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Abwasser

Alle häufigen Fragen zum Thema Abwasser werden hier übersichtlich beantwortet. Klicken Sie auf das Symbol vor der Frage, um die Antwort zu sehen.

Welche Arbeiten müssen erledigt werden?

Die Arbeiten in bzw. an Grundstücksentwässerungsanlagen sind sehr vielfältig. Das liegt häufig daran, dass Abwasseranlagen unzugänglich im Kellerboden oder unter der Bodenplatte verlegt wurden. 
Diese Arbeitsschritte sind notwendig: 
Bestandsaufnahme der bestehenden privaten Grundstücksentwässerungsanlage 
Inspizierung der privaten Grundleitungen und Grundstücksentwässerungsleitungen mit einer Spezialkamera von einer Revisionsöffnung im Haus oder von einem Revisionsschacht auf dem Grundstück. Sind keine Schäden vorhanden: Bescheinigung über Dichtheit.
Bei aufgefundenen Schäden: Erarbeiten eines Sanierungskonzeptes; Instandsetzung der Grundstücksentwässerungsanlage und Bescheinigung über Dichtheit

Wo erhalte ich Pläne meiner Grundstücksentwässerungsanlage?

Häufig liegen keine Entwässerungspläne vor oder es stellt sich heraus, dass vorhandene Pläne nicht der tatsächlichen Situation entsprechen. Da es sich um private Haus- und Grundstücksentwässerungsanlagen – bis zum Anschluss an die öffentliche Kanalisation im Straßenbereich – handelt, liegen der Stadt Lauf meist nur von neueren Bauvorhaben Entwässerungspläne vor. Sollten bei Ihnen keine Pläne auffindbar sein, kann die beauftragte Firma bei der Kamerauntersuchung auch den Verlauf der Leitungen aufnehmen und in einem Lageplan darstellen. Dieser Lageplan muss neben dem Prüfprotokoll „Wiederkehrende Überprüfungspflicht“ bei der Stadt Lauf eingereicht werden. 

Welche Leitungen muss ich prüfen lassen?

Alle erdverlegten Leitungen (Hausanschluss- und Grundleitungen auch unter der Bodenplatte) und Teile der Grundstücksentwässerungsanlage (z.B. Schächte) vom Grundstück bis zum Anschlusspunkt an die öffentliche Kanalisation, die zum Fortleiten von Schmutzwasser oder Regenwasser dienen und in die Schmutzwasser zurückstauen kann, müssen auf Dichtheit geprüft werden. Maßgebend ist die Rückstauebene. Dies betrifft auch angeschlossene Grundstücksentwässerungsabläufe sowie Gemeinschaftskanäle (z.B. Garagenhöfe und Parkplätze bei Reihenhäusern oder Mehrfamilienhäusern)

Warum müssen Grundstücksentwässerungen dicht sein?

Undichte Haus- bzw. Grundstücksentwässerungsanlagen können zum Austritt von Abwasser führen, das Boden und Grundwasser verunreinigt und schlimmstenfalls die Trinkwassergewinnung gefährden kann. Über undichte Grundstücksentwässerungen dringt außerdem häufig Grundwasser ins öffentliche Kanalnetz ein. Dieses "Fremdwasser" kann zu hydraulischer Überlastung von Kanalnetz und Kläranlagen führen. Außerdem sorgt es dafür, dass öffentliche Kläranlagen mit schlechterem Wirkungsgrad arbeiten und damit den Gebührenzahler mit erheblichen Kosten belasten. 

Bis wann muss meine bestehende Grundstücksentwässerung inspiziert sein?

Das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes verlangt, dass Abwasseranlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden müssen, was bedeutet, dass die Grundstücksentwässerungsanlage „dicht“ sein muss. 
Grundlage für die Überprüfungspflicht ist die Entwässerungssatzung der Stadt Lauf, nach der der Dichtheitsnachweis bis zum 31.12.2025 vorgelegt werden muss. 
Wiederholungsprüfungen sind alle 20 Jahre, bei Ableitung von gewerblichem und industriellem Abwasser alle 10 Jahre, durchzuführen. 
Im Bereich von Wasserschutzzonen bleiben die Festlegungen in der jeweiligen Schutzgebietsverordnung unberührt. In der WasserschutzgebietsVO Erlenstegen (weitere Schutzzone B) sind keine zusätzlichen Anforderungen zum Dichtheitsnachweis vorgesehen. Anwesen in Wasserschutzzonen II wurden von der Stadt Lauf direkt informiert. 

