Gaststättenrecht
Bitte beachten Sie, dass das Gewerbeamt in der Zeit vom 10.08.2026 bis einschließlich 31.08.2026 nicht besetzt ist. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es dadurch zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen kann. Rückrufbitten können Sie in diesem Zeitraum gerne per E-Mail an ordnungsamt@lauf.de senden. Diese werden nach Rückkehr schnellstmöglich bearbeitet.
Aufgrund der derzeitigen personellen Unterbesetzung können wir momentan leider keine Termine zur persönlichen Vorsprache vor Ort anbieten. Sie haben jedoch die Möglichkeit, Ihre Gewerbemeldung auf schriftlichem Wege vorzunehmen.
Hierzu können Sie das entsprechende Gewerbeformular auf der offiziellen Internetseite der Stadt Lauf ausfüllen und unterschreiben (Gewerberecht). Bitte übersenden Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag zusammen mit einer Kopie Ihres Ausweisdokumentes per E-Mail an ordnungsamt@lauf.de.
Wir dürfen ausdrücklich darauf hinweisen, für die Gewerbemeldungen ausschließlich die Internetseite der Stadt Lauf zu nutzen, da durch die Inanspruchnahme externer Servicedienstleister zusätzliche Kosten entstehen können, die für die Gewerbemeldungen direkt über die Stadt Lauf nicht anfallen.
Nach Eingang Ihrer Unterlagen wird der Antrag durch das Gewerbeamt geprüft und anschließend bearbeitet. Die Gewerbemeldung kann Ihnen nach erfolgter Bearbeitung gerne postalisch zugesandt werden. Alternativ ist auch eine Übersendung per E-Mail möglich.
Die Gebühr für die Gewerbemeldung wird entsprechend in Rechnung gestellt.
Sollten Sie dennoch einen persönlichen Termin zur Gewerbemeldung wünschen, ist eine Terminvereinbarung voraussichtlich ab Anfang September möglich. Für die Terminvereinbarung erreichen Sie uns telefonisch von Dienstag bis Freitag in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr unter der Telefonnummer 09123/184-144
Wenn Sie ein Restaurant, einen Imbiss, eine Bier- oder Weinstube, eine Diskothek o.ä. eröffnen und dort alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle anbieten wollen, müssen Sie vorher eine Gaststättenerlaubnis (Konzession) beantragen.
Wenn Sie nur zubereitete Speisen und/oder alkoholfreie Getränke verabreichen möchten, benötigen Sie lediglich eine Gewerbeanmeldung.
Den Antrag erhalten Sie im Gewerbeamt, Rathaus 1. Stock, Zi.-Nr. 109 oder als Download, unter "Weitere Informationen" im unteren Bereich dieser Seite.
Benötigte Unterlagen zur Antragstellung
- Antragsformular (steht zum Download am Ende der Seite bereit)
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde "Landratsamt Nürnberger Land" (zu beantragen bei Ihrer Wohnsitzgemeinde)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde "Landratsamt Nürnberger Land" (zu beantragen bei Ihrer Wohnsitzgemeinde – steht zum Download am Ende der Seite bereit)
- Pachtvertrag / Lageplan / Bestuhlungsplan Wirtschaftsgarten
- Unterrichtungsnachweis über die lebensmittelrechtliche Belehrung der IHK oder Nachweis über Ausbildung im Lebensmittelbereich
- Infektionsbescheinigung
Der Antrag ist mit den genannten Unterlagen im Gewerbeamt abzugeben und wird von der Stadt Lauf an das Landratsamt Nürnberger Land weitergeleitet. Dieses trifft die Entscheidung über den Antrag.
Vorübergehender Gaststättenbetrieb
Wer zu einem besonderen Anlass (z.B. Vereinsfest oder Kirchweih) kurzfristig einen Gaststättenbetrieb aufnehmen, Alkohol ausschenken und dadurch einen Gewinn erzielen will, benötigt hierfür eine Gestattung.
Die Gestattung ist kostenpflichtig und wird bei Erfüllung aller Voraussetzungen durch das Ordnungsamt erteilt. Der Antrag sollte grundsätzlich mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung gestellt werden.
Voraussetzungen für die Gestattung sind ein hinreichender, besonderer Anlass und die Zuverlässigkeit des Antragstellers. Zudem darf vom vorübergehenden Gaststättenbetrieb keine unzumutbare Störung für die Nachbarn oder für die Allgemeinheit ausgehen. Daneben müssen sämtliche lebensmittelrechtlichen und jugendschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt werden.
Die Gestattung wird unter Auflagen erteilt.
Kontakt und Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen nur mit vorheriger Terminvergabe möglich sind.
Zimmer: 104 (1. OG im Rathaus)
E-Mail: ordnungsamt@lauf.de
Telefon: 09123 184 131
Fax: 09123 184 237
Öffnungszeiten Gewerbeamt:
Montag: geschlossen
Dienstag: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr (nachmittags - nach Terminvereinbarung)
Mittwoch: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr (nachmittags - nach Terminvereinbarung)
Donnerstag: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr sowie 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr (nachmittags geschlossen)
Bitte beachten Sie, dass die Stadtverwaltung an folgenden Tagen 2026 geschlossen hat:
09.03.2026
15.05.2026
05.06.2026
06.07.2026
