Gewerbezentralregisterauszug
Für den Nachweis gegenüber Dritten (Behörden, Privatinstitutionen) können Sie eine gebührenpflichtige Auskunft aus dem Gewerbezentralregister erhalten.
Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister enthält Informationen darüber, ob Gewerbetreibende gegen gewerbliche Bestimmungen verstoßen haben.
Für eine juristische Person kann die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nicht online angefordert werden. Bitte wenden Sie sich hierzu persönlich an Ihre Meldebehörde.
Wie beantragt man einen Gewerbezentralregisterauszug?
Die Anforderung einer Auskunft für eine natürliche Person kann persönlich in der Behörde oder online über unser Bürgerservice-Portal erfolgen.
Wird die Auskunft zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, so wird es dieser unmittelbar zugeschickt. Hierfür müssen Sie die Anschrift der Behörde und den korrekten Verwendungszweck angeben.
Eine Antragstellung durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich.
Gebühr
13,00 Euro
Zahlungen sind in bar oder mit EC-Karte möglich.
Kontakt und Öffnungszeiten
Zimmer: Einwohner- und Passamt (1. Stock im Rathaus)
E-Mail: einwohneramt@lauf.de
Telefon: 09123 184 4573
Fax: 09123 184 237
Öffnungszeiten Einwohner- und Passamt:
Montag: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr sowie 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Dienstag: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr (nachmittags geschlossen)
Mittwoch: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr (nachmittags geschlossen)
Donnerstag: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr sowie 14.00 Uhr – 17:30 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr (nachmittags geschlossen)
Sie benötigen keinen Termin für Ihre Anliegen.
Bitte beachten Sie, dass die Stadtverwaltung an folgenden Tagen 2025 geschlossen hat:
02.05.2025
30.05.2025
20.06.2025
07.07.2025
29.12.2025 und 30.12.2025 - außer das Einwohner-und Passamt