Wann sollte die Dichtheitsprüfung durchgeführt sein?

Wir raten dazu, die Dichtheitsprüfung nicht erst kurz vor Ablauf der vorgenannten Frist durchführen zu lassen. Denn es besteht eventuell das Risiko, dass Sie vor Fristablauf noch eine Sanierung und eine erneute Prüfung der Sanierungsstellen einplanen müssen. Da kurz vor Ablauf der Frist andere Grundstückseigentümer möglicherweise das gleiche Problem haben, ist damit zu rechnen, dass die Kapazitäten von Fachfirmen sehr begrenzt sein werden und in der Folge die Preise steigen. 
Wirtschaftlich vernünftig wäre es, wenn sich mehrere Grundstückseigentümer zur Dichtheitsprüfung zusammenschließen, um bessere Konditionen auszuhandeln. Bei der Abwicklung solcher "Einkaufsgemeinschaften" können sich die Grundstückseigentümer auch von einem qualifizierten Ingenieurbüro helfen lassen, das nicht nur die Durchführung der Dichtheitsprüfung übernimmt, sondern auch die Planung und Ausschreibung eventuell notwendiger Sanierungsarbeiten durchführt sowie die Abwicklung der Sanierungsmaßnahmen kontrolliert. 

Was geschieht, wenn der Dichtheitsnachweis nicht termingerecht erbracht wird?

Ist absehbar, dass Sie den Dichtheitsnachweis nicht termingerecht erbringen können, sollten Sie das Tiefbauamt der Stadt Lauf in jedem Falle schriftlich darüber informieren. So können rechtliche Konsequenzen ggf. vermieden werden. 
Seitens der Stadt werden zunächst Erinnerungs- oder Mahnschreiben an Grundstückseigentümer mit Nachfrist versandt. Die rechtlichen Konsequenzen ergeben sich vornehmlich aus der örtlichen Satzung, nach der die Entwässerungsanlage so zu betreiben und instand zu halten ist, dass die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden. Dies kann unter Umständen zu Zwangsmaßnahmen (Ersatzvornahme, Zwangsgeld und/oder Bußgeld) führen. 

Kann man durch eine Kamerainspektion die Dichtheit nachweisen?

Die DIN 1986-30 für bestehende Abwasserleitungen lässt die Kamerauntersuchung als Dichtheitsnachweis zu; bei Neuanschlüssen wird eine Druckprüfung mit Wasser oder Luft (DIN EN 1610) gefordert. 
Bei der Suche nach der Ursache einer Undichtigkeit und als Grundlage für die Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes sind Kamerainspektionen jedoch notwendig. 

Was kosten Inspektion und Dichtheitsprüfung?

Dies lässt sich pauschal nicht beantworten, denn die Kosten hängen sehr stark von den Einzelfallumständen ab (Umfang des Leitungsnetzes, Zugangsmöglichkeiten der Leitungen oder Schächte). Bei einfachen Entwässerungsanlagen entstehen für eine Dichtheitsprüfung Kosten ab 
ca. 300 €. Besondere Maßnahmen wie die Ortung des Leitungsverlaufs, die Reinigung der Leitungen, das Aufgraben zur Leitung usw. sind zusätzlich zu vergüten. Nicht enthalten sind dabei auch der Aufwand für eventuelle Koordinierungs-, Beratungs- und Sanierungsarbeiten oder die Abrechnung.

Was ist, wenn ich kein Geld habe, um eine Prüfung durchführen zu lassen?

Prinzipiell gilt: Eigentum verpflichtet. Jeder hat selbst dafür zu sorgen, dass sein Eigentum in Ordnung ist und bleibt. Hilfen oder Förderungen seitens der Kommune oder des Landes sind nicht vorgesehen.

