möglich sind.

 

E-Mail: ordnungsamt@lauf.de

Telefon: 09123 184 131

Fax: 09123/184-237

 

Bitte beachten Sie, dass die Stadtverwaltung an folgenden Tagen 2024 geschlossen hat:

04.10.2024

27.12.2024

30.12.2024 - außer das Einwohner-und Passamt