Schwerbehindertenparkausweise
Personen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung oder Blinde erhalten auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung.
Diese ist auf 5 Jahre befristet.
Voraussetzung hierfür ist der Eintrag des Merkzeichens „aG“ oder „Bl“ im Schwerbehindertenausweis, der vom Versorgungsamt ausgestellt wurde.
Ebenso können Schwerbehinderte mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbarer Erkrankung einen Schwerbehindertenparkausweis beantragen.
Die Parkerleichterung wird von der örtlichen Straßenverkehrsbehörde erteilt, wenn die berechtigte Person mit ihrem Hauptwohnsitz in Lauf a.d.Pegnitz gemeldet ist. Ist dies nicht der Fall, ist die jeweilige Heimatgemeinde für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung zuständig.
Parkerleicherungen:
Folgende Personen können Parkerleichterungen beantragen, ohne dass ihnen aber ein Schwerbehindertenparkausweis ausgestellt wird:
- Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 60 aufgrund Erkrankung an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa
- Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 bei künstlichem Darmausgang und gleichzeitig künstlicher Harnableitung
Kontakt und Öffnungszeiten
Zimmer: Einwohner- und Passamt (1. Stock im Rathaus)
E-Mail: einwohneramt@lauf.de
Telefon: 09123 184 4573
Fax: 09123 184 237
Öffnungszeiten Einwohner- und Passamt:
Montag: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr sowie 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr (Nachmittags – geschlossen)
Mittwoch: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr (Nachmittags – geschlossen)
Donnerstag: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr sowie 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr (Nachmittags – geschlossen)
Sie benötigen keinen Termin für Ihre Anliegen.
Bitte beachten Sie, dass die Stadtverwaltung an folgenden Tagen 2024 geschlossen hat:
04.10.2024
27.12.2024
30.12.2024 - außer das Einwohner-und Passamt
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