Was kann ich selbst tun, um Kosten zu verringern?

Unser Tipp: Stellen Sie frühzeitig die notwendigen Planunterlagen zusammen und suchen Sie selbst nach Lage und möglichen Zugängen und Revisionsöffnungen. Schaffen Sie nach Möglichkeit Zugang und koordinieren Sie Inspektions- und Sanierungsvorhaben eventuell in Zusammenarbeit mit Nachbarn. 

Müssen Schächte, Reinigungsöffnungen etc. ebenfalls geprüft werden?

Ja, alle Bestandteile Ihrer Grundstücksentwässerungsanlage sind zu prüfen, sowohl die Leitungen als auch Kontroll-/Übergabeschächte, Reinigungsöffnungen etc. Gleiches gilt für alle im Erdreich liegenden Bestandteile der Entwässerungsanlage. Die Leitungen im Haus sind ausgenommen. Bei Schächten etc. reicht eine optische Inspektion mit Dokumentation aus. 

Muss meine Hauskläranlage/Abwassersammelgrube auch geprüft werden?

Ja, auch wenn Ihre Anlage nach Entleerung regelmäßig einer grundlegenden Inspektion unterzogen wird, muss diese dennoch von einer Fachfirma auf Dichtheit geprüft werden. Es gelten dieselben Vorschriften wie für „Abflusslose Gruben“ oder Kleinkläranlagen. Die Dichtheitsprüfung sollte im Anschluss an die regelmäßig stattfindende Leerung erfolgen. Es ist aber auch zulässig, die Anlage "außer der Reihe" zu leeren, eine Prüfung durchzuführen und anschließend den Klärschlamm wieder in die Anlage zu füllen. 

Sind auch Regenwasseranlagen zu prüfen?

Nein, eigenständige Regenwasseranlagen ohne Anschluss an die öffentliche Kanalisation (z.B. Versickerung, Rückhaltung oder anderweitig zugelassene Ableitungen) sind ebenso ausgenommen wie die eigenständige Regenwasserableitung mit direktem Anschluss an einen öffentlichen Regenwasserkanal (z.B. Trennsystem).

 

Wie kann ich eine optische Inspektion oder Dichtheitsprüfung durchführen, wenn ich keinen Kontrollschacht, keine Reinigungsöffnungen oder sonstiges habe?

Sie sollten Entwässerungsanlagen kritisch auf Zugangsmöglichkeiten prüfen, ggf. mit dem Fachunternehmen gemeinsam. Eventuelle Reinigungsöffnungen, Kontrollrohre oder sonstige Zugänge sind auf dem Grundstück oder im Keller zu suchen. Mit einer Spezialkamera kommt man vom öffentlichen Kanal in die Privatkanäle hinein (teure Variante). Wenn keine andere Möglichkeit gegeben ist, muss ein Kontrollschacht auf dem Grundstück gesetzt werden. 

Warum führt die Stadt keine Sammelbeauftragung durch und kümmert sich um die Durchführung der Dichtheitsprüfungen?

Gemeinden unterliegen strengen öffentlichen Vergaberichtlinien und diversen gesetzlichen Einschränkungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus Gründen eines fairen Wettbewerbs keine Firmen empfehlen oder Listen mit zertifizierten Firmen führen.

Ich habe mein Haus erst vor zwei Jahren gebaut. Muss ich jetzt schon wieder eine Dichtheitsprüfung durchführen?

Sofern Sie vor Inbetriebnahme Ihrer neuen Entwässerungsanlage den Dichtheitsnachweis durchgeführt haben und der Behörde das entsprechende Prüfungsprotokoll vorgelegt wurde, ist die nächste Dichtheitsprüfung nach 30 Jahren vorzulegen. Wurde nach dem Neubau noch kein Dichtheitsnachweis vorgelegt, ist dies umgehend zu erledigen.

Vorgehensweise zur Dichtheitsbescheinigung

Dichtheitsbescheinigung Vorgehensweise

Kirchmayer, Andreas