Fischereischein
Wer in Bayern den Fischfang ausüben möchte, benötigt einen Fischereischein. Bitte beachten Sie, dass Sie beim Fischfang jederzeit Ihren gültigen Fischereischein sowie Ihren gültigen Erlaubnisschein (Zustimmung des jeweiligen Fischereiberechtigten) bei sich führen müssen.
Antragstellung - benötigte Unterlagen
Bitte legen Sie folgende Dokumente zur Ausstellung eines Fischereischeines vor:
- Prüfungszeugnis
- ein Lichtbild
- Ausweisdokument
Gebühr
Ausstellung auf 5 Jahre:
Gebühr Erstausstellung: 35,00 Euro
Fischereiabgabe auf 5 Jahre: 40,00 Euro
Austellungs auf Lebenszeit:
Gebühr Ausstellung (einmalig): 35,00 Euro
Fischereiabgabe (Altersstaffelung vom 14. bis 67. Lebensjahr): 32,00 Euro - 300,00 Euro
Die Fischereiabgabe ist bis zum Erreichen des 68. Lebensjahr zu entrichten.
Zahlungen sind in Bar oder mit EC-Karte möglich.
Jugendfischereischein
Kindern und Jugendlichen mit Jugendfischereischein ist der Fischfang nur in Begleitung eines volljährigen Inhabers eines Fischereischeines gestattet.
Mit dem Erreichen des 18. Lebensjahres verliert der Jugendfischereischein seine Gültigkeit.
Gebühr: 5,00 Euro
Fischereiabgabe: 10,00 Euro
Informationen zur staatlichen Fischereiprüfung
Genauere Informationen zur staatlichen Fischereiprüfung finden Sie unter folgendem Link: www.lfl.bayern.de
Kontakt
Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen nur mit vorheriger Terminvergabe möglich sind.
E-Mail: ordnungsamt@lauf.de
Telefon: 09123 184 131
Fax: 09123/184-237
Bitte beachten Sie, dass die Stadtverwaltung an folgenden Tagen 2024 geschlossen hat:
04.10.2024
27.12.2024
30.12.2024 - außer das Einwohner-und Passamt